Versicherungs-Dings-Bumms

  • Wenn ein Unfall mit ganz schlimmen Ausgang passiert wird es vermutlich doch kontrolliert.

    Also, bei mir war der Gutachter schwer beeindruckt von der Bremse. :)
    Die Legalität der einzelnen Komponenten hat er überhaupt nicht geprüft.
    Ich glaube, der fand schon gut, dass überhaupt der Sattel eingetragen ist. :D
    Auch meine nicht eingetragene Rad-Reifen-Kombi hat den NULL interessiert.

    Nö, es sei denn, die Bremse war der Verursacher.

    So isses, und selbst dann wirst Du nur Schwierigkeiten bekommen, wenn eine direkte
    Kausalität des "illegalen" Belages zum Unfall besteht und bewiesen werden kann. Und?
    Für wie wahrscheinlich halten wir das?

    Golf 7.5 GTi TCR | Tornadorot | DSG | HGR St. 1 = 330 PS, 460 Nm | 1.410 Kg + Fahrer | Wiechers Clubsport Bügel | 2 x Recaro SPG XL | Schroth Profi 2 | KW Clubsport 3-fach (Abstimmung: Raeder Motorsport) | Bremse: TT-RS Sättel (8J) + Carbopad 370 x 34 + Endless MA46b (ME-22 hinten auf OEM) | ProTrack One 9.0 x 18 ET52 |Dunlop Direzza 03G [H] 245/40/18


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  • Dann kann Dir aber auch schnell grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, also nicht wegen Deines Autos eher wegen Deiner Fahrweise.

  • Grobe Fahrlässigkeit ist i. d. R. allerdings mitversichert.


    Generell wird hier nachher um Regressansprüche gehen. Ohne es jetzt beschönigen zu wollen, aber hier gibt es gesetzliche Höchstgrenzen (welche ich jetzt bewusst nicht poste). Evtl. könnte es dann aber auch noch zivilrechtliche Auswirkungen geben.


    Lieben Gruß

  • Grobe Fahrlässigkeit ist i. d. R. allerdings mitversichert.


    Generell wird hier nachher um Regressansprüche gehen. Ohne es jetzt beschönigen zu wollen, aber hier gibt es gesetzliche Höchstgrenzen (welche ich jetzt bewusst nicht poste). Evtl. könnte es dann aber auch noch zivilrechtliche Auswirkungen geben.


    Lieben Gruß

    Und wir müssen zwischen Haftpflicht und Vollkasko unterscheiden.


    In der Haftpflicht besteht IMMER Versicherungsschutz. Selbst wenn man mit einem nicht verkehrssicheren
    Auto volltrunken in einen Tanklaster fährt und dieser explodiert, besteht in der Haftpflicht Versicherungsschutz.
    Die Versicherung hat IMMER Leistungspflicht.


    Und bevor jetzt eineR mit Regress kommt... Ja, die Versicherungsgesellschaft kann gegen den Fahrer Rück-
    griffsansprüche bei Pflichtverletzungen geltend machen. Diese sind aber gesetzlich begrenzt (wenn Teamo nicht
    will, poste ich halt mal die Grenzen ;) ). Bei Fahrlässigkeit besteht manchmal vertraglich kein Rückgriffsrecht,
    sonst gilt max. 5.000 € Regress. Dieser Betrag kann sich u. U. erhöhen auf bis zu 7.500 €. Aber das ist dann
    schon das Maximum. U. U. gibt es vertraglich einen Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und
    Vorsatz. Aber die Feinheiten müssen wir m. E. nicht diskutieren.


    In der Vollkasko sieht das Ganze schon anders aus. Da besteht seitens der Gesellschaft Leistungsfreiheit für
    alles an Fahrlässigkeit (von Vorsatz brauchen wir gar nicht reden), was nicht mitversichert ist.


    @Abzug86, @Teamo: man korrigiere mich. ;)

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  • So ist es. ;)


    Mir ging es primär um die Haftpflichtfrage, weil ich persönlich dieses Thema als wichtigstes ansehe.
    Mein eigenes, finanzielles Risiko (Vollkasko) sollte ich auf dem Schirm haben und u. U. damit leben können, wenn ich hierfür nicht die Kohle wieder sehe. ;)
    ... aber auch das ist selbstverständlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


    Lieben Gruß

  • So ist es. ;)


    Mir ging es primär um die Haftpflichtfrage, weil ich persönlich dieses Thema als wichtigstes ansehe.
    Mein eigenes, finanzielles Risiko (Vollkasko) sollte ich auf dem Schirm haben und u. U. damit leben können, wenn ich hierfür nicht die Kohle wieder sehe. ;)
    ... aber auch das ist selbstverständlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


    Lieben Gruß

    Klar, Mann, hatte ich verstanden. :thumbup:


    Aber Du weißt ja, was ich für ein Klugscheißer detailverliebter Mensch bin. ;)

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  • In der Vollkasko sieht das Ganze schon anders aus. Da besteht seitens der Gesellschaft Leistungsfreiheit füralles an Fahrlässigkeit (von Vorsatz brauchen wir gar nicht reden), was nicht mitversichert ist.

