Tschüss - Klappenauspuff (ab 1. Juli 2016)

  • Hi Leute,


    vielleicht habt ihr das schon gelesen oder tut dies jetzt.
    Klappenabgasanlagen sind, für Autos die ab den 01. Juli 2016 neu angemeldet werden, verboten.


    Was sagt ihr dazu?


    http://www.tagesanzeiger.ch/sc…erwuenscht/story/24345451

    Gruß Kevin - meinR.com Moderator


    Audi TTRS Coupe <3 | Bilstein Performance Luftfahrwerk Airlift 3P | ASR Klappensteuerung | MB Design LV1 | Pleie Clubsportbügel

  • Danke für die Info. Das ist mir neu, aber nach einem Augenblick der Besinnung auch ziemlich wurscht.
    Eine gescheite SAGA funzt auch ohne Klappe(n) und die teilweise undefinierbaren Regelintervalle der Klappe gehen mir eh auf den Nerv.

  • Nun ja, so wurscht ist es mir nicht, denn durch Klappen werden Normen eingehalten. Wenn diese AGA's jedoch ohne Klappen ausgeliefert werden würden, dann würden sie wiederum ab Beginn keine Zulassung erhalten, weil sie schlicht zu laut wären...
    ... oder sehe ich das falsch?


    Fände es also nicht so lustig. :(


    Mal schauen.


    LG, Timo

  • Mit einer Klappen-AGA konnte ja ein Geräuschpegel weit jenseits der erlaubten 74db in einem legalen Rahmen realisiert werden. Ich denke jetzt z.B. an einen Lambo oder Ferrari, wie soll das da noch möglich sein mit einer AGA ohne Klappen? Werden die geilen Karren jetzt leiser... :/

    Aktuell: 8R

    Ex Golf 7R & C43 AMG Limo 3.0 BiTurbo. Audi S3 8V, Golf6R & Audi S3 8P Fahrer

  • Tja Timo, dann mußt du halt eine Zylinderbank komplett abschalten müßen um die Norm zu erfüllen. :D:D
    Aber du hast ja glück, bekommst ihn ja vor 07/16. :thumbup:
    Ich denke Marken wie Porsche/Ferrari/Lambo usw. werden wieder einen Sonderstatus bekommen, da wette ich drauf.


    Gruß Sven

    Eigentlich bin ich magersüchtig, aber durch meinen Bierkonsum kann ich das Gewicht halten!

  • Ist halt typisch, Freiheit, schön dich gekannt zuhaben.


    -keine tollen AGAs mehr
    -100 auf der BAB
    -70 auf Landstrassen
    -30 im Ort
    - Section Control
    -fahrdatenübermittlung und und und...

  • So ganz kann ich da nicht dran glauben:


    1. wenn ich nach "Verbot Klappenauspuff" google, finde ich nur 5 Treffer, 3 davon von schweizer Seiten und keinen einzigen Berichter eines größeren Herausgebers.
    2. wenn tatsächlich Klappenanlagen ab 01.07.2015 verboten wären, dann müssten die Hersteller das doch bereits heute umsetzen: schließlich kann es ja durchaus passieren, dass ein Auto das heute in den Bau geht und im Sommer an einen Händler ausgeliefert wird, ein Jahr lang im Showroom steht und deswegen erst Mitte 2016 oder später erstmalig zugelassen wird. Dann wäre dieses heute gebaute Fahrzeug verboten....

  • Abzug86,

    von 01.07.2016 ist hier lt. Topic doch die Rede!?


    Abgesehen davon hat mich das immer schon gewundert, dass der Gesetzgeber sowas auch bei "normalen" Autos al´a Golf zugelassen hat :/


    oeli

    ..Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts..


    ab 21.11.14 PORSCHE Cayenne Diesel II - 21 Zoll Turbo II + Luftfederung

    oelis weiSSer RIESE
    -----------------------------------------------
    oeli´s "R"


    verkauft am 02.12.2014

  • Geht es nicht darum das nur die manuelle Regelung der Klappen verboten wird?


    Sprich, heute, hat ein Auto u.U. einen Normalmodus der auch leise genug ist, bei dem auf der Autobahn die Klappen z.B. aufgehen.
    Und dann hat er eine Racing-Sport-Taste mit dem man die Klappen manuell auf Dauer offen stellen kann.


    Und in Zukunft geht es nur um das Verbot der Racing-Sport-Taste?


    Oder wenn man in Zukunft eine Manuelle Regelung haben will, muss laut so leise sein wie erlaubt, und leise ist es dann der extra Flüstermodus?

