Spurplatten beim TÜV > ABE notwendig?

  • Hallo zusammen,


    Kurze Frage, beim TÜV braucht man die ABE, wenn man
    Spurplatten drauf hat, oder geht das auch ohne?


    Hab jeine anderen Um- oder Anbauten, so dass auch keine
    Komplettabnahme nötig wäre.


    Jetzt muss ich mal nach einer ABE für 12er Spurplatten am
    Scirocco (hinten) raussuchen - müsste sich doch im Web
    finden lassen, oder?


    Grüßee und Dank
    Rom

  • Meist darf der Rest Aufhängung nicht veränndert worden sein.
    Soll heisen Oem Fahrwerk und Felgen sonst musst du ne Abnahme machen
    Lies das in dem Tüv nach


    Normalerweise findest du den Tüv im Internet, gib bei google Marke und Artikelnummer ein dann müsstest Du was brauchbares finden


    Mfg

  • Es gibt Spurplatten mit ABE das ist richtig, diese ist aber IMO nichts Wert.


    Prions, das hier müsste deine ABE sein, du hast doch 12er H&R Platten an der Hinterachse oder?
    Falls du es brauchst, hier ist das auch das Teilegutachten.


    Und warum ist die ABE nichts Wert? Gucken wir uns mal die Auflagen an, nehmen wir mal nur die Auflage A1a und EB2.


    Ist von einem amtlich anerkannten Gutachter bescheinigt das das Fahrzeug im Originalzustand ist?
    Und sind hinten dauerhaft 10mm breite Radlaufverbreiterungen angebracht oder die Kotflügel aufgeweitet?


    Wenn eine der Fragen mit nein beantwortet ist, ist die ABE ungültig da die Auflagen nicht eingehalten werden.


    Alleine der erste Punkt ist doch hirnrissig, dann kann man sie sich gleich eintragen lassen.


    Evtl. hat man auch Glück und kommt sodurch die HU, aber im Falle des Falles ist die ABE halt nichts wert wenn man die Auflagen nicht einhält.

    Gruß Sebastian


    Scirocco R in Night Blue Metallic , Mj. 2012, Bilstein B14, 19er Talladega in Audi Titan Optik Matt, hinten 12er Spurplatten, Alu Radlagergehäuse und Querlenker, Super Pro ALK und Traggelenke, H&R Stabilisatoren, DTH AGA ab Turbo mit TÜV DP, HFI V2 Plus Ansaugung vom TTS/TTRS , Turbo Outlet, Wagner LLK, Autotech HD-Pumpe, Siemoneit Software, Drehmomentstütze 80 Shore, Sachs Performance Kupplung mit ZMS

  • KBA-Zulassung ist die Voraussetzung, dass die überhaupt in den Straßenverkehr gelangen dürfen. Das hat nichts zu tun damit, ob die auf dem jeweiligen Fahrzeug betrieben werden dürfen. Näheres dazu sagt das Teilegutachten aus. Dort steht explizit §19.3 STVZO. Und damit MUSS das abgenommen und eingetragen werden, und das unverzüglich nach Montage. Genau genommen ist ausschließlich der Weg zur Prüfstelle frei.


    Aktuell läuft bei mir genau das für die schmalen 3er Distanzen. Befreundeter Dekra-Sachverständiger schaut sich das an, speziell auch hinsichtlich der im Gutachten genannten Auflagen, schreibt dann ein Gutachten für mein Fahrzeug, damit geht es dann zur Zulassungsstelle, die Angelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen.


    Also: die ABE nützt einem nichts. Unter keiner Bedingung. Es muss begutachtet und eingetragen sein.

    "typischer Landstraßenfahrer, Ortsausgang Vollgas..." :D
    (Frank Schwettmann, Gema Motorsport, nach Sichtung meiner Synchronringe)


    VW Golf R '15 :saint: & :evil:Audi TT RS '18
    Horses for Courses

  • Ich habe allgemein gesprochen und da ist es so das zb beim TT Spurplatten 8mm/10mm eine ABE bei H&R haben und es nur die Auflagen A26/27/28/d4 gibt, sonst nix. Bei serienmäßigem Fahrwerk und Bremsen ist nichts dem Tüv vorzuführen.

