Kleiner Appel an alle für Eis auf dem Autodach! (Fahrerflucht)

  • Hier mal meine kurze Schilderung der Anzeige, mal abgesehen davon, dass eine Eisplatte auf meine Scheibe einschlug, die so groß war wie der Sichtbereich des Fahrers und ein Scheinwerfer beschädigt wurde ist zum Glück niemand verletzt worden´.

    Am 13.01.26 Um Ca. 7:46 Uhr auf der A3 Richtung X, bei ca. km X: Auf der linken Spur fuhr ein weißer Audi A4 Allroad, Kennzeichen: x. Dieser fuhr etwas schneller als ich. Meine Geschwindigkeit lag bei 120 km/h auf der mittleren Spur, der Audi weiße schätzungsweise bei 130–140 km/h.


    Wir fuhren im Versatz mit einem Abstand von ca. 25 m. Plötzlich lösten sich kleine Eisstücke, ca. handtellergroß, vom Dach des Audis und rutschen über den Spoiler, die auf die linke Spur auf den Asphalt fielen. Schlagartig löste sich dann eine große Eisplatte, etwa so breit wie das Dach des Audis und ungefähr halb so lang. Während diese Platte abgehoben wurde, brach sie in zwei Teile.


    Der obere Teil traf mich heftig mit einem lauten Knall an der Windschutzscheibe. Reflexartig bremste ich aus Schreck. Teile dieser Platte flogen über mein Dach und in den nachfolgenden Verkehr. Ob dahinter etwas passiert ist, kann ich nicht sagen jedenfalls hat sich niemand bemerkbar gemacht.


    Der untere Teil der Eisplatte schlug mit voller Wucht in den vorderen rechten Bereich meines Fahrzeugs. Ich spürte auch ein starkes Rumpeln am vorderen rechten Reifen.


    Ich habe sofort mit Hupen und Lichtzeichen den Audi auf den Vorfall aufmerksam gemacht, da ich sicher war, dass die Fahrerin das herabfallende Eis gehört haben muss. Der Audi beschleunigte jedoch so stark, dass ich nicht hinterher kam. Ich versuchte, das Fahrzeug einzuholen, um das Kennzeichen vollständig wahrzunehmen. Dazu musste ich mein Fahrzeug auf über 200 km/h beschleunigen. Kurz vor der Abfahrt X konnte ich das Fahrzeug einholen, jedoch war das Kennzeichen im linken Bereich nicht erkennbar. Im mittleren Bereich war noch X zu erkennen.


    Es handelt sich um einen weißen Audi A4 Allroad.


    Zwischen der Abfahrt X und X befand ich mich auf der linken Spur, der Audi auf der rechten Spur. Wir waren auf gleicher Höhe. Ich hupte die Fahrerin an, machte Handzeichen zum abfahren und zeigte mit meinen Fäusten ein zusammen stoß an und rief „Eis! Eis!“. Meine Absicht war, dass wir gemeinsam anhalten, um den möglichen Schaden festzustellen, da der Einschlag bei 120 km/h sehr heftig war und ich besorgt war, dass etwas beschädigt wurde.


    Die Fahrerin reagierte jedoch sehr verdutzt und schaute ihren Beifahrer immer wieder an und zuckte mit den Schultern und ignorierte mich und fuhr weiter. Ich setzte mich dann mit Abstand und ca. 100 km/h vor den Audi und hoffte, dass wir gleich bei der abfahrt bei X die noch 500m weg war gemeinsam ausfahren und über den Vorfall sprechen könnten. Der Audi fuhr jedoch immer langsamer und ließ sich hinter einem LKW fallen.


    Da ich zur Arbeit musste, fuhr ich dann bei X rechts Richtung X ab. Im Rückspiegel sah ich den Audi auch abfahren aber ein Fahrzeug weiter hinter mir, Ich hob die Hand aus dem Fenster und zeiget auf den Parkplatz, den kleinen Parkplatz an der Kreuzung rechts beim ADAC, der Audi bog auch auf die Straße ein, ich dachte schon was ein glück sieh hält an, ich bog auf den Parkplatz jedoch fuhr der Audi weiter. Eine Verfolgung habe ich abgebrochen, da ich zur Arbeit musste.


    Ich bin ausgestiegen und habe mir das Fahrzeug von vorne angesehen. Ich habe dann noch die Motorhaube geöffnet und mit dieser gewippt, um ggf. Dellen zu erkennen. Dabei ist mir aufgefallen, dass vorne rechts das Scheinwerferkunststoff beschädigt ist und der Haltet gebrochen ist und der Hauptscheinwerfer nach innen gedrückt ist. Somit kann ich nicht mehr am Straßenverkehr teil nehmen da ein Blenden des Gegenverkehres nun sicher garantiert ist!


