Rechtsfrage gelasert aber nicht angehalten

  • Folgendes Situation, man wird gelasert, kommt aber nicht zum Anhalten, da man über einen anderen Weg "abhaut".
    Wie verhält sich das nun ?
    Verfällt es, da man angehalten werden muss nach dem Lasern ? Da da ja kein Foto gemacht wird.


    Oder kann es trotzdem zur Straftat kommen ?
    Man weiss ja garnicht wer gefahren ist und alles.


    Danke im vorraus ;)

    Gruß Christian


    VW Golf 6 R, candyweiß, DSG, 2/3 türig, RNS 510 Dynaudio, Licht-und Sichtpaket, Fernlichtregulierung "Light Assist", Berganfahrassistent, USB-Anschluss, Rückfahrkamera, 19"Talladega schwarz, Geschwindigkeitsregelanlage, Mobiltelefonvorbereitung, Schlüsselloses Startsystem "Keyless Access"


    Änderungen: Innenraum Led´s, Umfeldbeleuchtung Led, Kennzeichen Led, Milltek Komplettanlage, Forge Ansaugung


    geplante Änderungen : MTB Stufe 3 + ( Benzinpumpe, Chip, Llk )

  • Hallo,


    Also bei uns in der Umgebung sind sie so schlau das sie alle flucht und Nebenstraßen absperren bzw. überall eine Streife steht die dich dann aufhält.
    Sollte es doch der Fall mal sein und man kommt davon, kann die Polizei meines Wissens nach nix mehr machen, da man beim Lasern unmittelbar nach der Tat wie du schon sagtest aufgehalten werden muss.

    Wer im Sommer an den Winter denkt, der einen Quattro lenkt.

  • Also ich glaube nicht.
    Wir haben bei uns am Ortseingang auch eine lange Straße mit ca. 700m Sichtweite, und am Ende stand der Laser. Allerdings kannste nach 100m schon links abbiegen. Die können zwar dein Auto und ggf. auch das Kennzeichen durch das "Zielfernrohr" sehen, aber sie können ja kein Foto auf die Entfernung mit der gemessenen Geschwindigkeit schießen. Und es ist wie beim Schiedsrichter ein Tatsachenbestand, Strafe sofort nach der Aktion oder gar nicht.


    Daher würde ich sagen, dass nichts kommt.

  • ...da bin ich nicht so optimistisch^^


    Da stehen immernoch die Aussagen von zwei Polizeibeamten im Raum.


    Auf jeden Fall wenn was kommt: Fresse halten! Auf eine evtl. Vorladung der Polizei musst Du nicht reagieren.
    Viel Glück.

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