  • Hast du dir die ABE / den Kram vom KBA mal angeguckt? Da stehen doch die jeweiligen Fahrzeuge mit Reifen/Felgen und weiteren Auflagen drin.


    Theoretisch würde es IMO schon auch mit der ABE gehen, wenn man sich an die absurden Auflagen für das jeweilige Fahrzeug hält.


    Außer Frage steht natürlich das eine Eintrageung einfacher ist, aber Theoretisch machbar.



    Edit:
    ck-r das bezog sich jetzt auch denBeitrag von CS_ du bist nur gerade dazwischen gerutscht.

    Gruß Sebastian


    Scirocco R in Night Blue Metallic , Mj. 2012, Bilstein B14, 19er Talladega in Audi Titan Optik Matt, hinten 12er Spurplatten, Alu Radlagergehäuse und Querlenker, Super Pro ALK und Traggelenke, H&R Stabilisatoren, DTH AGA ab Turbo mit TÜV DP, HFI V2 Plus Ansaugung vom TTS/TTRS , Turbo Outlet, Wagner LLK, Autotech HD-Pumpe, Siemoneit Software, Drehmomentstütze 80 Shore, Sachs Performance Kupplung mit ZMS

  • Also, ich habe alles gefunden - wir es sich gehört, lagen die Zettel vom
    Kraftfahrtbundesamt beim Handbuch im Handschuhfach - hatte auch fein
    säuberlich schon alles für mich Relevante angemarkert. Sollte also für den
    TÜV passen.


    Eintragen wollte ich es lassen, wenn ich das DDC endlich mal schaffe, ein-
    zubauen. Langsam wird meiner Frau das Original-Fahrwerk auch zu weich,
    so dass es Zeit wird, härter zu werden :D

  • Wenn das Fzg original ist - sprich zB der R mit Pretoria Felgen und die Spurverbreiterung hat eine ABE für den Golf R mit dieser Felgen und Reifengröße hat, dann muss man nicht zum Tüv.
    Sowie man andere Felgen, Federn oder Fahrwerk hat - klar abnehmen und eintragen lassen

    Golf 7 R, Limestone, DSG, Pretoria, Nappa Leder, Recaro Sportster CS, Schroth Gurte, Navi, Dynaudio, KW V2, SLS AGA ab Turbo, R600

  • Stimmt nicht. Teilegutachten zieht Par. 19.3 STVZO an. Sogenannte Änderungsabnahme.
    Der Fahrzeughalter hat unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt wird.
    Ob und wann das in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, legt die Anbaubescheinigung fest, die der Prüfer ausstellt. Kann also durchaus sein, dass der sagt "nicht umgehend nötig, Mitführen mit den Fahrzeugpapieren reicht aus".


    Um die Begutachtung kommt man aber nicht herum.

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  • Zitat von CS_

    Stimmt nicht. Teilegutachten zieht Par. 19.3 STVZO an.

    Er spricht nicht von einem Teilegutachten nach §193 sondern einer ABE Das sind 2 verschiedene Gutachten


    Nicht immer pauschalisieren!


    DIe ABE läuft unter §22. Auch hier ist den Auflagen zu entnehmen ob man dem Tüv vorstellig werden muss oder nicht




    Zitat

    National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3, Satz 1, Ziffer 3 StVZO abhängig machen.

    Fakt ist, es gibt ABE´s für Spurplatten wo man dem Tüv nicht vorstellig werden muss. Beispiel TT. Diesen gibt es ab Werk mit 8J Felgen und 9J Felgen. Bei den 8J Felgen gilt die ABE, bei den 9J Felgen muss man Sie per 19.3 eintragen lassen.

  • Habe bisher für die H&R-Distanzen keine Allgemeine Betriebserlaubnis für die Verwendung auf dem Golf 7 R gesehen.