    Daher möchte ich Anzeige erstatten wegen Fahrerflucht, da ich der Dame genug Anzeichen gegeben habe, dass zumindest ein kurzes Anhalten ihrerseits und eine Nachfrage aus dem Fenster was ich den wollte zumutbar gewesen wäre. Kosten für die Reparatur bzw. Schadensersatz liegen im 4 Stelligem Bereich.



    Tja was soll ich sagen, meine Teil Kasko übernimmt das aber die möchte den Fahrer ausfindig machen nun ist es Fahrerflucht ... Es wäre so Einfach gewesen ...

    Gruß Dennis - meinR.com Moderator


    Arteon R Shooting Brake

    M3 Competition Touring

  • Schnee? Sommer-Auto? nicht hinterher kommen? Also wenn ich mit der M3 nicht aufschließen kann muss er in die Werkstatt :D


    Nein, leider mit dem Ranger! Leider auch kein Schnäppchen die LED Scheinwerfer... Leider kann ich ihn auch nicht besorgen und die Ford Händler hier in der nähe schlagen alle auf den UVP auf!

  • Mal abgesehen davon, dies ist natürlich sehr ärgerlich ist. Glaubst du, dass bei Einhaltung des Mindestabstandes - ca. 60 Meter - der Schaden vermeidbar gewesen wäre?

    Du solltest von Glück reden, wenn bei der Anzeigenaufnahme man dir keinen Strick dreht wenn du gleich lautende Daten wie 120 km/h bei 25 Meter angegeben hast.

    Ich würde es unter Pech abhaken.


    Beste Grüße

  • Er fuhr im Versatz, also auf der anderen Spur.

    Du hast als Autofahrer die Pflicht, im Winter alles an Schnee und Eis von Auto zu entfernen, was sich während der Fahrt lösen und dich und andere gefährden könnte. Gilt übrigens auch für LKW.

    Nur schert das die meisten nicht.

    Daher Haftung bei der Frau, von Unfallflucht ganz zu schweigen.

  • Im Versatz heißt für mich nicht eine andere Spur, sondern nur versetzt, klassisches Fahren auf mehrspurigen Straßen. Er hat nicht vom Fahren auf der anderen Spur gesprochen.

    Meine Frage ist deshalb trotzdem nicht beantwortet.

    Frage: Liegt die Eisplatte auf der Fahrbahn und der Vorfahrende schleudert sie hoch, vergleichbar eines Steins, liegt die Schuld auch bei dieser Person?

  • Frage: Liegt die Eisplatte auf der Fahrbahn und der Vorfahrende schleudert sie hoch, vergleichbar eines Steins, liegt die Schuld auch bei dieser Person?

    Kann jetzt nur für die österreichische Situation sprechen.

    Da ist es grundsätzlich so, dass der Fahrer die Verantwortung für alles trägt, was quasi direkt vom Auto fällt, d.h. Eisplatten, Karosserieteile etc.

    Grundsätzlich auch im Reifenprofil klemmende Steine, die sich lösen - aber sowas ist leider kaum nachweisbar.


    Teile, die bereits auf der Fahrbahn liegen und durch´s Überfahren hochgeschleudert werden, liegen grundsätzlich nicht in dieser Verantwortung.

    Da müsste dann schon nachgewiesen werden, dass ein Teil mit Absicht überfahren wurde, aber auch das wird äusserst schwierig werden.

  • Also wenn da eine Anzeige erfolgt, kann das für Fahrer/in richtig übel werden.

    Das könnte MPU bedeuten, Entzug sowieso, bis hin zu Führerschein neu machen.

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    CamperAllianz.com

  • Na ja Sie könnte argumentieren Frau alleine, und ein Fremder Mann sie zum anhalten nötigt :/

    VW Golf 7 R, DSG, SACHS Performance Gewindefahrwerk, Downpipe, Rothe Motorsport Stufe 2, Turbo Inlet, Bearbeitete Ansaugung.

  • Mit einem Beifahrer im Auto wird das Argument nicht ziehen.

    Die Frage ist eher, wie viel Aufwand Dennis' Versicherung da reinsteckt, um sich das Geld zurück zu holen.

  • Kurzfassung, nüchtern bewertet:


    Die Chancen sind leider eher schlecht bis allenfalls mittelmäßig.


