Ja, das "Ding" ist nicht Diagnose/VCDS fähig.
Stecker ab und es ist Ruhe.
Beiträge von TEASY
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Muss normalerweise alles vom gleichen Hersteller und im Gutachten entsprechend erwähnt sein.
Dann kommt es drauf an, ob das Gutachten nur die Downpipe [In Verbindung mit den verbauten anderen Komponenten des gleichen Herstellers] umfasst oder die komplette Anlage inklusive Downpipe.
Im ersten Fall Einzelabnahme, im zweiten Fall Eintragung, je nach Prüfer, der kompletten Anlage laut Gutachten. -
Ich habe das GFB wieder ausgebaut, weil mein Auto ohne GFB abgestimmt wurde. Mir gefiel nach dem Umbau auf GFB die Leistungsentfaltung nicht mehr so gut. Hab halt einen Handschalter. Hab dann gleich wieder auf die D Revision gewechselt, die ich schon Serie verbaut hatte. Reicht hin
Bei mir war´s genau anders herum.
Letzte Abstimmung mit GFB DV+ und er läuft seit 18 Monaten damit großartig. -
Vermutlich nein, denn die jeweiligen Hersteller erstellenden Gutachten nur für/über ihre eigenen Produkte.
Anderenfalls müsste man sein Produkt ebenfalls mit allen/einer Vielzahl auf dem Markt verfügbaren Angeboten/ Mitbewerberprodukten testen und diese ebenfalls im Gutachten in Kombination berücksichtigen, was auch aus Kostensicht für den Hersteller/Gutachtenersteller nicht effizient ist. -
Das GFB DV+ macht bei vielen DSG Fahrern probleme weil die Schaltvorgänge so schnell sind, dass das Ventil nicht richtig arbeiten kann.
Deswegen würde ich es nur beim Handschalter verbauen.
Meine MeinungGenau das scheint der entscheidende Punkt zu sein.
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Bei meinem war es genau das Selbe.
Nach dem ersten Abstimmen (Byteshooter, selbst) traten die Geräusche (Rauschen, Pfeifen) erstmalig auf.
Nach weiteren Hardware „Ergänzungen“ wie Turbooutlet, 3“ DP, 2,75“ AGA etc. hat’s sich entsprechend verstärkt.