Golf R gekauf, stellt sich als Unfallwagen raus

  • Hallo zusammen.


    Ich bin seid letzter Woche stolzer Besitzer eines Golf R. Haben den Wagen von privat gekauf und die Freude ist mir heute schon wieder vergangen.


    Ich habe den Golf als unfallfrei von 1.Hand gekauft (natürlich mit Kaufvertrag).


    Hab bei meinem Händler kurz in die Historie schauen lassen und da stellt sich heraus das einiges ausgetauscht wurde. (z.B. beide Türen links neu , Kotflügel links ausgebeult und lackiert, Achse neu vermessen, usw.)


    Hat von euch schon jemand Erfahrung mit sowas gemacht?


    Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich den R nie gekauft.


    Gruß


    Sparxx

  • Das müsste mal rein rechtlich geklärt werden...
    Meines Wissens nach sind austauschbare Teile (Türen usw.) nicht Unfall-meldepflichtig.
    Selbst nachlackierte Teile müssen nicht unbedingt auf einen Unfall zurückzuführen sein.
    Zum Unfall gehören u.a. eine (ehemals) verzogene Karosse, neu eingeschweißte Schweller (Holme insgesamt), ausgelöste Airbags (wegen Unfall, nicht wegen Fehlauslösung) usw.


    Der Fairness halber wäre es natürlich immer wesentlich besser, dem Käufer beim Verkauf alles mitzuteilen...

  • Danke für die Auskunft, Termin beim Anwalt ist schon gemacht.


    Ja im Kaufvertrag steht unfallfrei.


    Der Verkäufer meinte, es wurde nur ein Teil auf Garantie nachlackiert, sonst nichts und dafür habe ich Zeugen.


    Nach Historie müssten es wohl 5 Teile sein, die neu lackiert worden und der Kühler wurde ausgetauscht.


    Also wenn das man rein rechtlich ein Auto mit so einem Schaden als unfallfrei verkaufen kann, war das mein letzter gebrauchter.


    Gruss


    Das habe ich zum Thema Unfallwagen gefunden.


    http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

  • So etwas ich gestzlich festgelegt. Bei uns in der Schweiz heisst es im Bundesgssetzbuch, dass falsche Angaben und versteckte Informationen im Vertrag festgelegt, oder eben nicht, bestraft werden könnten. Der Verkäufer muss im Falle eines falsch beschrieben Verkaufes, entweder das Auto wieder zurücknehmen oder wenn der Kunde will, eine Vergünstigung (wenn er das Auto noch möchte) verlangen, und ein Teil des gezahlten Betrag zurückverlangen. Aber wenn ich dich wäre, würde ich mir ein Anwalt suchen, und ihn fertig machen.


    Und sag dem Anwalt das es auch eine mündliche Bestätigung gegeben hat, das es kein Unfallwagen sei.


    Für mich ist ein Unfallwagen schon, wenn du deine Front ein bisschen reingedrückt hast. Weil das Gestell in mm Bereich verschoben ist. Ist ja alles Plastik, und wenn es aufs Gestell kommt, haste sowieso verloren. Und der hat sogar die >Türen gewechselt..xD Oh gottt...


    Anwalt her und Geld her! Kauf dir einen neuen.


    Traurige Leute heutzutage -.-


    Lg Zgela

  • was du schriftlich hast das zählt!!! mündlich ist immer so eine sache
    toi toi toi

    Golf "R",2 Türer,schwarz-met.,abgedunkelte Scheiben,RCD 510,Tempomat,Spiegelpaket,DSG,DWA plus,Modell 2011 :rolleyes: "R" Embleme in der Sitzverstellung,
    schwarze VW-Zeichen vorn und hinten,Piepton beim Ver-und Entriegeln,18" Tallas auf Winterreifen und schwarze 19" auf Sommerreifen ;)
    H&R Federn, LED Kennzeichenbeleuchtung, "R" Embleme am Kotflügel
    Golf 7 R ist da :D

  • hi


    so eine Verarsche kann einen schon ankotzen... :blerg:


