hallo zusammen,
ich wollte hier noch mal auf ein thema hinweisen, welches evtl. einige oder vlt. sogar viele hier betreffen könnte. wir hatten das thema auch schon mal in einem anderen beitrag angeschnitten.
und zwar sind in kredit bzw. finanzierungsverträgen enthaltene bearbeitungsgebühren vom bundesgerichtshof für unzulässig erklärt worden, da die kreditbearbeitung keine leistung für den
kunden darstellt, sondern im eigenen interesse der bank erfolgt!
d.h. man kann die schon gezahlten gebühren bei der bank zurückfordern. bei meinem 7er golf hatte ich diese gebühren schon nichtmehr im vertrag, aber beim 6er hingegen schon und dies hatte sich auf mehrere 100 € belaufen.
die stiftung warentest hat auch auf ihrer website ein formular hinterlegt, welches man verwenden kann um die bearbeitungsgebühren zurückzufordern: https://www.test.de/Musterbrie…r-Geld-zurueck-4309427-0/
ich werde das jetzt aufjedenfall mal probieren und wenns klappt wäre dies ja ein schönes zusätzlich weihnachtsgeld!
hat damit vlt. sogar schon jemand erfahrungen gemacht und die gebühren erfolgreich zurückgefordert? das ganze betrifft übrigens sämtliche arten von kreditverträgen (bis zu 10 jahre rückwirkend), nicht nur im kfz-bereich.
viele grüße ronny