Leistungssteigerung -> Betriebserlaubnis -> Versicherungsschutz - was stimmt denn nun?

  • Hallo zusammen,


    mit ist bewusst wie nervig das Thema ist. Und wie irrelevant, da sich wahrscheinlich mind. 95% aller Interessenten an einer Leistungssteigerung nicht dafür interessieren. Trotzdem ist es ein heikles Thema, das leider nirgends wirklich ausführlich und definitiv behandelt wird (zumindest hab ich die Stelle noch nicht gefunden).


    Wie komme ich da jetzt drauf?
    Drüben im Leistungssteigerung-Thread Alle Tuner - alle Leistungstufen (fortlaufend!) kam das Thema "Gutachten zur Leistungssteigerung vom Tuner" auf. Viele Tuner bieten für den 7R kein Gutachten an. Auf Rückfrage bei Wetterauer wurde mir sowie einem anderen User gesagt: "die Nachfrage nach Gutachten ist viel zu gering und der 7R noch viel zu selten, als das es Sinn machen würde, ein Gutachten anzubieten". Klarer Fall also: man fährt mit einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung durch die Gegend, was natürlich strafbar ist. Genau so ist aber auch klar: bei einer einfachen Kontrolle wird wohl niemand die Leistungssteigerung entdecken.


    Aber was ist z.B. bei einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden? Hier werden die Fahrzeuge oft für genauere Untersuchungen einbehalten. Die Frage nach der Strafe für eine fehlende Eintragung ist hier das kleinste Problem, ebenfalls die Deckung der KFZ-Haftpflichtversicherung (die außer in wenigen Ausnahmen immer voll leistet). Wie sieht es aber mit der Kaskodeckung, also dem Versicherungschutz für das eigenen Fahrzeug aus?


    In den dazugehörigen Versicherungsbedingungen (als Beispiel die der HUK und die der ERGO) findet sich (überraschenderweise) nichts zur Pflicht einer gültigen Betriebserlaubnis. Aber selbst wenn es darin stünde: erlischt durch eine nicht eingetragene Leistungssteigerung überhaupt die Betriebserlaubnis? Siehe hierzu die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), § 19 (2) http://www.gesetze-im-internet…_2012/BJNR067910012.html:

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    (...)


    Ist einer dieser drei Folgen auf eine Leistungssteigerung anzuwenden? Ich meine nein..... der (nicht abgebildete) Rest des Paragraphen bezieht sich größtenteils nur auf Militär- und Polizeifahrzeuge.


    Wie seht Ihr das?

    • Offizieller Beitrag

    Dazu kann ich nur schreiben was mir die HUK24 damals auf Rückfrage geschrieben hat. Nämlich das die die "Wertänderung" versichern, also die AGA etc... aber die geänderte Leistung egal ist. X/


    Darauf hab ich dann geschrieben das mir die 2000€ für Software und AGA egal sind, weil sie direkt happig dafür erhöhen wollten "Sonderausstattung".


    Zitat

    Sehr geehrter Herr ... ,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Die PS spielen bei einer Leistungssteigerung für uns keine Rolle.Wir benötigen die Kosten für das Chiptuning, um zu prüfen, ob sich eine Beitragsänderung ergibt oder nicht. Nur anhand der Kosten können wir dies prüfen.Wenn Sie ein Chiptuning vornehmen und uns die Kosten nicht mitteilen, dann besteht im Schadenfall nur Versicherungsschutz für das "Serienfahrzeug". Das bedeutet, dass die Leistungssteigerung bzw. der Chip nicht mitversichert sind.


    Zu deinen drei Punkten, mein Auto ist immernoch als Golf eingestuft, durch die AGA ist keine Gefährdung zu erwarten ( ;) ) und das Abgas und Geräuschverhalten ist "seriennah" geblieben. Sonst hätte ich das ganze ja auch nicht beim TÜV eingetragen bekommen.

  • @Abzug86
    Vielen Dank für diesen Thread.Es wird endlich mal Zeit,dass man den Chippern ohne Tüv die Augen öffnet. :thumbup:
    Nein Spass beiseite.Leider ist es auch für mich mehr als erschreckend,dass kaum ein Tuner Tüv-Gutachten für sein Tuning verschreibt.Wenn ich mir nur vorstelle,wieviele ihre Kiste chippen und ohne BE rumfahren,dann schüttelt es mich.
    Aber wenn ich so deinen Bericht lese,weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich nun denken soll.Haben die nun eine gültige BE oder nicht? ?(
    Ein Anruf bei meiner Versicherung,WGV,ergab,bei einer Leistungssteigerung von 100 PS wird ein Aufschlag von 20% erhoben.Was bei mir vierteljährlich 30 € ausmachen würde.
    Interessant sind auch die Schwankungen bei den Versicherungen,die einen verlangen einen Aufschlag,anderen ist es egal. ?(
    Auf deine Frage ,letztendlich,habe ich leider auch keinerlei Antwort. ;(

    Seit dem 6.August 2014 Seat Leon Cupra 280 DSG :nummer1: :nummer1: :nummer1:



    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen!"