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  • Teilegutachten ist ja nicht gleich ABE.
    ansonsten klar 19.3 und dann wird das teilweise richtig teuer.
    Musste beim 7er Performance GTI Federn, Felgen und Spurverbreiterung eintragen lassen.
    140€ beim TÜV. Dazu noch für Wiedererteilung der BE und neuer Brief bei der Zulassung nochmal um die 50€

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  • Ich glaube eine allgemein gültige Antwort kann man bei diesem Thema nicht geben.


    Und wenn der eine sich auf einen TT bezieht bei dem es (angeblich) ohne Probleme mit ABE geht, der nächste sich auf einen Golf 7R bezieht, bei dem es (angeblich) keine ABE gibt, der dritte sagt das er seine ohne Probleme abgenommen bekommen hat und der vierte sagt das man nicht gleich zur Zulassungsstelle muss, dann bringt uns das glaube ich auch nicht so viel weiter.


    Wenn dann sollte man IMO erst mal ein Beispiel ausdiskutieren.
    Prions hat diesen Thread eröffnet und für seinen Scirocco mit hinten 12er Platten gefragt. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hat er 19 Zoll Talladega Felgen mit einem 235/35R19er Reifen und beim Auto ist sonst alles Serie und die Platten sind von H&R.


    Was ich zu diesem Beispiel zu sagen habe habe ich gesagt, und ich bleibe auch bei meiner Meinung. Theoretisch mit ABE machbar aber Praktisch (wegen der Auflagen) nicht sinnig, dann kann man sie gleich Eintragen lassen.


    @Prions
    Ich würde so zur HU (ich glaube darum geht es dir) fahren und nichts sagen oder wahrscheinlich die Platten gleich so lange abbauen.
    Fährst du mit Platten hin und dem Prüfer fallen die Platten auf, zeigst du ihm die ABE und hoffst das er sie sich nicht so genau anguckt und das du so durch kommst.
    Guckt er sie sich richtig an, lässt du sie für X€ eintragen oder fährst ohne Plakette nach Hause, baust die Platten ab und fährst ohne Platten zur Nachprüfung und zahlst Y€.


    Dann lässt du endlich ;) das Fahrwerk einbauen und lässt den ganzen Kram in Kombination mit den Platten eintragen.
    BTW
    Hast du das Fahrwerk nicht schon seit letztem Winter liegen? Ich könnt das ja nicht................

    Gruß Sebastian


    Scirocco R in Night Blue Metallic , Mj. 2012, Bilstein B14, 19er Talladega in Audi Titan Optik Matt, hinten 12er Spurplatten, Alu Radlagergehäuse und Querlenker, Super Pro ALK und Traggelenke, H&R Stabilisatoren, DTH AGA ab Turbo mit TÜV DP, HFI V2 Plus Ansaugung vom TTS/TTRS , Turbo Outlet, Wagner LLK, Autotech HD-Pumpe, Siemoneit Software, Drehmomentstütze 80 Shore, Sachs Performance Kupplung mit ZMS

  • Ja, meine Frau mosert auch langsam rum - zum Einen wird ihr der Rocco offenbar langsam zu weich 8)
    und zum Anderen nervt es sie, dass da ein Fahrwerk unter'm Bett liegt 8o


    BTW.: ich meine auch, dass das Fahrwerk so langsam wirklich nicht mehr perfekt arbeitet - kann das sein,
    so nach ü120.000 km?


    Aber erst einmal vielen Dank für die vielen (teils auch kontroversen) Antworten. Dass das Thema schwierig
    ist, wußte ich vorher - grad auch, weil es verschiedenen Anbieter von Platten und natürlich von Fahrzeugen
    gibt, die immer anders gehandhabt werden, bzw. so etwas unterschiedlich behandeln.


    Bei uns (als ich jung und knackig war) war es so, dass man nur die Zettellage von den Spurplatten mitführen
    musste, wenn man sonst nix verändern hat. Da ich ja das besagte FW einbauen lassen will, sollte eh alles
    zusammen abgenommen und eingetragen werden. Nun drückt aber der TÜV und so stellte sich die Frage nach
    dem Wie und Warum mit den Platten ...


    Sie für den TÜV runter zu nehmen, ist auch eine Idee, die mir schon gekommen ist. Schau' wir mal - ich werde
    Euch auf dem Laufenden halten. :thumbup:

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