Schönen Abend zusammen!
Habe mal eine grundlegende Frage zum Thema gesetzliche Gewährleistung.
Muss ich bei Problemen mit meinem Rocco R zum VW-Haus, das mir den Wagen verkauft hat und bei dem ich die gesetzliche Gewährleistung habe oder kann ich, wie bei Garantie, auch zu einem näher-gelgenem VW-Händler fahren?
Habe den Wagen nämlich nun eine gute Woche und seitdem musste ich schon 2-3 mal feststellen, dass das DSG beim Abbiegen (sprich Abbremsen und wieder Anfahren) keinen Gang einlegt und ich ein paar Sekunden warten musste, bis er einen Gang drin hatte.
Habe hier gelesen, dass es zumindest für den Golf R ein DSG-Update gab, evtl. gab es beim Rocco diesbezüglich auch Probleme.
Grüße, Reap