ECE R103 & R59: Zulässigkeit der Kombi aus HJS-Downpipe und Grail-Abgasanlage

  • Servus Leute,


    ich brauche mal euren Rat.


    Ich fahre seit Sommer 2022 eine Grail 3,5" ECE-AGA unter meinem S3 8V, Baujahr 2014. Da ich das Auto damals als reines Spaßauto geplant hatte und noch die Software anpassen wollte, hatte ich geplant, im November 2023 eine HJS 3"-200-Zellen-Metallkat mit ECE zu verbauen. Grail selbst hatte die HJS ECE-Downpipe auch in ihrem Shop und bewirbt die Downpipe bis heute mit folgendem Satz:

    Zitat
    "Kombiniere eine Grail Klappenabgasanlage mit den hochwertigen HJS Downpipes, um die Leistung und den Sound deines Fahrzeugs auf das nächste Level zu heben. Entdecke noch heute die Welt der Grail Klappenabgasanlagen und erlebe die Synthese von Leistung und Sound, die dein Fahrzeug in ein echtes Meisterwerk verwandelt. Unsere Klappenabgasanlagen sowie die HJS Downpipes verfügen über eine ECE-Typgenehmigung, wodurch sie in der EU und in der Schweiz eintragungsfrei fahrbar sind."

    Ich habe daraufhin noch einmal Grail direkt kontaktiert. Die meinten, dass die Kombi aufgrund der ECE problemlos sei. Auch HJS sagte auf meine Anfrage, solange ich unter 88 dB bleibe, sei alles gut. In der ECE-Typgenehmigung der AGA stand zur Kombination folgendes drin:

    Zitat
    "Die Kombination mit anderen ECE-Typgenehmigten Bauteilen mit Verwendungsbereich (Hersteller, Typ, Motocode, kW) ist ohne Abnahme/Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich. Das Standgeräusch darf in Kombination aller verwendeten Bauteile (ECE, Teilegutachten) nicht mehr >5 dB(A) über dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert (U1) liegen."

    Mit gutem Gewissen habe ich die Downpipe bestellt, die dann im November 2023 montiert wurde. Wir haben davor mit einem geeichten Messgerät die Lautstärke gemessen (Original-Downpipe + Grail AGA) und 87,6 dB ermittelt. Grenzwertig, da 88 dB die obere Grenze war. Mit der HJS-Downpipe haben wir genau 2 dB weniger gemessen, und zwar 85,7 dB. Das passt ja, laut den Papieren der AGA darf ich in der Kombi nicht lauter als 5 dB über Standgeräusch U1 (83 dB) liegen.

    Wie das Schicksal so will, hat das mit dem Spaßfahrzeug nicht geklappt, weswegen ich das Auto bis heute im Alltag bewege und deswegen auch keine Software angepasst wurde. Klar, blöd, dass ich eine teure Downpipe habe einbauen lassen, um mit gutem Gewissen eine gemachte Software fahren zu können. Allerdings hat es sich trotzdem gelohnt: Das Ansprechverhalten war schon etwas besser. Der geringere Abgasgegendruck ist gut für den Turbo, und das Beste: Das verdammte Wastegate-Rasseln war endlich weg. Allein dafür hat es sich schon gelohnt.

    Ich fahre jetzt also gut 1,5 Jahre mit dieser Kombi durch die Gegend – mit dem Gefühl, völlig legal unterwegs zu sein. Bis heute. Da nächsten Monat bei mir HU/AU ansteht, habe ich plötzlich Bedenken bezüglich der Kombi bekommen. Ich habe mir mal die ECE-Typgenehmigung der Downpipe zur Hand genommen. Ich habe es damals nur kurz durchgelesen, aber zugegeben: Ich habe dem Dokument nie wirklich Beachtung geschenkt, da ich die Papiere erst bekommen habe, als die Downpipe bereits verbaut war. Jedenfalls habe ich es mir diesmal richtig durchgelesen. Im ersten Absatz steht folgendes:

    Zitat
    „Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer UN ECE R59 bzw. nach VO (EU) 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handelt es sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage um genehmigte Austauschkomponenten, die sich, bezogen auf den Serienzustand des Fahrzeugs, weder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. Eine Änderungsabnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.“

    Hört sich ja so an, als wäre eine Kombi aus ECE R103 Kat und R59 AGA (was die Grail ja ist) eintragungsfrei. Im zweiten Absatz liest es sich aber etwas anders:

    Zitat
    „Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit weiteren abgas- und geräuschrelevanten Bauteilen kombiniert (z. B. Motortuning, Ansauganlage etc.), entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ und die Betriebserlaubnis erlischt nach §19(2), Nr. 3 StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO sprechen Sie mit Ihrem Sachverständigen (aaSmT, aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis wieder erteilen kann.“

    Jetzt bin ich komplett verwirrt. Im ersten Absatz steht doch, die Kombi sei eintragungsfrei, und im zweiten Absatz steht, es wäre eine Einzelabnahme nötig?!?

