Hallo liebe R-Freunde
Ich habe gestern mit grosser Freude meine Auspuffanlage ab Turbo von DTH Performance in Deutschland abholen können. Ich wohne in Zürich und bin gestern Abend noch auf Deutschland rausgefahren. :nummer1:
Beim zurückfahren in die Schweiz kam es beim Zoll zu Komplikationen. :blink: Ich habe die Anlage beim Schweizer Zoll angemeldet und rechtsmässig die Mwst. (8%) der Schweizer gezahlt. Daraufhin hat er mir gesagt, dass ich noch rüber zu den deutschen Behörden gehen soll, damit ich die 19% Mwst. abgestempelt bekomme. Leider hat der Zöllner diesen Wunsch verneint. Die Begründung liege darin, dass KFZ Teile nicht verzollt werden dürfen. Diese dürfen nur verzollt werden, wenn die Anlage montiert worden ist und eine Rechnung eines Mechanikers erstellt worden ist. Ich empfind diese Aussage als Witz und fragte nochmals nach, ob er etwas missverstanden hätte. Leider war das nicht der Fall. Deshalb habe ich jetzt eine Doppelte Mehwersteuer die ich bezahlt habe. Daraufhin sah ich keinen Grund mehr dort zu bleiben und ging nach Hause. :verysad:
Aber die Informationen des Beamten waren eigentlich korrekt, weil ich diese im Internet in einem Forum nachgelesen habe. Einen bestimmten Artikel aus einem Gesetzbuch konnte ich leider nicht entnehmen.
Anbei will ich noch erwähnen, dass Tobias (DTH) dieses Problem mit anderen Schweizern nicht hatte.
Könnt Ihr mir helfen? Ich komme echt nicht weiter...Es geht am Schluss schon um einen schönen Betrag.
Wie sollte ich jetzte Vorgehen? ich bin ratlos?!