erlaubt ist es definitiv nich...aber wenn man das xenon an hat dimmen sich die tfl´s ja eh runter und fallen nicht mehr ganz soo doll auf...denn laut stvo muessen alle neue die nach vorn abstrahlen weiss sein :kopfnuss: ...leider :arghs:

Tagfahrlicht modifiziert
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so leute hab wieder etwas rumgespielt - für was bin ich denn Student der Elektrotechnik
es hat mich einiges gekostet mittlerweile, nicht nur n haufen Geld sondern auch ein haufen Anrufe und vorallem viel Zeit und Lauferei
Der Chipdesignlabor-Leiter an der FH (fährt übrigens einen 6er GTI
) und OSRAM haben mir hierbei unter die Arme gegriffen.
das Ergebnis: eine Tagfahrleuchte mit genau den selben SMDs wie serie - Nur in ORANGE
ich lasse hier mal Bilder sprechen:
ganz normale TFLs denkt man:
[Blockierte Grafik: http://imageshack.us/a/img832/6893/20121213151322.jpg]
angeschaltet sieht man den Unterschied
[Blockierte Grafik: http://imageshack.us/a/img233/4851/20121213151526.jpg]
möglich wären mir noch gewesen die Farben:
-Grün
-Rot
-Blau
-Gelb
-WarmweissProbleme waren :
Tagfahrleuchte zerlegen, Backofen verfahren geht nicht !
passende SMDs finden. aufgrund von Durchlassspannung etc, hier wurden einige zerschossen
SMDs umlöten, spezielles Lötverfahren ab werk verwendet.
Tagfahrleuchte wieder zusammenbauen & dicht bekommen -
Hi,
hab mal ne kurze Frage an euch.
Hat jemand zufällig ne Anleitung, wie ich aus meinem R die Gitter mit den Tagfahrlichtern ausbauen kann?
(vielleicht ohne die Stoßstange zu demontieren)
Wär cool wenn jemand n paar nützliche Tipps parat hat. -
Am einfachsten geht es am besten mit zwe Plastekeilen...die sind relativ lackschonend und man kann damit gut die Klippse raushebeln.
Alternativ auch mit zwei Schlitzschraubendreher, ich fange immer an den unten-inneren Ecken an und dann mit ein wenig roher sanfter Gewalt -
Hallo Zusammen,
Also erlaubt ist es Definitiv nicht
Ich habe die Erfahrung schon mit meinem GTI gemacht.
Ich habe bei mir die Nebelscheinwerfer Foliert "GELB" .
Das Ende vom Lied war die Sofortige Stilllegung des Autos aufgrund eines Eingriffes in die Beleuchtungsanlage des KFZ was zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt.
Resultat :
Auto still gelegt , 3 Punkte in Flensburg und 150€ strafe + 200€ Abschleppgebühren.
LG
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Ich hätte diese vorort runtergerissen - war das nicht möglich?
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Hallo,
Ich habe ihn daraufhingewiesen das ich die Folie vor Ort entfernen könnte aber damit war er nicht einverstanden da ich "DIE STRAFTAT" ja schon begangen habe und mich das auch nicht mehr retten könne.
LG
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Wieso dürfte das nicht sein? Wenn du etwas klaust ist es doch auch nicht dadruch aufgehoben, dass du es zurück gibst, richtig?
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Na ja, der Vergleich hinkt etwas. :bandit:
Sicher würde die "Tat" schon begangen und dafür dist auch eine Strafe fällig.
ABER eine Weiterfahrt zu untersagen, obwohl man den "Tatbestand" an Ort und
Stelle korrigiert und damit abgestellt hat, ist meines Erachtens nicht moglich.
Wenn die Folie runter ist, ist die Betriebserlaubnis wieder hergestellt - wird
nach Abschleppung wohl nicht anders gewesen sein, oder Lipper-R?Du wirst den Wagen noch mal vorgestellt haben, mit entfernter Folie, oder?
Und das hätte dir der Herr Wachtmeister vor Ort und Stelle erlauben müssen.
So hat er Dir neben der Strafe auch noch erhebliche Folgekosten zugeschanzt,
die vermeidbar waren (Abschleppen). :police: -
Ja sag ich ja beim dB Killer das selbe wenn man ohne Fährt erlicht die BE.
Und man darf normal nicht mehr fahren.Hat man ihn aber dabei und macht ihn vor Ort rein, darf man sehr wohl fahren.
