Kurzfassung, nüchtern bewertet:
Die Chancen sind leider eher schlecht bis allenfalls mittelmäßig.
- Ohne Dashcam und ohne neutrale Zeugen ist der Beweis schwierig. Deine Schilderung ist plausibel, reicht allein aber oft nicht aus.
- Kennzeichen nicht vollständig, Fahrerin bestreitet vermutlich alles → Identifizierung unsicher.
- Fahrerflucht (§ 142 StGB): Problematisch, weil die Gegenseite behaupten kann, vom Schaden nichts bemerkt zu haben. Dafür braucht es Nachweis, dass der Einschlag für sie eindeutig wahrnehmbar war.
- Eisplatten gelten zwar als vermeidbare Gefahrenquelle, ABER: Du musst beweisen, dass das Eis vom Audi kam und nicht bereits auf der Fahrbahn lag.
- Deine kurze Verfolgung mit >200 km/h ist rechtlich heikel und kann im Zweifel gegen dich verwendet werden (nicht strafbar per se, aber unschön für die Bewertung).
Realistisch:
- Strafverfahren wird wahrscheinlich eingestellt (mangels Tatnachweis).
- Zivilrechtlicher Schadensersatz nur mit starkem Beweisproblem.
- Wenn Halter ermittelt wird: geringe Chance über Verkehrssicherungspflicht, aber ohne Beweise kaum durchsetzbar.
Was sinnvoll ist:
- Anzeige erstatten (hast du richtig gemacht).
- Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Werkstattbericht „typischer Eis-Aufprallschaden“).
- Versicherung informieren (Teilkasko prüfen).
- Falls möglich: prüfen, ob es Autobahnkameras / Baustellen / Mautbrücken gab (Polizei kann das anstoßen).
Ehrlich gesagt:
Ohne Video oder Zeugen ist das eher ein Lehrbuchfall für „Pech gehabt“, auch wenn du im Recht sein könntest.
Mal sehen wie gut die Einschätzung der KI ist.
Ich drück dir die Daumen dass alles geregelt wird.