Spurplatten Distanzscheiben WAS SAGT DER TÜV WENN...

  • ...ich an der HA bereits 20mm eingetragen und auch drauf habe, aber schmalere haben möchte? Also selber Hersteller, selber Anbieter, selbe variable Produktnummer eingestanzt über Mehrfach-Gutachten. Muss man dann allen Ernstes mit sagen wir 12mm wieder vorstellig werden?


    Danke fürs Weiterhelfen!

  • Weisst Du das sicher oder hast Du das nur logisch hergeleitet? Denn wenn ich um beim Reifenbeispiel zu bleiben 225er eingetragen habe und 195er als Mindestanforderung muss ich def. z.B. 205er nicht mehr eintragen lassen.


    Ich rufe beim TÜV an.

  • Mit 100%iger Sicherheit mußt du sie neu eintragen lassen.
    Könnte ja sein das die Freigängigkeit im inneren Bereich der Radkasten nicht mehr gewährleistet ist.


    Gruß Sven

    Eigentlich bin ich magersüchtig, aber durch meinen Bierkonsum kann ich das Gewicht halten!

  • Zitat

    Weisst Du das sicher oder hast Du das nur logisch hergeleitet? Denn wenn ich um beim Reifenbeispiel zu bleiben 225er eingetragen habe und 195er als Mindestanforderung muss ich def. z.B. 205er nicht mehr eintragen lassen.


    Ich rufe beim TÜV an.



    Wenn in der EG-Übereinstimmungserklärung KEINE 205er stehen, musst du diese sehr wohl eintragen lassen.


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  • Ich bin sehr sicher :) sehr, sehr...deswegen gibt es für jede Spurberbreiterung ein Gutachten und nicht nur 1 für die größte Verbreiterung die ohne Bearbeitung am Serienfahrzeug geht ;-). Zumal auch immer geprüft werden muss ob vorne mehr als hinten verbreitert wurde, was nicht erlaubt ist.

  • Zitat

    Mit 100%iger Sicherheit mußt du sie neu eintragen lassen.
    Könnte ja sein das die Freigängigkeit im inneren Bereich der Radkasten nicht mehr gewährleistet ist.


    Gruß Sven

    Mit Serienfelgen unwahrscheinlich, mit Tuningfelgen nachvollziehbar.


    Die Distanzen haben alle(!) dieselbe Prägung und man bekommt bei allen dasselbe allg.gültige Gutachten mitgeschickt. Nur im Schein stehen halt logoweise momentan 20mm statt deren 12mm.
    Mir gehts einfach darum, dass ich zwar die 20mm eingetragen bekommen habe, aber nur weil der Prüfer nix geprüft hat. Als ich dann letztlich 6 Kästen Getränke im Kofferaum hatte und über eine fiese Bodenwelle etwas schnell huschte hat es mir einen kleinen Ring aufs äußerste Profil geschliffen. Vermutlich würden 18mm schon ok sein. Die 12er habe ich aber noch nagelneu im Keller rumliegen.

  • Als Faustformel kann man hernehmen, dass man bei nur einer Veränderung
    in der Regel nicht zum TÜV muss - wenn also der ganze Rest am Fahrzeug
    orignal ist. Der Hersteller des Tuningteils lässt sein Tuningteil in der Regel
    am Originalfahrzeug abnehmen. Dies sieht man dann in der ABE.


    Hast Du im Bereich des Tuningteils nun auch andere Veränderungen vorge-
    nommen, musst Du zum TÜV.


    Ich kann nun nicht herauslesen, welche Rad-Reifen-Kombination Du fährst
    und ob diese in der ABE der 12 Spurplatten vermerkt ist? Bei originalen Rädern
    sollte diese in der ABE enthalten sein, was Dich nicht zum TÜV schickt.

  • @Fendrix: Da du ja im ersten Post schon geschrieben hast:

    ...ich an der HA bereits 20mm eingetragen und auch drauf habe

    war für mich klar das du nicht die Serienfelgen fährst, sonst hättest du sie ja nicht eintragen lassen. ;)
    Aber du hast Recht, mit Orig. Felgen hättest du sie nichts eintragen lassen müssen wenn eine ABE dabei gewesen wäre.


