e.V Gründen

  • Hallo,


    wir haben hier viele kluge kopfe, vielleicht kennt sich hier aus, wir haben seit einem Jahr einen Club (Auto) und überlegen ob wir nicht einen Verein Gründen wollen.


    Am Sonntag hatten wir ein Öffentliches Treffen mit rund 210 Fahrzeugen, für diese Fahrzeuge haben wir Eintritt verlangt um unsere Kosten zu decken.


    Da diese Treffen bestimmt immer größer werden, und der Zusammenhalt der Mitglieder top ist, haben wir überlegt ob es Sinn macht uns eintragen zulassen.


    Jetzt die Frage, ja oder nein.


    Was muss beachtet werden, etc.


    Danke

  • Eintragung Vereinsregister. Über Notar. Dazu notwendig:
    - Satzung (muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen, siehe Vereinsrecht). Enthält Sinn und Zweck, Regelungen bzgl. Vorstand, Mitgliederschaft, Auflösung etc., ggfs. auch Gemeinnutz.
    - Vorstand Pflicht.
    - Steuererklärung Pflicht, bei Gemeinnützigkeit sollte da +/-0 stehen.
    - Regelmäßige Mitgliederversammlung Pflicht.
    - Rechenschaftsbericht Pflicht.
    und und und


    Anwalt/Notar ist auf jeden Fall notwendig für Gründung und Eintragung in's Register.
    Ist auf jeden Fall auch regelmäßige Arbeit mit verbunden. Allein schon die Einnahmenüberschussrechnung für die Steuer (Schatzmeister) macht jedesmal Spaß...

    "typischer Landstraßenfahrer, Ortsausgang Vollgas..." :D
    (Frank Schwettmann, Gema Motorsport, nach Sichtung meiner Synchronringe)


    VW Golf R '15 :saint: & :evil:Audi TT RS '18
    Horses for Courses

  • Habe 25 Jahre "Vereinsmeierei" hinter mir. Am Anfang ist immer alles super. Ich mag so was nimmer.
    Wenn Interesse gerne pn, dann gebe ich Dir Tel._Nr. und wir schnaggen.
    Das Thema ist für einen Beitrag zu erschöpfend....
    Herzliche Grüße

  • Rechtsberatung darf man ja nicht machen, außer man ist Anwalt ect.


    Aber:
    Bedenkt das der Vorstand auch mit seinem privaten Vermögen haftet!


    Damals gab es noch keine Versicherung dafür, um sich ggf. abzusichern.


    Bitte vorher prüfen und beraten lassen.


    LG


    Holger

  • Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 AO abschließend aufgeführt. U.a. sind dies:


    -die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde.
    -die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
    -die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland,
    - die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung,
    des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.


    also: nein

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