    • Offizieller Beitrag

    @Abzug86
    Eigentlich verändert sich bei einem Chiptuning sehr wohl das Geräusch- und Abgasverhalten. ;)
    Allerdings in der Regel nicht im Bezug auf den EU-Testzyklus bzw. deren Messfahrten.


    Hab mal was im Anhang angefügt, wie es grob bei uns in Ö aussieht.


    Bzgl. Chiptuning ist hier Folgendes vermerkt:


    "Änderungen der Motorleistung um mehr als 5% sind grundsätzlich
    eintragungspflichtig."


    Wird es nicht eingetragen, entspricht dies einer nicht genehmigten Veränderung am Fzg., was ebenfalls zum Erlöschen der BE führt (ähnlich wie bei nicht eingetragenen Felgen oder Fahrwerksteilen etc...)
    Zusätzlich ist es in Ö noch so, dass man sich aufgrund der Versicherungsprämien- und Steuereinstufung laut Motorleistung auch in den Bereichen Versicherungsbetrug sowie Steuerhinterziehung strafbar macht.



    Bei einem Unfall mit Personen- und/oder Sachschaden können die beteiligten Fahrzeuge durchaus zur weiteren Untersuchung von der Exekutive einbehalten werden.
    Die Unfallursache muss letztendlich jedoch in kausalem Zusammenhang mit der Leistungssteigerung stehen, damit man hier wirklich belangt werden kann.
    Dies zu beweisen ist schwierig, aber ein Gegenbeweis ist kaum leichter zu erbringen. ;)
    Was aber immer bleibt, ist dann eben der Strafbestand des Fahrens eines Kfz ohne BE.



    Ich persönlich finde allerdings die Tatsache nicht weniger dramatisch, dass die meisten mit Leistungssteigerungen um die 50%+ inkl. Vmax-Anhebungen rumfahren, ohne jegliche Veränderungen an Bremsen und FW.
    Kenne da zwei Beispiele aus meiner näheren Umgebung, jeweils mit einem R32 Turbo sowie einem 1er-Scirocco mit 1.8T und ca. 450PS..... X/


    Aber gut, das ist wieder ein anderes Thema.

  • Also mir war es zu heis ohne TÜV , fahr Stufe 2 und hab es eintragen lassen :)
    Der Allianz war es egal sie meinte bis 30% mehr Leistung wird nicht berücksichtigt :) Hab jetzt 2015 zur HUK gewechselt und es ebenfalls angegeben , der Unterschied waren 10€ Aufschlag fürs Jahr :) So bin ich auf der

    Aktuell : Golf 6 R 2.0


    Technik:
    DTH AGA ab Turbo / Drehmomentstütze / Bilstein B16 / SW Stufe 2 DTH / Carbon Haube / Recaro Pole Position / Batterie Kofferaum / Lenkrad mit 12 Uhr Stellung / Carbon Heckansatz /
    Blendkeil Schwarz vorne / OZ 18er Sparco / Michelin PS2 / LED - Beleuchtung Komplettes FZ /
    Tarrox F2000 / Stahlflexbremsleitungen/ Wichers Überollbügel / CostumWorks Strebe


  • sicheren Seite :)

    Aktuell : Golf 6 R 2.0


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  • mein ehemaliger Versicherer (Janitos, bin jetzt über VW versichert) bezieht eine Prämienerhöhung auf den SF und darauf, ob man ein "guter" Kunde ist. Die hinterfragen also lediglich, wie lange man schon unfallfrei fährt und sind zusätzlich kulant, wenn man schon lange und am besten mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig Kunde ist. Ich hätte für ein Chiptuning pauschal keine Beitragserhöhung erhalten...

  • @Abzug86
    Leider ist es auch für mich mehr als erschreckend,dass kaum ein Tuner Tüv-Gutachten für sein Tuning verschreibt.Wenn ich mir nur vorstelle,wieviele ihre Kiste chippen und ohne BE rumfahren,dann schüttelt es mich.


    Die Kosten sind einfach zu hoch für die Tuner.
    Die müssten ja für (fast) jedes Auto, für das sie eine Leistungssteigerung anbieten, ein Gutchaten erstellen lassen, was sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden ist.


