Hi,
heute Tüv ohne Beanstandungen im Bereich Abgas Strang bestanden. Musste zwar vorne 2 neue DCC Dämpfer haben (was zugegeben finanziell etwas schmerzhaft war) ist aber auch nicht so überraschend gewesen weil der vorne rechts immer leichte Geräusche gemacht hat und auf Comfort nicht mehr so geil gedämpft hatte.
Habe mit HJS Kontakt gehabt und dort ein Informationsblatt bekommen. Die sagen ganz klar das es wenn es eingetragen werden soll ein Einzelabnahme nach §19 abs. 2 ist. also nicht mit einer kompletten 21er. Zusätzlich ist es aber eher eine Grauzone und HG hatte da wohl auch schon in Ihrem FAQ drauf hingewiesen das jedes Teil für sich einzelnen betrachtet werden muss und sie nicht im Konflikt stehen können.
Auszug aus dem HG FAQ:
• die EG- bzw. ECE-Genehmigung (Europäische Typengenehmigung)
Eine EG- bzw. ECE-Genehmigung ist auf EU-Ebene sowie der Schweiz gültig. Alle EG- bzw. ECE genehmigten Bauteile
gelten als Austausch zu Serie, sind also wie ein Ersatzteil anzusehen und können daher auch mit anderer Tuning-Hardware in Kombination verbaut werden.
Dabei beruhen EG- bzw.- ECE-Genehmigungen auf Vorgaben der EU, welche zwingend eingehalten werden müssen. Somit gibt es auch verschiedene Auflagen für die
verschiedenen Baugruppen und Teile.
Als Beispiel gelten für Abgasanlagen die Richtlinien 70/157 & 540/2014, welche die alten Richtlinien 1999/101/EC und ECE R51:03-1191 ablösen.
Bei Katalysatoren sind es wiederrum die Richtlinien ECE R103, die zum Tragen kommen.
Bei anderen Baugruppen bzw. Teilen wie Scheinwerfern, Elektronik usw. gelten wieder andere Richtlinien.
Als Beispiel: Eine Abgasanlage wird nach ihren Geräuschwerten geprüft, aber nicht auf die Auswirkung auf die ausgestoßenen Schadstoffe. Bei einer Downpipe wiederrum, kommen nur die Schadstoffwerte zum Tragen.
Daher können eine Abgasanlage und eine Downpipe nicht durch ein kombiniertes ECE Gutachten als Einheit geprüft bzw. bewertet werden.
Was mir klar darlegt, das anscheinend es genauso Legal ist wie ich es habe. Wie oben eingangs beschrieben, anderer TÜV und ist völlig ohne Beanstandungen durch gegangen.
Mein Fazit daraus: Mein Fahrzeug wird niemals mehr den TÜV Nord zu Gesicht bekommen. Abgenommen wurde das Fahrzeug jetzt vom TÜV Rheinland/FSP. Man merkte dem Mann gleich die Kompetenz bei den ersten Wortwechseln an. Denke ich gehe dort auch das Thema Mit dem LLK an, wobei ich jetzt so verunsichert bin, das ich das ding einfach nicht eintragen lasse. 