So bekommst du schlichtweg kein Gutachten. Wir haben das gerade erst vor 3 Wochen durch. Ohne eindeutige Bezeichnung geht da gar nichts.
Ne wir sind einfach alle zu Dumm und beim falschen Tuner.
So bekommst du schlichtweg kein Gutachten. Wir haben das gerade erst vor 3 Wochen durch. Ohne eindeutige Bezeichnung geht da gar nichts.
Ne wir sind einfach alle zu Dumm und beim falschen Tuner.
Das ist einfach Quatsch. So bekommst du schlichtweg kein Gutachten. Wir haben das gerade erst vor 3 Wochen durch. Ohne eindeutige Bezeichnung geht da gar nichts.
was habt ihr denn da konkret abnehmen lassen?
Das ist einfach Quatsch. So bekommst du schlichtweg kein Gutachten. Wir haben das gerade erst vor 3 Wochen durch. Ohne eindeutige Bezeichnung geht da gar nichts.
Also demnach sind deine Scheiben nochmals separat gekennzeichnet? Nicht nur vom Hersteller sonder auch vom TÜV bzw. Prüfstelle. Und du kannst dir nur noch vom tuner die Teller kaufen?
Wenn du ein Bremsen Upgrade eintragen lässt, so wie es bei Coolhard der Fall ist, müssen die Identifikationsnummern der Halter, Scheiben, Beläge, Bremsleitungen (was oft nicht möglich ist und weswegen manche abgewiesen werden) und allen weiteren mechanischen Bauteilen, die nicht der Serie entsprechen (was aufgrund des Durchmessers auch für ECE Scheiben gilt) eingetragen werden. Diese Nummern müssen auch im technischen Gutachten bei der Bremsprüfung und technischen Abnahme vermerkt sein. In einer Kontrolle werden diese Nummern dann überprüft. So wird ausgeschlossen, das du mit einer Scheibe die ECE Zugelassen ist zum TÜV fährst und dann einfach ne andere drauf schraubst.
Wenn diese Identifikationsnummern nicht im Gutachten vorhanden sind und/ oder nicht eingetragen sind, ist das Paket nicht Zulassungsfähig, da es nicht Identifizierbare Bauteile nicht Zulassungsfähig sind.
Dachte ich mir schon
Hatte ich bereits geschrieben zwischen kompletter neuer Bremssattelanlage (BBK) und Serienanlage mit grösseren Upgrade Scheiben/ Adapter zu differenzieren.
Bei Letzterem wird ins Bremssystem nach §41/41a/41b nicht eingegriffen noch etwas verändert was die Betriebssicherheit gefährden könnteund ist daher vorschriftsmässig.
Es wurden keine Bauteile des geschlossenen Systems verändert. (Bremsleitungen) noch Druckverhältnisse etc. verändert.
Und ich Probiere es nochmal dir zu erklären. eigentlich wär mir deine Sturheit egal, aber das hier ist nen Forum, wo Leute das glauben was sie hier lesen.
Bauteile mit ECE oder ABE dienen als Ersatzteil für Serienbauteile. Das Serienbauteil hat Durchmesser 340mm und eine Dicke von 30mm, somit kann eine Scheibe von 375mmx32mm diese Scheibe nicht im Serienzustand ersetzen. FERTIG! Die Spezifikation deiner Bremse hat sich durch den verbau des Halters geändert, somit sind ECE Zulassungen für dich nicht mehr Gültig.
Und ich Probiere es nochmal dir zu erklären. eigentlich wär mir deine Sturheit egal, aber das hier ist nen Forum, wo Leute das glauben was sie hier lesen.
Bauteile mit ECE oder ABE dienen als Ersatzteil für Serienbauteile. Das Serienbauteil hat Durchmesser 340mm und eine Dicke von 30mm, somit kann eine Scheibe von 375mmx32mm diese Scheibe nicht im Serienzustand ersetzen. FERTIG! Die Spezifikation deiner Bremse hat sich durch den verbau des Halters geändert, somit sind ECE Zulassungen für dich nicht mehr Gültig.
genau und TÜV Prüfingenieure sind alles Gefälligkeits Trottel und haben keine Ahnung wie Abnahmen und Eintragungen hier in D. abzulaufen haben.
Coolhard kannst du mir kurz sagen aus welchem Gesetzbuch du die Paragraphen 41/41a/41b meinst?
STVZO die Paragraphen die in den TÜV Prüfberichten allgemein mit aufgeführt sind.
Und ich Probiere es nochmal dir zu erklären. eigentlich wär mir deine Sturheit egal, aber das hier ist nen Forum, wo Leute das glauben was sie hier lesen.
Bauteile mit ECE oder ABE dienen als Ersatzteil für Serienbauteile. Das Serienbauteil hat Durchmesser 340mm und eine Dicke von 30mm, somit kann eine Scheibe von 375mmx32mm diese Scheibe nicht im Serienzustand ersetzen. FERTIG! Die Spezifikation deiner Bremse hat sich durch den verbau des Halters geändert, somit sind ECE Zulassungen für dich nicht mehr Gültig.
Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor. Diese benötigen Sie, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug:
Ich weiss nicht wieso du jetzt damit kommst, zuerst war es Preis, dann Performance-Preis, dann legalität, jetzt Abnahme... Dein Umbau ist ok. Das funktioniert, der Preis ist ok und dein Kit ist so eingetragen. Aber die Behauptung, das du einfach jede Scheibe die ne ECE hat, drauf packen kannst, ist einfach nicht richtig. Klar kannst es machen, zum TÜV und er wird es ohne zu motzen akzeptieren. Ob das jetzt ist, weil du ihn kennst, er nur das ECE Zeichen sieht oder weil für ihn klar ist, das dass funktioniert und unbedenklich ist, ist dahin gestellt. Aber bei dir geht es ja wie immer um die Hieb- und Stichfesten Tatsachen. Und dann sieht es anders aus. Deine Bremse wurde geprüft und eingetragen, da wird die Bauteilnummer der Bremsscheibe vermerkt sein und wenn du da einfach ne andere drauf baust, stimmen diese Nummern nicht mehr überein. Somit ist das ein illegaler Umbau der zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Natürlich kannst du zum TüV fahren und die neue Scheiben eintragen lassen, aber das ist ja nicht das, was du vorhin beschrieben hast. Wenn in deinem Umbau bzw. in den Gutachten dafür keine Bauteilnummer für die Bremsscheibe aufgeführt ist, sind wir wieder bei dem Punkt, das nicht identifizierbare Bauteile nicht verbaut sein dürfen. Somit ist es wieder illegal. Der Ansatz mit "ist ECE also austausch von Serienteil" habe ich grade erklärt, ist nicht mehr gegeben, weil dein ECE zugelassenes Ersatzbauteil nicht der gleichen Spezifikation in Durchmesser und Dicke entspricht, wie das Serienteil.
...und wenn du da einfach ne andere drauf baust, stimmen diese Nummern nicht mehr überein. Somit ist das ein illegaler Umbau der zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt...
Wie kommst Du zu diesem Schluss, ist das wirklich so?
(Verschleißteil)
Eure Probleme mit den Eintagen möchte ich haben
Wie kommst Du zu diesem Schluss, ist das wirklich so?
(Verschleißteil)
Verschleissteile können zwar nen anderen Index und / oder andere Datumsnummern haben, die Bauteilidentifikationsnummer ist aber die gleiche.
Und wie ich drauf komme? Ich beschäftige mich auch schon seid nen paar Jahren jeden Tag damit. Beruflich entwickle ich Teile, bei denen diese Nummern sehr wichtig sind und der Freizeit probiere ich es zu umgehen, um illegale Teile legal aussehen zu lassen. Dazu kommt, das mein Fahrzeug etwa 10-15 mal im Jahr beim Strassenverkehrsamt steht und ich probiere Sachen einzutragen. Auch mit meinen Cousins bin ich oft genug im Jahr beim TÜV, um irgendwie noch Autos zugelassen zu bekommen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 19
Sie (die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird....
Da ist meines Erachtens nichts zutreffendes dabei.
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
Ganz genau. Bremsscheibe nicht wie im Gutachten vermerkt -> nicht zugelassene Bremsscheibe -> Bremsscheibe ist ein Sicherheitsbauteil -> Gefährdung des Strassenverkehrs.
Wie gesagt, wir reden hier über die Gesetzgebung. Da gibt es kein "bisschen umgebaut", "nur ein Teil umgebaut", oder "gar nicht so schlimm". Bauteil wird verändert, so dass es nicht mehr der originalen Spezifikation entspricht = neues Gutachten (Einzelabnahme etc.) = Gutachten muss Bauteil identifizieren = Bauteilnummer im Gutachten = Wenn sich Bauteil ändert, stimmen Nummern nicht mehr überein
Schlussendlich ist es doch ganz einfach, Wenn ihr es machen wollt, lasst es euch Eintragen, wenn ihr es nicht wollt, fahrt so rum, wenn man euch erwischt, ist es halt so.
Nach Rücksprache mit einem weiteren, anderweitigen Fahrzeug Prüf Ing. für Kraftsfahrtzeugtechnik, ist mit der Eintragung gemäß § 21/19.2 " wie folgt : "geänderte Bremsanlage an VA, bestehend aus Bremssatteladapter, Typ xxxxx Nr. xxx 375, und Serienbremssattel, mit Bremsscheibe 375x32mm" der Eintrag korrekt eingetragen.
Bremsscheiben gelten als Verschleißteile und müssen nicht Hersteller gebunden eingetragen werden. Hierbei ist es auch egal ob die Scheibe vorher 30mm hatte, da es zuvor von einem amtlich anerkannten Prüf Ing. in Dimension, korrekter Funktionsweise, Fahrtests etc. im Rahmen der STVZO abgenommen ist.
Dimension kann im Falle einer Kontrolle von aussen gemessen werden.
Na dann hast es ja geschafft . Ab zu Brabus, die haben doch da Zweiteilige Scheiben im AMG verbaut, Topftiefe, Zentrierdurchmesser und der Quatsch interessiert eh nicht und dann drauf damit.
Muss ich mal nach Stuttgart, hab noch nen paar Verschleissteile die ich dann gern so vermerken würde. z.B. "Motor, vorne verbaut, Metall"
EDIT: um etwas ernster zu sein: Ich weiss wirklich nicht wie du an solche Eintragungen kommst, denn die Dicke und der Durchmesser allein ist noch lange keine Typisierung einer Bremsscheibe. Aber ich hoffe natürlich, das du keinen findest, der da anderer Meinung ist.
trags mit Fassung
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