    Die Firmen, die ein Gutachten haben, sind auch meist teurer.


    Was kostet so ein Gutachten für den Tuner 5000€ .......keine Ahnung?!

  • @SebastianSchrod
    Das mag alles sein,aber es kann doch uns Kunden nicht egal sein ohne BE rumzufahren.Das ist doch grob fahrlässig.

    Seit dem 6.August 2014 Seat Leon Cupra 280 DSG :nummer1: :nummer1: :nummer1:



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  • Hab letzte Woche übrigens mal den TÜV dazu angeschrieben und gefragt, ob eine nicht eingetragene Leistungssteigerung automatisch die BE erlöschen lässt. Hab folgende Antwort bekommen:


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Leistungssteigerung erlischt die Betriebserlaubnis, wenn die Eignung für das Fahrzeug nicht nachgewiesen ist (Bremsanlage, Abgasverhalten, Geräuschverhalten). Die Begutachtung des aaSoP und die erneute Erteilung der BE durch die Zulassungsstelle „heilt“ die erloschene BE.

  • Jetzt möchte ich mal wissen worauf Ihr bitte ein Gutachten haben möchtet, etwa auf die Software beim chippen ????
    Sry das ist dumpfug... den generell heißt es das wenn man sein Fahrzeug einer Leistungssteigerung unterzieht, muss das Fahrzeug beim TÜV oder Dekra ( Je nach Region ) vorgeführt werden.


    Somit macht es überhaubt keinen Sinn die Software mit einem stückchen Papier auszustatten ....


    Den auf allen anderen Einbau-/Anbauteilen gibts die qual der wahl ob mit EG oder ohne :) und da fahren wohl einige wohl eher die ohne EG bezüglich Preis. Den eine EG Downpipe ist um längen teurer als wie ohne oder Kat 200Zellen Kat mit EG oder ein schnicken 200Zeller aus ebay ^^


    Es liegt also eher an den Kunden, anstatt am Tuner :)

  • @LaCoLLy


    Du hast nicht so wirklich den Durchblick, was mit "Gutachten" gemeint ist, oder....?


    Mit einem Gutachten fährst Du zu TÜV/Dekra und lässt die Veränderung abnehmen. Das Gutachten erleichtert erheblich die Eintragung durch den Prüfer. Das gleiche z.B. bei ner Tieferlegung, Gutachten ausdrucken, zum TÜV fahren und der Prüfer trägt die Veränderung nach Prüfung der im Gutachten erwähnten Auflegen ein.


    Du meinst wahrscheinlich ne ABE. Dass es für ne Leistungssteigerung keine ABE gibt, ist eh klar.

  • @INeedNOS


    Vielleicht, weil bei einer Leistungssteigeurng wohl nie das gleiche Ergebnis rauskommt. Wenn ich mir jetzt z.B. mal die pauschale Leistungssteigerung durch ne Ebay-Tuningbox vorstelle, dann kommt - bedingt durch die Streuung - beim einen R vielleicht 348 PS raus, beim anderen 353 PS und beim nächsten 358 PS.


    Ist ja nicht so wie z.B. bei Spurplatten, die immer das exakte gleiche Ergebnis erzielen.

    • Offizieller Beitrag

    @INeedNOS
    Meines Wissens gibt es derzeit noch kein Gesetz, das eine Steigerung der Motorleistung sowie des Motordrehmoments um mehr als 5% in irgendeiner Form genehmigen würde, ohne entsprechende Behörden/Versicherungsanstalten darüber zu informieren.
    Allein deshalb kann es einfach keine ABE für sowas geben. ;)


    @Abzug86
    Das Ergebnis bzw. die Abweichungen sind gar nicht mal das Problem und auch nicht vermeidbar.
    +-10PS Abweichung hat man nach dem Tuning gleich mal, das kommt halt auf den Motor an, sowie auch die Messtoleranz.
    Wenn im Gutachten z.B. 350PS stehen und der Wagen hat hinterher 355PS, ist das auch kein Beinbruch. ;)



  • Sicherlich weiss ich was man mit einem Gutachten oder einem Teilegutachten gemeint ist.
    Daher gibts ja auch eine 19er oder die 21er Abnahme ...


    Aber bitte erkläre mir was deiner Meinung nach in dem Gutachten stehen soll ????


    Ich bleibe bei meiner Meinung das es unsinnig ist die Software ansich mit einem "Gutachten" auszustatten, da man generell bei änderungen am Motor diese beim TÜV / Dekra vorführen MUSS!
    Ich wiederhole mich gerne .... Alle Anbauteile gibt es mit Gutachten ( wie schon erwähnt, wo es einige Leute gibt die OHNE nehmen...


