Achso, um das Thema abzuschließen meinerseits. Habe über meinen Anwalt und einem Schreiben meines Gutachters, dass das Scheppern kein "Stand der Technik" ist, in der Gewährleistung eine Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre kostenfrei für mich verhandelt. ALso wenn in den ersten 5 Jahren die Kupplung Hops macht, greife ich auf die Garantieverlängerung. Für mich so in Ordnung. Soll er scheppern.
Grüße
Schlumpf