Federwegbegrenzer beim KW DDC temporär

  • Mahlzeit,


    hab mich grad gefragt, ob denn Federwegbegrenzer was taugen, oder gar zulässig sind...?
    Ich hab ja aktuell das KW DDC drin und mit 320RMK eingetragen.
    Wie nun vielleicht bekannt, schliffen da die OEM 235er Conti mit den Pretoria in 19".


    Jetzt will ich ja auf die 8,5x19 Motec Ultralight in ET43 mit 225er Conti gehen und hab bissl bedenken, dass das passt. Rein rechnerisch, müsste ich fast die gleichen Ausmaße haben.
    Da ich die Felgen aber auch ordnungsgemäß eintragen lassen will und bissl Schiss hab, dass beim Verschränken dann vorn wieder was schleift, wollte ich auf Nummer sicher gehen und den Wagen erst gar nicht so tief einfedern lassen...


    Ist denn das zulässig, falls er es sieht und wenn ja, welche Begrenzer brauch ich dann...? Hab jetzt die Maße der Kolbenstange nicht im Kopf und bei Amazon etc gibts ja massig Auswahl..


    Greetz Corny

  • Das ist leider etwas widersprüchlich.. :D


    Federwegsbegrenzer sind nicht zulässig, jedenfalls steht das auch so wortwörtlich im Gutachten drin. Nichtsdesto trotz liefert KW das Fahrwerk "werksseitig" mit je einer Belüfterscheibe pro Dämpfereinheit aus (zumindest was das bisher bei allen von uns so) und bei Bedarf kann/soll man man die auch erweitern.
    Wir fahren meist um die 3-5 Stück je nach Tiefe in der vorderen Dämpfereinheit, laut KW und TÜV ist das auch kein Problem und zum Teil auch nötig, aber im Gutachten steht halt etwas anderes.. :saint:

  • Belüfterscheibe

    Wie sieht so ein Teil aus...? Das Fahrwerk ist ja schon eingetragen...aber jetzt sollen halt noch die Felgen dazu und da will ich halt bissl tricksen...glaub nich, dass die sich da das Gutachten des Fahrwerks nochmal sooo genau anschauen, zumal ich den Prüfer kenne...

  • Ich gehe davon aus, dass das Fahrwerk neu verbaut und gleich beim TÜV vorgeführt wurde. Die Fahrwerksfedern setzten sich allerdings erst nach einigen hundert Kilometern, so dass die RMK erfahrungsgemäß jetzt bei 310 -315mm liegen wird. Dann kommt es zum Schleifen der Räder.
    Von daher ich folgendes empfehlen:


    - RMK prüfen und auf 320 -325 anpassen
    - das Fahrzeug verschränken und zunächst selbst prüfen
    - den selben TÜV Prüfer aufsuchen, der das KW eingetragen hat ....oder
    - da Gutachten für Fahrwerk und Räder vorliegen, kann die Abnahme auch durch jede andere Prüforganisation erfolgen (Dekra, GTÜ, GTS, usw.) und dort ist es meistens etwas einfacher oder einen "erfahrenen" TÜV Prüfer aufsuchen
    - durch den "hauseigenen" Prüfer der Werkstatt (in der Regel kommen Prüfer in die Werkstätten vor Ort) und sind relativ zugänglich
    - schmalere Reifen
    - Kotflügel bearbeiten lassen ( i.d.R. muss der Kotflügel nur etwas gebördelt werden, ohne Lackarbeiten)
    - zum Tuner fahren und problemlos eintragen lassen.....:)


    PS: Werden Federwegbegrenzer verbaut und festgestellt, ist die Prüfung meistens gelaufen......

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