    Hoffentlich geht alles zu deinen Gunsten aus! Nicht das nachher das grosse Rappeln und Rasseln anfängt... :blink:


    zur (teilweisen) Beruhigung: :biersmilies:


    Mit meinem Rocco hatte ich auch mal einen Ausflug in die Botanik - nicht dass ich zu schnell gewesen bin, NEIN! die Kurve war bloss zu eng für meine Geschwindigkeit... :patsch: -
    Damals wurden vorne und hinten die Stossfänger gewechselt, unter dem Tankdeckel eine kleine Beule verspachtelt und die Radschalen ausgetauscht, Vermessen wurde er auch, war aber GsD nicht *krumm".


    Trotzdem galt er nicht als Unfallwagen und er wurde 1a Instandgesetzt so dass ich noch 2 1/2 Jahre Freude an ihm hatte, OHNE den geringsten Knister, Rappel oder Knirsch-Anfall!! Hab ihn dann in Zahlung gegeben bei dem Händler der ihn repariert hat, un noch ordentlich was zurückbekommen! :thumbup:


    Also, wenn das gut gemacht wurde, wird's wohl kein Problem sein, allerdings ist es unter aller S** Dir den Unfall/die Reparatur zu Verschweigen :thumbdown::cursing:


    Wünsche Dir trotz allem alles Gute und viel Spass mit deinem Geschoss!


    Gruss
    lanngillap

  • So lange der Wagen nicht auf die Richtbank musste, ist es kein Unfallwagen.
    Meine Freundin hatte mit mein R auch ein Auffahrunfall. Vorne kam alles neu + Motorhaube. HAtte dann mit dem Gutachter gesprochen. UNd er sagte solnage die KArosse nicht verzogen ist, ist es auch kein Unfallwagen.
    Aber man sollte es beim Verkauf wenigstens kurz erwähnt haben mit dem Unfall.

    DSG, candy, 19" Talladega schwarz, MS-Schalensitze, RNS510, Dynaudio System Excite, Spiegelpaket, DWA+, Raucherpaket, GRA, FSE und MFA Premium.

  • Danke für eure Erfahrungen und Infos.


    Das der der Wagen nach dem Schaden gut Instandgesetzt wurde bezweifel ich auch nicht. Hab ihn mir ja vor dem Kauf gut angeguckt und nichts auffälliges gesehen. Hätte ich es jedoch vorher gewusst hätte ich mir den Wagen nichtmal angeguckt , weil für mich so ein Auto nicht in Farge kommt.


    Wenn ein Urteil gefallen ist werd ich auf jeden Fall das Ergebnis posten.


    Gruss sparxx

    • Offizieller Beitrag

    auf jeden fall würde ich -sofern du den wagen trotzdem behalten willst- eine ordentliche vergünstigung anstreben! (das ist nach dem dilemma wohl auch das mindeste, was der verkäufer machen kann!)


    wenn alles fachmännisch repariert wurde, muss man sich keine sorgen um die haltbarkeit machen. (laut historie wurden ja neuteile verwendet)


    nur so am rande:
    du glaubst gar nicht, wieviele fahrzeuge schon vor der auslieferung nachlackiert wurden! ;)
    ich hatte schon unzählige modelle im betrieb, wo bei km-stand 0-10 bereits der spengler ran musste.
    traurig aber wahr... :dos:

  • Sowas ist immer ein Sch.... . Auch wenn er rechtlich nicht als "Unfallwagen" angesehen wird, sehe ich es so wie du! Zumindest hätte der Verkäufer darauf hinweisen können.