    • Ohne Dashcam und ohne neutrale Zeugen ist der Beweis schwierig. Deine Schilderung ist plausibel, reicht allein aber oft nicht aus.
    • Kennzeichen nicht vollständig, Fahrerin bestreitet vermutlich alles → Identifizierung unsicher.
    • Fahrerflucht (§ 142 StGB): Problematisch, weil die Gegenseite behaupten kann, vom Schaden nichts bemerkt zu haben. Dafür braucht es Nachweis, dass der Einschlag für sie eindeutig wahrnehmbar war.
    • Eisplatten gelten zwar als vermeidbare Gefahrenquelle, ABER: Du musst beweisen, dass das Eis vom Audi kam und nicht bereits auf der Fahrbahn lag.
    • Deine kurze Verfolgung mit >200 km/h ist rechtlich heikel und kann im Zweifel gegen dich verwendet werden (nicht strafbar per se, aber unschön für die Bewertung).



    Realistisch:


    • Strafverfahren wird wahrscheinlich eingestellt (mangels Tatnachweis).
    • Zivilrechtlicher Schadensersatz nur mit starkem Beweisproblem.
    • Wenn Halter ermittelt wird: geringe Chance über Verkehrssicherungspflicht, aber ohne Beweise kaum durchsetzbar.



    Was sinnvoll ist:


    • Anzeige erstatten (hast du richtig gemacht).
    • Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Werkstattbericht „typischer Eis-Aufprallschaden“).
    • Versicherung informieren (Teilkasko prüfen).
    • Falls möglich: prüfen, ob es Autobahnkameras / Baustellen / Mautbrücken gab (Polizei kann das anstoßen).



    Ehrlich gesagt:

    Ohne Video oder Zeugen ist das eher ein Lehrbuchfall für „Pech gehabt“, auch wenn du im Recht sein könntest.


    Mal sehen wie gut die Einschätzung der KI ist.


    Ich drück dir die Daumen dass alles geregelt wird.

  • Beispiel Schulfreund:

    -Fahrzeug in der City auf ausgewiesener Parkfläche vorschriftsmässig geparkt

    -Als er zurück kam, stand hinter ihm ein AMG SUV auf gesperrt gekennzeichneter Fläche, pep hinter ihm.

    -Ausgepark (PDC)

    - als er wegfahren wollte kam, wie sich später raus stellte, der Fahrer des AMG wild wedelnd wo auch immer her.

    - Freund fuhr weg ohne ihn weiter zu beachten

    - einige Std. später steht die Rennleitung vor der Tür, angeblich hätte er den AMG stark an der Front beschädigt

    - er sich keiner Schuld bewußt, Rennleitung untersucht sein Fahrzeug, nicht die kleinste Beschädigung feststellbar

    - Trotzdem Ergebnis, beschlagnahmen sofort seine Lizenz


    Verknackt wurde er nicht wegen des Schadens (~ 7.000 EUR), sondern weil er weggefahren ist.

    Es folgte über MPU und Fahrprüfung seitens TÜV eine Odyssee über 19 Mon. und auf den LKW Schein musste er verzichten.

    Damit gilt er als vorbestraft und ist 10 Kalenderjahre im Register gespeichert.

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  • Ich spare mir viele Antworten und fasse es kurz zusammen.


    herbertdererste

    Ich bin mittig, Sie links. Damit muss kein zusätzlicher Abstand eingehalten werden. Versetzt fahren sollte jeder Autofahrer kennen. Gerade in Baustellen ist das oft gefordert.

    Beweisen und etwas nur glaubhaft darzustellen sind zwei verschiedene Dinge. Zu sagen, es sei chancenlos, ist jedoch schlicht falsch. Scheinbar gibt es Zeugen, und auch ich glaube sehr an Karma. Es hat auch schon oft zugeschlagen.


    Coolhard

    Nimm es mir nicht übel, aber an deiner Geschichte kann etwas nicht stimmen oder es fehlen entscheidende Details. Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB braucht es einen Unfall. Dazu kommen Zeugen oder zumindest Unfallspuren am eigenen Fahrzeug.


    Jeder vernünftige Anwalt hätte in so einem Fall den Führerschein sofort zurückgeholt und die Polizisten rechtlich in die Schranken gewiesen. Wahrscheinlicher ist, dass Details fehlen, zum Beispiel dass dein Bekannter später angetroffen wurde, ohne Schäden, aber betrunken mit 2 Promille oder mit anderen Auffälligkeiten oder es gab doch spuren und er hat es schlicht nicht bemerkt (die story anders verkauft) aber dann wäre der Tat Vorwurf gegeben!


