Heyho,
ich weiß nicht ob das jeder weiß - aber falls Ihr euren Golf oder jedes Andere erdenkliche wirtschaftliche Objekt in Form eines Verbraucherdarlehens finanziert habt und euch dabei eine Bearbeitungsgebühr oder Ähnliches berechnet wurde hat der BGH ein erfreuliches Urteil gefällt, demnach könnt ihr dieses, sofern es nicht von vor 2011 resultiert bis Ende 2014 zurückfordern. :ahahaha:
Näheres dazu bei der Verbraucherzentrale NRW: http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte :winki:
Ich habe es vor etwa einer Woche zurückgefordert und heute schon die Mitteilung seitens der VW Bank bekommen, dass ich die gesamte Gebühr + Zinsen erstattet bekomme.