Mangelhaftung -> Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Hallo zusammen folgendes ist mir passiert:
    Mitte August habe ich mir einen Golf VI 1.4 TFSI mit 160PS und DSG bei VW in Bielefeld gekauft. Fahrzeug hatte ca. 45tkm gelaufen.
    Bei der Probefahrt war soweit alles in Ordnung bis auf die Bremsen die Geräusche gemacht haben und das DSG welches gerupft hat, wobei ich aber dachte das es normal isst.
    Habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass die Bremsen geräusche machen. Seine Aussage war Flugrost aber die checken das nochmal.


    Als ich das Auto abgeholt habe und nach Hause gefahren bin wurde das Geräusch nicht besser und ich habe ihn angerufen. Seine Aussage war ich soll mal 2 Wochen fahren und dann mich melden wenn es nicht besser wird. In der Zwischenzeit bin ich den Tiguan von meinem Dad gefahren mit DSG und hab gemerkt das da nichts rupft.


    Ich bin dann auf eigene Faus zu VW hier in Hagen um zu schauen wo das Problem liegt. Es kam raus das die Kupplung platt ist und ausgetauscht werden muss sowie die Bremsen rund um blau angelaufen sind und starke riefen haben. Die DSG Kupplung wurde von der VW Garantie abgelehnt und VW wollte nur 50% Kulanz auf das Material geben. Darauf hin hab ich beim Autohaus angerufen und Ihnen gesagt welche Mängel das Fahrzeug hat und was wir jetzt machen. Erst hieß es wir können Wandeln bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag ich sollte ne Mail verfassen mit allen Mängeln (DSG & Bremse) sowie dem rasseln der Steuerkette was dazu kam.


    Nach 3 Tagen kam die Antwort der Geschäftsführung man lehnt ab. Da es ein hin & her war und man wirklich immer hinterher telefonieren musste habe ich mich bei VW beschwert die sich der Sache auch angenommen haben worauf man endlich in Gewährleistung getretten ist. Hab das Auto dann vor 3 Wochen nach Bielefeld gebracht und für eine Woche da gelassen. Hab leider ein VW Up bekommen was ich unverschämt fand, da ich gesagt habe das ich die gleiche Klasse mindestens will. Nen Golf hätte mir gereicht. Nach einer Woche konnte ich mein Auto abholen. In der Werkstatt war keiner man hat mir nur ein Schlüssel gegeben und gesagt alles fertig.


    Na super was genau gemacht wurde konnte man mir wirklich nicht sagen. Beim hinschauen habe ich nur gesehen das vorne neue Scheiben und Beläge drauf waren und bin los gefahren. DSG lief auch wieder super aber die Bremse macht weiterhin schleifgeräusche als ob Metal gegen Metal drückt. Am Montag angerufen hat man mir erklärt das die Mehrfachkupplung gewechselt wurde und die Steuerkette sowie Nockenversteller und vorne komplett neue Scheiben und Beläge. Ich würde die Unterlagen dazu bekommen. Die Unterlagen habe ich bis heute nicht erhalten!!! Auf die Frage was mit der Bremse ist meinte man zu mir ich soll hier zu VW fahren die sollen mal gucken und notfalls würde man mir hinten auch die Bremse wechseln.


    Ich bin ziemlich angepisst Kundenservice und freundlichkeit kennen die nicht. Unterlagen haben Sie auch keine geschickt.
    Was soll ich jetzt tun???


    Soll ich hier zu VW oder soll ich denen eine Mail schreiben das Sie den Mangel beseitigen sollen es ihr 2. Versuch ist und falls dann der Mangel immer noch da ist ich vom Kaufvertrag zurück trette? Ich war ziemlich zufrieden mit dem Golf als Übergang für ein Jahr aber bei den ganzen Mängel und Problemen und vorallem der Art wie man mit mir umgeht würde ich das Teil am liebsten da stehen lassen und mir was anderes kaufen.
    Kennt sich hier jemand etwas besser rechtlich aus?

  • Klarer Tipp: 350 € in die Hand nehmen (wenn rechtsschutzversichert nicht nötig), Rechtsanwalt wegen einer Erstberatung kontaktieren und den das Ganze machen lassen, wenn er eine positive Prognose abgibt.


    Vorher noch wichtig zur Unterscheidung:


    Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Anspruch, den Du nur gegen den Verkäufer hast, der Dir das Fahrzeug verkauft hat. Diese besteht bei Gebrauchtfahrzeugen für 12 Monate ab Kaufdatum, in den ersten 6 Monaten besteht Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten. D. h., der Verkäufer müsste beweisen können, dass ein Mangel nicht schon beim Verkauf bestanden hat. Grundsätzlich musst Du Dich wegen der Gewährleistung immer nur an den Verkäufer wenden. Ein anderes Autohaus oder gar VW als Hersteller hat damit nichts zu tun.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers des Fahrzeugs (VW). Den Leistungsumfang (Garantiebedingungen) und die Laufzeit (2 Jahre) kann der Hersteller selbst bestimmen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Garantieleistungen kann jeder autorisierte Händler erbringen und mit VW abrechnen.


    Wenn Du also noch in dem Zeitraum von zwei Jahren nach Herstellung Deines Fahrzeuges warst (Frist ist durch nachweisliche Geltendmachung des Anspruchs eingehalten), als Du die Mängel gerügt hast, hast Du noch Ansprüche aus der Werksgarantie zu den von VW aufgestellten Bedingungen. Ansonsten hast Du nur Ansprüche gegen das Unternehmen, das Dir das Auto verkauft hast, und zwar aus der Sachmängelhaftung (=Gewährleistung). Auch hier ist es wichtig, wann Du nachweislich die Mängel geltend gemacht hast, um zu bestimmen, ob Du noch in den 6-Monats-Zeitraum fällst (Verkäufer beweispflichtig) oder in den Zeitraum 7 - 12 Monate (Du beweispflichtig). Also schau mal, ob Du irgendwie nachweisen kannst, dass und wann Du die Mängel geltend gemacht hast.


    Aber, nochmal mein grundsätzlicher Tipp: Rechtsanwalt einschalten. Als Rechtsunkundiger wird man sonst schon mal einfach in den Mühlen der Kundigen zermahlen.

    Golf 7.5 GTi TCR | Tornadorot | DSG | HGR St. 1 = ca. 330 PS, 460 Nm | 1.410 Kg + Fahrer | Wiechers Clubsport Bügel | 2 x Recaro SPG XL | Schroth Profi 2 | KW Clubsport 3-fach (Abstimmung: Raeder Motorsport) | Bremse: TT-RS Sättel (8J) + Carbopad 370 x 34 + Endless MA46b (ME-22 hinten auf OEM) | ProTrack One 9.0 x 18 ET52 |Dunlop Direzza 03G [H] 245/40/18


    Immer aktuelle Nordschleifen-Onboards: Youtube/Maody66TV

  • Also das Auto ist 4 Jahre alt und ich hab das Auto vor 2 Monaten bei VW Bielefeld gekauft also bin ich nicht in der Beweiß Pflicht. Ich hab ne KFZ Rechtschutz soweit ich weiß muss mal abchecken, ob die auch dafür zuständig ist.


    Was mich wirklich aufregt ist, dass die sagen das ich zu VW in Hagen soll und die das abchecken sollen was kaputt ist. Am Ende werden die selbst sagen wieder wir müssen auch überprüfen. Ich schreib den jetzt ne Mail das Sie Ihren 2. Versuch innerhalb der nächsten 14 tage wahrnehmen sollen ansonsten sehe ich diesen als gescheitert an und trette vom kaufvertrag zurück.

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