Markus du hast doch auch die MS Schalensitze, hast du da auch die Nähte ändern lassen?

Markus sein blauer...tief
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Zitat
Markus du hast doch auch die MS Schalensitze, hast du da auch die Nähte ändern lassen?
Nein die habe ich nicht ändern lassen, in der Hoffnung das der Unterschied nicht zu sehr ins Auge fällt :o
Gesendet mit dem Dings da ohne Schnur...
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Ah ok alles klar, Danke
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Heute den R aus dem Winterschlaf geholt.
Was hat sich im winter alles getan;
- AH-Exclusive H&R Gewinde
- Lenkrad und Schaltsack in Alcantara und Leder beledert
- Drehmomentstütze
- Bechserstößel gewechseltund hier mal das erste Bild, übel tief
das waren 265mm von Kotflügel bis Radnabe mitte
jetzt sind es 285mm...[Blockierte Grafik: https://lh4.googleusercontent.com/-QSwtOJ4T0tU/UxH2dKKGq4I/AAAAAAAAFuM/52vAjdRZ5iE/s640/IMG_20140301_102749_390.jpg]
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Krass :tot:
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Übelst tief
Schmeiss doch mal ein Foto vom ganzen low-R rein -
Mach ich die Tage...
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Jetzt steht er auf Tüv höhe(hoffe ich), der erste Wurf war zu heftig... :devil:
jetzt sieht das ganze etwas dezenter aus und ist Fahrbar.
Sind jetzt vorne Kotflügelkante zu Radnabenmitte 295mm, hinten sind es 290mm
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Dezent?!? :assi:
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Dezentes extrem tieferlegen :assi: :assi:
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Passt scho so, solange der Tüv damit klar kommt, tu ich es auch:)
Fahrwerk ist der Wahnsinn, hab vorne und hinten noch 3,5cm Restgewinde...Gesendet mit dem Dings da ohne Schnur...
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Ich frag mich wieder mal, wie man sowas eingetragen bekommt, in D gelten doch auch 11cm Bodenfreiheit, oder hat sich daran was geändert?
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In D sind mindestens 8 cm Bodenfreiheit vorgeschrieben!
Ich kenn mich da aus, war deswegen 3x beim TÜV bis ich die Abnahme bekommen habe :pfeil:Ich frage mich auch wer sowas einträgt aber sieht auf jeden Fall echt geil aus!!
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Seit heute alles mit Tüv
sind jetzt vorne 295mm Kotflügelkannte bis Radnabenmitte und hinten sind es 290mmZum Thema Eintragung, warum nicht wenn nichts schleift...
Wegen Bodenfreiheit; Eine Gesetzlich vorgeschriebene Bodenfreiheit in D gibt es nicht, liegt jedoch im ermessen des Prüfers
denn eindiee Empfehlung gibt es dann wieder doch.So wie es in Wiki steht( habs gegoogelt) so hat es auch der Prüfer zu mir gesagt.
Quelle Wikipedia
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
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Ja, dieser Absatz ist mir bekannt.
Aber wie kommt man mit einem ca. 8cm tiefen Fzg. (am Aggregateträger) über ein 11cm hohes Hindernis? :confused:Soll jetzt aber keinesfalls als Kritik zu verstehen sein, ich will es nur kapieren.
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Hmm gute Frage
Das verunsichert mich jetzt aber etwas...?! Also ich MUSSTE ja extra 3x dahin damit der Typ vom TÜV Nord mir das endlich abgenommen hat, weil ich 2x nicht über dieses beschissene Brett gekommen bin :ugly2:
Ich habe vom Boden bis zur Unterkante der Front noch 10cm Luft (siehe Bild)
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Nach dem TÜV habe ich das FW natürlich so eingestellt gelassen wie es bei der Einzelabnahme abgenommen wurde!!
Ist doch echt Kacke hier in Deutschland :blerg:
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Bei euch in D isses kacke? :ugly:
Mein Golf hat vorne ca. 335mm, wenn ich das recht im Kopf hab, das entspricht genau 11cm am Aggregateträger.
Das ist bei uns das untere Limit.Wobei es mir eh nicht um die Tiefe geht, also von daher wurscht, aber "tieffliegen" ist in Ö leider so gar nicht (legal) möglich.
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Über die 11cm komm ich bestimmt nicht drüber, der Klotz ist dann immer vor meinem Auto
Aber die 11cm sind halt nur eine "Empfehlung" , der Ermessensspielraum liegt beim Prüfer.
Was auch klar ist, es ist kein Freibrief das man das bei einer Kontrolle auch immer so sieht,
das ganze in der tiefe und tiefer ist halt alles eine gaaaaanz dunkle Grauzone, bis jetzt war es bei Kontrollen OK
wenn sie keine Schleifspuren gefunden haben und das Auto mit dem eingetragenen Werten Konform war. -
Servus,hab auch des H&R 110 drin Dämpfer wurden geändert ca 3 cm weiter runter Null restgewinde Mücke kotis dran schleift und streift nix und der TÜV hat's mir auch abgenommen auf 20" :nummer1:
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Sehr sehr geil!!
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