    An der Geschichte deines Kumpels kann so, wie sie erzählt wird, etwas nicht stimmen. Für die Polizei muss ein dringender Tatverdacht vorliegen, etwa Fahrerflucht oder Trunkenheit. Zusätzlich muss zu erwarten sein, dass ein Gericht die Fahrerlaubnis entzieht. Das ergibt sich aus § 111 Absatz 5 StPO.


    Liegt keine belastbare Beweislage vor, darf nicht so gehandelt werden. Es fehlt dann schlicht die Rechtsgrundlage. Bei einer derart schwammigen Beweislage würde sich ein Polizist selbst angreifbar machen, etwa wegen Nötigung im Amt oder Verfolgung Unschuldiger, inklusive möglicher Entschädigungsansprüche.

    Auch ist unverständlich warum an 19 Monate lang eine MPU macht und nicht lieber ein Urteil, das offensichtlich Unrecht ist, bis zur letzten Instanz durchboxt, dem kann man ehrlich gesagt kaum noch helfen. So naiv kann man eigentlich nicht sein. Vor allem das Auto hat kein Schaden das ist der Stärkste beweis!

    Hier hätte ohne Schaden In dubio pro reo fallen müssen!

    Auch das mit der Vorstrafe ist kaum zu glauben! Denn die kommt erst bei 90 tagesätzen oder 3 Monaten Freiheitsentzug zum tragen, da er nicht im Bau war müssen wir die Tagessätze nehmen, gehen wir mal davon aus der Kumpel hat 2.000€ netto verdient dann wäre es 90 Tagesätze zu je 60€ gewesen also knapp 6.000€ das ist viel zu hoch dafür das es kein Personenschaden gab und das er 0,0 am Auto selbst hatte! !!?? Junge hat der sich selbst vertreten?

    Hab schon paar Tage mit Gerichten und Jura verbracht, und wenn du die Story so 'nem Richter/in erzählst schüttelt der auch den Kopf!


    Gruß Dennis - meinR.com Moderator


    Arteon R Shooting Brake

    M3 Competition Touring

  • Aleva

    ich kann nur schildern was er mir/uns erzählte.

    Eine Reaktion darauf, wie deine hab ich erwartet und ich/ wir waren anfänglich ebenso einer solchen Meinung.

    Es gab erstmal eine Zeugin, die sich aber später wohl revidierte.

    Ein Unfall lag ja laut Schaden vor, ob der aber wirklich von ihm war, ist bis heute nicht eindeutig geklärt.

    Ich hab mir sein Fahrzeug damals angeschaut, da ist nichts gewesen, was eine solche Schadenshöhe logisch erscheinen ließe.

    Wir 4 Schulfreunde haben uns mehrfach mit ihm/ untereinander unterhalten, ob da doch mehr war, aber ohne Ergebnis.

    Er selbst ist ja nach wie vor der Meinung, dass es ggf. um einen Versicherungsbetrug handelt. Anhalte dafür gab es in der Folge wohl, aber nicht beweisbar.

    Über die Qualität seines Anwalts kann ich nur was er meinte sagen, der war wohl nicht so gut gewesen.

    Er hätte einfach nicht wegfahren dürfen, egal ob er den Schaden tatsächlich verursacht hat oder auch nicht.


    Und genau dafür wurde er verknackt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Coolhard ()

  • Er hätte einfach nicht wegfahren dürfen, egal ob er den Schaden tatsächlich verursacht hat oder auch nicht.

    Über die Qualität seines Anwalts kannich nur was er meinte sagen, der war wohl nicht gut.

    Und genau dafür wurde er verknackt.


    Ergibt kein Sinn, kein Schaden keine Fahrerflucht ganz einfach! Dann wurde euch ein Bären aufgebunden... Da fehlen belastende Details!

    Gruß Dennis - meinR.com Moderator


    Arteon R Shooting Brake

    M3 Competition Touring

  • So dachten meine anderen Schulfreunde und ich auch.

    Wir kennen allerdings die Akten/ Schriftverkehr nicht.


    Vielleicht sagt er ja wirklich nicht die ganze Wahrheit....wer weiss das schon. Kannst auch dem Freund nicht wirklich in den Kopp schauen.


    Beispiel reine Alkoholfahrt ohne Unfall, Lizenzentzug, Straftat und du bist vorbestraft und 10 Kalenderjahre gespeichert.

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