    Ich habe Grail und HJS mal angeschrieben. Von HJS gab es noch keine Rückmeldung, dafür aber von Grail, die wie folgt lautet:

    Zitat
    „Die Kombination aus unserer Abgasanlage und der HJS Downpipe ist eintragungsfrei, da beide über eine ECE-Typgenehmigung verfügen. Damit kannst du die Komponenten innerhalb der EU und der Schweiz legal und ohne zusätzliche Eintragung fahren.
    Die Passage in den Dokumenten bezieht sich auf Bauteile ohne eigene ECE-Typgenehmigung oder bei individuellen Sonderlösungen – das ist bei unserer Anlage und der HJS Downpipe jedoch nicht der Fall. Beide sind abgedeckt.“

    Ich habe auch mal meinen TÜV’ler des Vertrauens angeschrieben, mit folgendem Ergebnis:

    Zitat
    „Die Aussage von Grail, dass die beiden Komponenten eintragungsfrei miteinander kombiniert werden können, ist leider falsch!
    Wie Sie selber schon richtig erwähnt haben, müssten beide Gutachten/ECE-Genehmigungen die jeweilige andere Änderung explizit zulassen.
    Sobald in einem der beiden Gutachten drinsteht, dass evtl. eine Abnahme/Geräuschmessung/Eintragung oder Ähnliches erforderlich sein könnte, ist die Kombination nicht mit abgedeckt und eine Einzelbegutachtung nach §19(2)/21 StVZO erforderlich!
    Diese Begutachtung erfordert allerdings eine Fahr- und Standgeräuschmessung! Diese in Kombination mit der Eintragung ist nicht ganz billig und auch keine Garantie, dass die Messung bestanden wird und dann eingetragen werden kann!“

    Im Grunde habe ich jetzt drei Möglichkeiten:

    1. Ich mache die Einzelabnahme. Preis habe ich noch keinen, und hoffe, ich komme durch die Messungen. Problem: Es könnte sein, ich komme nicht durch die Messungen und habe hunderte Euro verbrannt.

    2. Ich rüste eine Komponente zurück auf Serie. Ist nur die Frage, welche. Die Downpipe bringt mir technisch mehr als die AGA. Die AGA ist deutlich leichter getauscht als die Downpipe. Leider wisst ihr aber genauso gut wie ich, dass die Serien-AGA beim Vorfacelift eine Krücke ist. Aber wenn ich mich entscheiden müsste, wäre es die AGA. Klanglich gefällt sie mir noch immer gut, aber sie ist mir mit geöffneten Klappen mittlerweile zu laut und geschlossen schon fast zu leise, hört sich schon fast an wie ein normaler A3. Die AGA kennt also nur Hü oder Hott – Rennwagen oder Standard-A3. Ein Mittelding gibt es nicht. Zumindest nehme ich das so aus der Fahrerperspektive wahr. Die Klappensteuerung nervt, und irgendwas vibriert bei geschlossenen Klappen bei 4000 U/min hörbar (vermutlich sind es die Klappen). Zudem bereitet mir die AGA von Anfang an Kopfschmerzen. Am Anfang wurde der falsche Kabelsatz geliefert, nach ein paar Monaten stellte sich heraus, dass dieses Klappenmodul die falschen Parameter hatte (für einen RS3). Zudem musste ich die AGA dutzendemal neu ausrichten, bis sie endlich mal keine Geräusche von sich gegeben hat. Bis heute kämpfe ich mit den Endrohren, die einfach nicht symmetrisch im Diffusor sitzen wollen.

    3. Die teuerste Variante: Ich schmeiße die Grail raus und verbaue eine Remus. Die Remus ist klanglich auch gut, ist aber leiser, hat keine nervige Klappensteuerung und die Endrohre lassen sich alle einzeln ausrichten. Zwar wäre hier eine Einzelabnahme auch nötig, aber ich schätze mal die Wahrscheinlichkeit höher ein, die Messungen mit der Remus zu bestehen.

    Egal, wie ich mich entscheide – ich werde es als Lehrgeld verbuchen. Ich weiß jetzt, dass man den Herstellern kein Wort glauben darf, und werde es in Zukunft immer zuerst mit dem TÜV abklären. Oder ich kaufe mir von Anfang an ein Auto, bei dem alles passt.


    Was meint ihr zu all dem? Was ist euer Rat?

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