gelöscht
Totalschaden gekauft?
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Kurz und knapp: ja
Zumindest erst mal eine Erstberatung beim Anwalt. Kostet mit Verkehrs-Rechtsschutz meist keine SB und ist selbst ohne nicht so teuer. Der wird Dir dann sagen was zu tun ist.
Viel Erfolg!! Ärgerlich sowas
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Wenn du eine RSV hast, dann ist ein Anruf beim Anwalt bestimmt kein Fehler.
Mein Wissensstand ist der:
Der Verkäufer haftet für fehlerhafte Angaben über Vorschäden. Ist er seinerseits
besch...n worden, kann er wiederum den Erstbesitzer in Regress nehmen. Das
sollte aber zunächst nicht dein Problem sein.
Kannst du nachweisen (ggf. Kopien von der Vers. anfordern), dass es damals einen
gravierenden Unfall gegeben hat, und im Kaufvertrag steht nichts, dann kannst du
entweder Schadenersatz/Wertminderung oder Rückabwicklung fordern. In letzterem
Fall würdest du einen fairen Betrag für die gefahrenen km zahlen müssen, was dann
ja auch in Ordnung ist.Natürlich kann ich mich irren, alles ohne Gewähr. Der Anwalt wird es besser wissen.
Da kannst du deinem Unfallgegner ja fast dankbar sein. Und vielleicht kaufst du
deinen Nächsten dann doch besser aus 1. Hand. Viel Glück aber erst mal.BTW, gib deinem Serviceberater mal ein kleines Trinkgeld und frag ihn freundlich,
ob er dir die gesamte Historie ausdrucken kann. Darin enthalten ist dann immerhin,
was bei VW-Partnern gelaufen ist. :winki: -
gelöscht
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