Ich interessiere mich für eine Spoilerlippe V.3 von Maxton mit ABE.
Jetzt kam es mir zufällig in den Sinn vorab mal bei Maxton nachzufragen, ob die ABE generell für alle Modelle gilt, auch mit der optionalen V-Max Aufhebung.
Antwort vom Support:
ZitatHallo,
ja die ABE ist auf 250 Km/h begrenzt.
In dem Fall muss der Artikel eingetragen werden .
Jetzt kann ich das Ganze einfach ignorieren, einen Aufkleber ins Auto bappen wie früher bei den Winterreifen (nicht ernst gemeint) oder mich um eine Eintragung bemühen.
Wie stehen dabei die Chancen? Was erwartet mich dabei?
Problem ist ja auch, dass ich beim TÜV nicht vorab nachfragen kann, da ich die ABE nicht in Händen halte und der Prüfer somit nicht weiß, ob eine Eintragung denkbar wäre.
Das Problem besteht ja nicht nur beim Arteon. Evtl. kann auch jemand vom Golf o.ä. was dazu sagen.
Danke!