    In der Praxis meist nicht, weil der Großteil der Versicherer in Ihren Tarifen mittlerweile auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.


    Ansonsten hab ich nix zu meckern, könntest eigentlich die Branche wechseln. ;)

  • Und deswegen mag ich Dich so... ;)
    Also, alles gut.


    LG

    <3<3:thumbup::thumbup:

    In der Praxis meist nicht, weil der Großteil der Versicherer in Ihren Tarifen mittlerweile auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
    Ansonsten hab ich nix zu meckern, könntest eigentlich die Branche wechseln. ;)

    Danke fürs Drüberschauen und die Expertise. :thumbup:
    Und ich hatte halt auch schon öfter mit dem Thema zu tun. ;)


    Und weil ich nicht wusste, wie oft der Einredeverzicht mittlerweile in der Praxis in den Bedingungen
    verankert oder vereinbar ist, hatte ich extra geschrieben, "was nicht mitversichert ist." :) Ich weiß
    aber, dass bei mir der Einredeverzicht vereinbart ist. :thumbup:

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  • Guten Abend liebe Gemeinde


    Ich habe mal eine Frage und zwar ist mir heute ein Motorrad mit ca 10-20 Km/h in das Heck meines R´s gefahren nun ist die Stoßstange beschädigt muss denke ich mal getauscht werden nun war der Wagen aber ab Werk deep black und wurde Foliert.


    Wie bekomme ich den Wagen zurück ? mit schwarzer Stoßstange oder mit der Blauen wie er jetzt dasteht ?
    übernimmt die Versicherung die Folierungskosten ?



    MFG Ronnix

  • Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, solltest du die Folie als beschädigt geltend machen können.
    Das heißt, du kannst der gegnerischen Partei auch die Kosten zur Neufolierung der Stoßstange in Rechnung stellen.


    Wer übernimmt die Schadensabwicklung?
    Wenn es über eine Agentur oder Makler läuft, lass demjenigen alle Rechnungen zukommen.
    Er/Sie soll das ganze bei der anderen Gesellschaft geltend machen.


    Du bekommst das Auto in den Zustand zurückversetzt, wie es vor dem Unfall war.
    Ggf. hast du auch ein Recht auf den Ausgleich der Wertminderung.

  • Also wir handhaben das normalerweise so, dass unsere Kunden die Schadensabwicklung durch uns bekommen.
    Ebenso, falls ein Kunde jemand anderen schädigt.


    Daher die Frage, wer sich um die Abwicklung kümmert.


    Hast du einen Ansprechpartner bei der Zürich oder machst du das mit deinem Unfallgegner?

  • mir wurde eine Schadensnummer gegeben und eine Tel. nr. und der Herr der Versicherung meinte dass ich nur eine Rechnung der Folierung + kostenvoranschlag des Folierers + gutachten der Werkstatt mitgeben soll und dass sich die Werkstatt mit denen um alles kümmern würde.


    Der Wagenm geht zu meiner VW Werkstatt wo ich auch den Wartungsvertrag habe

  • Also das übliche, Kostenvoranschläge einholen und Reparaturfreigabe abwarten.
    Sollte alles passen.


    Du kannst es natürlich auch direkt in Auftrag geben und die Rechnungen einrechen.
    Nur dann hat man manchmal die Problematik, wie viel im Endeffekt übernommen wird. (Arbeitszeit, Lohnkosten, Materialkosten, Arbeitsumfänge etc.)
    Aber das geht hier zu sehr ins Detail.

    • Offizieller Beitrag

    Da muss ich etwas korrigieren, sofern ich da noch up-to-date bin. ;)
    Sofern die Beschädigung nur Teile, die durch OEM-Neuteile ersetzt werden (können) betrifft, gilt der Wagen auch nach der Reparatur offiziell NICHT als Unfallfahrzeug.
    Grund dafür ist, dass dadurch ja kein Sachmangel entsteht, sondern das Fzg. bei ordnungsgemäßer Reparatur wieder dem Auslieferungszustand entspricht.


    Wenn Teile jedoch nur repariert werden bzw. die Beschädigung feste Karosserieteile betrifft (Längsträger, Unterholme, Seitenwand usw...) spricht man von einem Unfallfzg., was dann bei einem ev. Verkauf angegeben werden muss.



    Aber was anderes: Läuft das bei euch immer so mühselig ab, mit KV einholen etc.?
    Bei uns in Ö ist es Standard, dass der Geschädigte das Fzg. in eine Werkstatt bringt und sich um (fast) nichts kümmern muss.
    Wir übernehmen z.B. die komplette Schadensabwicklung im Haus.
    D.h. der Kunde bringt nur den Wagen, wir bestellen fallweise einen SV oder übermitteln einen KV inkl. Fotos und rechnen dann direkt mit der Versicherung ab.
    Reparaturfreigaben haben wir i.d.R innerhalb weniger Stunden.

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