    Wozu soll ich eine Software änderung mit einem Gutahten ausstatten, wenn es garnicht defeniert ist was der Herr vom TÜV / DEKRA abnehmen möchte ??


    Sind tragende Teile betroffen? <- Glaube nicht da ich mit meinem Programm X ledeglich die Software bearbeite.
    Gefährde ich mit meiner Software andere Verkehrsteilnehmer ?? <- Dies ist auch nicht gegeben nur weil ich mit Programm X die Software bearbeite.


    Ich brauch nämlich für das verändern der Software kein Gutachten, Teilegutachten oder Materialgutachten, da ich mit der eigendlichen Software keinen gefährde außer das ich ggf. andere Umweltwerte habe die beim TÜV vor Ort gemessen werden. Desweiteren folgt die DB Messung ob es im tolleranz Bereich ist.
    Danach ist man durch, der nächste schritt wäre zum Straßenverkehrsamt und seine XXXPS / XXXNM ordentlich im Fahrzeug einzutragen -> Versicherung melden -> Beiträge erhöhen sich.
    Was passieren "kann" wenn ich die Software so anpasse das Leistung X ereicht ist, das man Anbauteile wie Bremsanlage und co. auf die Leistung anpassen muss.
    Diese Anbauteile haben aber Gutachten sofern man darauf wieder Wert legt.

    • Offizieller Beitrag

    Und das Gutachten für die Software Optimierung erspart dir die Einzelabnahme mit Abgaswert Messung, Lautstärke Messung etc, weil das der Tuner exemplarisch an einem Fahrzeug gemacht hat. Du gest nur noch mit dem Gutachten zum TÜV und lässt für x € eintragen und danach zur Zulassungsstelle anstatt Stunden damit zu verbringen.

  • Und das Gutachten für die Software Optimierung erspart dir die Einzelabnahme mit Abgaswert Messung, Lautstärke Messung etc, weil das der Tuner exemplarisch an einem Fahrzeug gemacht hat. Du gest nur noch mit dem Gutachten zum TÜV und lässt für x € eintragen und danach zur Zulassungsstelle anstatt Stunden damit zu verbringen.


    Ok wenn man deine Aussage so 1zu1 umsetzen würde wäre ja dann folgender Verlauf:


    Tuner A - erstellt Gutachten mit Serien Golf 7R und macht eine Software drauf, diese lässt er so vom TÜV abnehmen.
    So würde es dann auch 1zu1 im Gutachten stehen ... wobei was soll da drin stehen ??????


    Ergo Tuner A muss also mind. 3 Gutachten erstellen für eine Software, da die meisten Tuner mind.3 Stufen anbieten.
    Dem zufolge wird Tuner A auch nur Teile verbauen die A: eine Zulassung haben und B: nur mit seinen Partnern.


    Dem zufolge kann der Kunde nicht freiwählen, er ist gezwungen Teile zu verbauen die in diesem Gutachten drin stehen.
    Sobald er abweicht macht er wieder die 21er Abnahme ...



    Wer möchte das zahlen ? Ihr??? glaube kaum das einer diese Summe zahlen wird. Auch müsste man immer noch nach jeder änderung / anpassung der Software wieder zum TÜV was man eh theoretisch machen muss :)


    Am Ende kommt es aufs gleiche raus ...




    Der Kosten -> Nutzenfaktor für dieses Blattpapier ist es einfach nicht wert und macht wie ich schon sagte keinen Sinn...

    • Offizieller Beitrag

    @LaCoLLy
    Nochmal, so ein Gutachten erspart dir bei der Eintragung das ganze Prüfprozedere wie z.B. Leistungsmessung, Abgasmessung, dB-Messung etc. welches der Tuner im Vorfeld schon für dich übernommen hat.
    Hast du eine Ahnung, was das ansonsten kostet?


    Und ja, für jede Leistungsstufe mit einer Hardwareänderung muss natürlich ein neues Gutachten gemacht werden, welches bescheinigt, dass der Umbau weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und somit problemlos eingetragen werden kann.
    Natürlich gilt das dann nur für ein "Paket" eines Tuners.
    Der Tuner kann schließlich nicht zig-verschiedene Abgasanlagen mit zig-verschiedenen Ansaugsystemen usw. testen.
    Somit entscheidet er sich z.B. bei einer Stufe 3 eben für eine AGA in Kombination mit einem Ansaugsystem und lässt dies vom TÜV an einem Referenzfahrzeug prüfen.


    Das hat nichts damit zu tun, dass man zu irgendwas gezwungen wird, aber anders geht es halt nicht, sofern man dem Kunden die Arbeit ersparen will.

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