Das Fragen die Polizisten ja sogar selber ob man ihn bei hat um dann weiter fahren zu dürfen.Hätte ich mir nicht gefallen lassen von denen...
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Ach herje, da haben sie ja bei dir das ganz große Programm rausgeholt.
Ob das alles so richtig ist, glaube ich kaum.Ich bin mal ne zeitlang mit meiner Crosser ohne Nummernschild rumge-
fahren, weil mir das im Gelände immer abgefallen ist. So hatte ich es
immer im Rucksack. Irgendwann kam es, wie es kommen musste und
ich wurde angehalten - das Nummernschild im Rucksack zählte natürlich
nicht und auch meine Ausrede, dass es grad abgefallen sei, zog nicht so
ganz. Allerdings tapten die Polizisten es mir mit Panzertap ans Heck
und ließen mich eine Woche später die Kiste in der WACHE noch mal
vorstellen - mit gescheiter Halterung. Zum TÜV musste ich aber nicht.Von daher halte ich das Ganze bei Dir für eeeeeetwas überzogen.
Und mal ganz ehrlich, wir reden hier über eine Art Zusatzbeleuchtung:
dem Fahrlicht. Diese Leuchten haben viele Fahrzeuge gar nicht. Also
warum sollte man diese nicht verändern sollen/dürfen? Ja, ich weiß,
alles nach vorne muss weiß strahlen ... Halogenlicht ist aber auch nicht
wirklich weiß, oder? :party: -
Und mal ganz ehrlich, wir reden hier über eine Art Zusatzbeleuchtung:
dem Fahrlicht. Diese Leuchten haben viele Fahrzeuge gar nicht. Also
warum sollte man diese nicht verändern sollen/dürfen? Ja, ich weiß,
alles nach vorne muss weiß strahlen ... Halogenlicht ist aber auch nicht
wirklich weiß, oder? :party:Weil es genau so "geprüft und zugelassen" wurde und nicht mit Folie und sonstigem Spökes.
Dafür müsste man es eben so nochmal abnehmen lassen.
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Verstehe ich ja, wennn man die gelben Fahrichter eingetragen haben will ...
Aber warum man zum TÜV soll, wenn man den Originalzustand vor Ort wieder
hergestellt hat, erschließt sich mir nicht!? Das ist für mich nichts weiter,
als Schikane und Kostentreiberei. Dagegen kann man auch vorgehen. -
Ist soweit auch richtig , das kann man jetzt nur sehen wie man will.
Tatsache ist, dadurch das die NSW Foliert waren durfte ich das Auto stehen lassen.
-->Erlischen der Betriebserlaubnis<--Kann es ja auch nachvollziehen und bin in der Hinsicht auch einsichtig, Ob das ganze jetzt aber überzogen war von der Rennleitung da kann man jetzt drüber streiten.
Liegt wahrscheinlich in dem jeweiligen ermessen des Beamten.
LG
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Beim DB-Killer kannst du mittlerweile nur ziemlich Pech haben, wenn du ihn direkt dabei hast. Denn dann unterstellen die grünen Männiken dir Vorsatz und dann wirds richtig teuer. Ist so ein kleines Dilemma, was man dann hat
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Mahlzeit zusammen,
was sagt eigentlich der TÜV dazu? Die erteilen einem doch sicher keine Plakette wenn sie das sehen?
Mich würde das auch reizen mein TFL zu folieren, aber ich habe keine Lust für den TÜV die Folie runter zu machen und danach neu zu bekleben oder mir nicht beklebte Leuchten einzubauen.
Ist nicht funktionierendes Tagfahrlicht ein erheblicher Mangel, weil theoretisch könnte man es auch einfach ausstecken? Wenn das Fahrzeug EZ vor dem 07. Februar 2011 hat, denn dann muss es ja noch nicht einmal mit TFL ausgestattet sein, oder muss das Licht funktionieren wenn es vom Hersteller bereits verbaut ist?Über Erfahrungen/Wissen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Thomas
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Wie es mit dem Folieren aussieht weis ich nicht, kann mir aber vorstellen das dies nicht gut kommt beim TÜV / Rennleistung.
Meiner ist EZ 11/11 und ich kann in der MFA ganz einfach das Tagfahrlicht aus schalten , da muss also nix raus gesteckt werden.
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