    Gruß Sven

    Eigentlich bin ich magersüchtig, aber durch meinen Bierkonsum kann ich das Gewicht halten!

  • Also bitte entschuldigt, ich hätte mehr Infos eingangs servieren sollen:
    Es handelt sich um SSC-Distanzen vom Händler turboloch.com. Und ich fahre Serienräder, demnach 7,5x18ET51 mit 225/40-18. An der VA i.V.m. 10mm und TTRS-Bremse. An der HA momentan mit 20mm und Serienbremse.


    Die Formulierung im Teilegutachten (nicht ABE!), wie folgt:
    Die Distanzringe dürfen sowohl für Serienräder als auch für Sonderräder verwendet werden, wobei folgendes zu beachten ist:
    -Serienräder müssen bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein;
    -Sonderräder unterliegen...usw.


    Jetzt bin ich in der Bredouille, denn ich habe die Serienräder ja bereits wegen der o.g. Distanzen eingetragen, aber es handelt sich um ein Teilegutachten und nicht um eine ABE.


    Außerdem habe ich oben Blödsinn geschrieben (konnte es nur leider nicht mehr editieren). Natürlich sind die Prägungen unterschiedlich je nach Dicke (siehe akki06`s Einwand :biersmilies: ), aber das Gutachten ist immer dasselbe.

  • du wirst die neuen, wenn auch dünneren Scheiben, nochmal abnehmen lassen müssen. Du hast ja im Gutachten, für die jeweilige Breite, auch andere Auflagen. Und da sie ja eine andere Nummer haben, ist es ein komplett anderes Teil, zumal die genaue Kennzeichnung, sprich Nummer, der Scheibe ja mit eingetragen werden muss. Ich würde sogar behaupten wollen, wenn bei dir eh nur die Breite angegeben ist, ist die Eintragung für die Katz.


    [Blockierte Grafik: http://dl.dropboxusercontent.com/s/ynel9tdcxzzpdh0/Screenshot_2014-06-28-15-51-01-1.png]

  • Im Schein steht " *zu 15.2: A. LM-RAD 7,5Jx18H2 ET 51MM.VW IN VERB. M. DISTANZSCH. V/H=10/20MM DICK KZ.:12118/12120SCC "


    Und sehe ich das richtig, dass im Schein immer wenn ein " * " kommt danach wieder eine von den zuvor mit " * " abgegrenzten unabhängige Eintragung stattgefunden hat, vor allem mit dem Präfix z.B. " zu 15.2 "?

  • Da hat Axel 100% Recht! Teilegutachten = immer sofort einzutragen.


    Morgen kommen die kürzeren Schrauben (gegenüber denen der 20mm) und dann wird umgebaut. Getüvt kommende Woche. Schon alles vorab geregelt :police:

    Männer, ich danke Euch allen für die rege Beteiligung und Hilfestellungen!

  • Ich bin sehr sicher :) sehr, sehr...deswegen gibt es für jede Spurberbreiterung ein Gutachten und nicht nur 1 für die größte Verbreiterung die ohne Bearbeitung am Serienfahrzeug geht ;-).


    Zitat

    Zumal auch immer geprüft werden muss ob vorne mehr als hinten verbreitert wurde, was nicht erlaubt ist.


    Ok. Aber warum eigentlich?

  • Ich kann mir auch grad nicht vorstellen, dass man für ne schmalere Spurverbreiterung - also zwischen der eingetragenen und dem Serienzustand - ne neue TÜV-Abnahme braucht. Wenn z.B. mit einer 20 mm Scheibe die Freigängigkeit nach Außen gewährleistet ist und im Serienzustand nach innen, was soll dann bei nem Mittelding passieren?


    Es ist doch auch so: wenn ich die Kiste mit Federn und 19'' 8J 235er tiegerlegen lass, dann dann darf ich auch im Winter mit 18'' 7,5J 225er fahren. Wurde mir damals zumindest vom TÜV-Prüfer so gesagt. Wir sind im Winter mit 16'' zum Eintragen gefahren, da meinte der Prüfer "wenn Sie im Sommer größere Räder fahren, müssen Sie noch mal eintragen lassen, deswegen kommen die meisten Leute auch im Sommer zum Eintragen".

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