    Hatte diesbezüglich auch schon mal ein Erlebins - allerdings in umgekehrter Situartion:


    Mit meinem letzten Golf V hatte ich viel Pech in der Unfallstatistik. Mehrere Parkschäden, einen Polo der mir beim Ausscheren auf der Gegenfahrbahn im Stau genau 45° links vorne ins Auto gefahren ist und kaum war dieser Schaden repariert knallte mir von hinten ein LKW in meinen Wagen als ich an einem Fußgängerschutzweg hielt. Der Schaden war ziemlich massiv, nach meiner persönlichen und auch nach der Meinung des VW-Spenglers ein Totalschaden. Umsomehr überraschte dann das Urteil des Sachverständigen, der den Wagen wieder aufbauen ließ (weil ich damals schon du-Freund vom Freundlichen war, dürfte ich mal die interne Abrechung sehen - war ein Totalschaden der da repariert wurde). Mir egal - Leasingauto. Da der Wagen nach 3 Jahren und 140tkm aber dann da stand wie neu, hab ich ihn gekauft und vom Händler (wo ich den .:R gekauft habe) eine Ankaufstest machen lassen inkl. Fahrzeugrückgabe bei Kauf des .:R. Das Ergebnis war sehr überraschend, die gesamten Instandsetzungsabrbeiten waren bei der Begutachtung nicht aufgefallen und ich hätte für den Wagen einen guten Betrag bekommen. Der Fairness halber, habe ich den Verkäufer dann aber trotzdem über die div. Reparaturen und den eigentlichen Totalschaden aufgeklärt, der dann nur relativ trocken meinte: Die Minderung sei gering, da der Wagen jedes Mal in einer WV-Werkstätte instandgesetzt wurde. :pupillen: :woot: Ich kann den genauen Wortlaut des Verkäufers leider nicht mehr wiedergeben, aber über diese Aussage war ich doch seeehr erstaunt. Vielleicht wollte er auch nur nen .:R verkaufen..... :confused:


    Grüße Simon

    mein Golf 6 R:
    4 Türen, deepblack, 19" Talladega, GRA, Leder "Vienna", FSE Premium, MEDIA-IN, Parkpilot, RNS510, Dynaudio, MFA Premium, Spiegelpaket, Winterpaket


    Standheizung I MTB Stufe 1 I Short Shift I Sachs Performace Kit I OZ Ultraleggera HLT 8x19"

    Einmal editiert, zuletzt von Simon ()

  • Simon,


    in Österreich sieht jeder KFZ- Sachverständige, welcher Schaden wann auf dem jeweiligen Fahrzeug war (Fg.Nr.bezogen). Klarerweise vorausgesetzt, dass dieser gemeldet, also erfasst, repariert oder auch in bar abgelöst wurde. Somit können ausschliesslich Schäden verschwiegen werden, die man sich selbst angefahren hat (oder Parkschäden mit Fahrerflucht) und auch selbst oder unter der Hand oder evtl. auch in einer freien Werkstätte repariert wurden.


    oeli

    ..Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts..


    ab 21.11.14 PORSCHE Cayenne Diesel II - 21 Zoll Turbo II + Luftfederung

    oelis weiSSer RIESE
    -----------------------------------------------
    oeli´s "R"


    verkauft am 02.12.2014

    Einmal editiert, zuletzt von oeli10 ()

  • Hallo zusammen,


    so wie es aussieht kann der Kaufvertrag gewandelt werden. Der Verkäufer muss den Wagen bei mir abholen und den Kaufpreis erstatten, was er auch beabsichtigt laut Anwalt.


    Kann mir jemand sagen ob man den Tank mit einem einfachen Schlauch abpumpen kann? Der ist nämlich jetzt noch randvoll und den wollte ich nicht vollgetankt übergeben.


    Gruß sparxx

  • fahr ihn doch noch schnell leer ;)


    Gesendet von meinem GT-I9100

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    Ausstattung: 3-Türer | Schalter | Candy-Weiß | 18" Talladega-Felgen | RCD 510 | Dynaudio Excite | Licht & Sicht Paket | Multimediabuchse USB | DWA+


    Änderungen: LED - Kennzeichenbeleuchtung | LED - Innenraumbeleuchtung | Oxigin 14 Oxrock Black 8,5x18

  • wieso darfst du nich?


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  • achso. was holst du dir dann jetzt fuern auto?


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  • Soll schon nen R sein, aber diesmal wirklich unfallfrei :angry:


    Wollte mir mal nen Angebot bei meinem Händler einholen.

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