    Gruß Sebastian


    Scirocco R in Night Blue Metallic , Mj. 2012, Bilstein B14, 19er Talladega in Audi Titan Optik Matt, hinten 12er Spurplatten, Alu Radlagergehäuse und Querlenker, Super Pro ALK und Traggelenke, H&R Stabilisatoren, DTH AGA ab Turbo mit TÜV DP, HFI V2 Plus Ansaugung vom TTS/TTRS , Turbo Outlet, Wagner LLK, Autotech HD-Pumpe, Siemoneit Software, Drehmomentstütze 80 Shore, Sachs Performance Kupplung mit ZMS

    • Offizieller Beitrag

    War ja eigentlich nur eine Frage der Zeit.
    Die Klappensteuerung ist nichts anderes, als eine bewusste Ausnützung einer Gesetzeslücke.


    Ich bin mir sicher, jetzt können wieder einige Grüne gut schlafen, wenn endlich die vielen bösen/lauten Sportwagen eingedämmt werden, die ja einen so grossen Marktanteil haben und ohne die der Verkehrslärm sicher drastisch minimiert wird.....

  • Soviel von HG Motorsport zu diesem Thema:


    Panikmache Klappe bald nicht legal???? Ja das gilt insbesondere auch dafür , dass die Automobilhersteller es hindrehen, dass die trotz ECE Richtlinien und DB Wert im Fahrzeugschein eine manuelle Klappensteuerung haben, die über den Geräuschpegeln liegt. Daher der Riegel, den die Kommission vorschieben möchte. Sprich es soll also ein Messzyklus kommen, in der nicht nur Stand und bei 50kmh gemessen wird, sondern auch Ampelstart und co. Sobald die neuen Regelungen draußen sind.. was machen dann die Hersteller.. unter anderem auch wir? Ja dann halt die Klappensteuerung anders einstellen „wink“-Emoticon die Anlagen, die eien ECE prüfung haben, dürfen auch weiter gefahren werden.. auch wenn sich das Gesetz ändert. Die ABE aus 1990 ist immer noch gültig. auch wenn 1995 neues Gesetz gekomen ist. also bleibt entspannt..

  • Abzug86,

    von 01.07.2016 ist hier lt. Topic doch die Rede!?


    Meinte ich schon, hab mich nur verschrieben. Hab ja geschrieben "wenn das Auto ein Jahr bei Händler steht". Dann dürfte dieses Auto wie gesagt schon nicht mehr zugelassen werden.

  • ..war bei Einführung des geregelten (3 Wege) Katalysators damals ähnlich.


    Ab dem Tag xy durften die, die den Kriterien nicht entsprachen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
    Gut, es gab dann entsprechnde Rabatte und die, die nicht gleich weggingen, hat eben der Händler auf sich als Vorführwagen zugelassen


    oeli

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  • @Abzug86
    Gilt nur für neue Modelle, welche ab dem 01.07.2016 eingeführt werden. D.h. kannst dir noch ein Modell mit Klappe nach dem 07.2016 kaufen, falls die Markteinführung davor geschah. Zitat " Bereits in Verkehr gesetzte Autos und noch angebotene «alte» Modelle dürfen weiterhin die Lärmgrenzwerte verletzen."


    @topic


    An dem Tag, an dem ein Smart gleich klingt wie ein AMG, werde ich aufhören Auto zu fahren.

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  • @redmachine


    Nein, eben nicht. Es steht doch drin "Erstzulassung ab 01.07.2016". Wenn das Auto also vorher gebaut wurde und nach den 01.07.2016 noch im Showroom steht, darf es nur noch ohne Klappe zugelassen werden.

  • @Abzug86


    Jein, es steht aber auch, wie in meinem vorherigen Zitat aus dem Tagesanzeiger, dass alte/vorhandene Modelle mit Klappe weiterhin zugelassen werden dürfen. Macht m.M.n. auch mehr Sinn in Bezug auf dein Beispiel mit dem Showroom, da wahrscheinlich sonst eine grosse Masse an Autos umgebaut werden müsste.

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  • @TTR-WOTAN,


    danke :thumbup: , die ganzen 65 Seiten wollte ich jetzt nicht lesen, aber hier ist ganz klar die Rede von einem EU- Typnengenehmigungsverfahren.


    Ich interpretiere das so, dass der 1.7.2016 der Stichtag für die dann neu zu genehmigenden Fahrzeuge sein wird.
    D.h. wenn der 7R angenommen bis 2017 unverändert so wie bisher weitergebaut und verkauft wird, kann der auch nach dem 1.7.2016 noch in den Verkehr gebracht werden, da ja das baugleiche Fzg. seinerzeit 2013? so vorgeführt und genehmigt wurde :/


    oeli

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