Frage an die VAG Mitarbeiter zwecks Mitarbeiterkauf

  • Nabend,


    da ich (zwar Markenfremd) über den Onkel meiner Freundin ein Fahrzeug mit Mitarbeiterrabatt bekommen könnte, hier mal die Frage an die Leute hier, die bei mit sowas Erfahrungen haben.


    Gibt es da was zu beachten? Soweit ich von ihm die Infos bekommen habe, muss er den Wagen 9 Monate auf sich angemeldet lassen, bis er in dann an mich "verkaufen" darf.

    Er hat dadurch einen geldwerten Vorteil, der mit seinem Steuersatz versteuert werden muss, was natürlich ich dann auch trage.


    Hat es sonstige Nachteile, außer dass Versicherungsnehmer dann nicht gleich Halter ist in den ersten 9 Monaten, die KFZ Steuer werde ich dann auch an ihn zahlen müssen im ersten Jahr.


    Gibt es noch was, auf was ich achten muss?


    Der Verkäufer im Autohaus meinte, dass bei dem Konzern wohl die Fahrzeuge, die als Wunschvorführwagen verkauft werden, per GPS überwacht werden. Sie müssen überwiegend 3 Monate im Autohaus stehen und müssen mind. 3.000km als Vorführer/Mitarbeiterfahrzeug gefahren werden. Nicht dass das bei den Mitarbeiterkäufen auch so ist (er wohnt am anderen Ende der Republik...)


    Wäre cool, wenn hier ein paar Erfahrungen kommen würden.


    Greetz

    Corny

  • Was ich ja hier im Forum mache ;)

    Ich möchte ungern schlafende Hunde wecken, indem ich ihn da bei seinem Konzern nachfragen lasse...

    Allerdings möchte ich aber auch nicht seinen Arbeitsplatz gefährden.

  • Ich kenne es nur von Dienstwägen, da durften nur Personen fahren, die im gleichen Haushalt wie der MA wohnten.


    Bei Leasingfahrzeugen sehe ich da ehrlich gesagt auch kein Problem. Meistens ist das über das Alter geregelt (keine Fahrer unter 25 o.ä.).

    Das steht aber 100% in den Vertragsunterlagen --> Lesen ;)

  • Wenn Du über ihn kaufst, muss der Wagen 9 Monate auf ihn zugelassen werden.

    Steuern und Versicherung können über Dich laufen, da fragt VW gar nicht nach. Interessiert VW auch überhaupt nicht, da der Wagen ja Eigentum von deinem Onkle ist. Wer den nutzt ist völlig egal, wenn es versicherungstechnisch geklärt ist.

    Bei WA Leasing wäre dies etwas anderes, da muss gleicher Wohnsitz oder Zweitwohnsitz gemeldet sein.

    Zumindest wenn es sich direkt um einen Volkswagen WA handelt. Bei Mitarbeitern in VW Werkstätten kann ich nichts sagen.

  • Im Zweifel einfach ne Email ohne Namen und Stammnummer ans Mitarbeiter Fahrzeugcenter oder wie es bei vw auch immer heißt, denn Sachverhalt kurz schildern und innerhalb von 2 Tagen oder weniger werdet ihr eine 100%Ige Antwort haben.

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