TÜV-Eintragungen bei Kombination mehrerer Bauteile?

  • Hallo zusammen,


    dass es sowohl Steuergerätanpassungen, Abgasanlagen, Downpipes oder Ansaugungen mit Teilegutachten bzw. eintragungsfrei gibt, ist ja bekannt. Wie sieht das aber in Kombination mit anderen Bauteilen aus, die damit zusammenhängen?


    Also beispielweise alle oben gennanten Änderungen zusammen, alle mit Teilegutachten. Ist das grundsätzlich möglich (dann eben mit "Einzelabnahme" oder so), oder beißt sich da was á la "eintragungsfähig, aber nur zusammen mit Seriendownpipe/-AGA/-Ansaugung" etc.?


    Danke für Eure Hilfe! :thumbup:

  • Ich kenne das nur von Rad-Fahrwerk-Lemkradkombinationen bei mir.


    Allein waren einige Elemente eintragunsgfrei - abee nur, wenn es sonst
    keine Veränderungen gab (also der Rest im Serientrim war). Als ich
    aber nun andere Räder, Federn, Spurplatten und auch noch ein kleineres
    Lenkrad verbaut hatte, kam ich um eine Komplettabnahme nicht herum.


    Btw.: der TÜVer wollte damals gar nicht mehr aus meinem Flitzer aus-
    steigen ;)

  • Grundsätzlich, brauchst du beim Ändern von mehreren Teilen immer eine Einzelabnahmen, da zb.: der Fahrwerkshersteller ja nicht wissen kann wie sein Fahrwerk mit zb.: 100 anderen Felgen "harmoniert".
    Wäre auch finanziell für den Fahrwerkshersteller gar nicht möglich, das es beinahme unendlich viele Kombinationsmöglichkeiten gibt, und bereits eine einzelne TÜV-Freigabe für den "Tuner" nicht gerade billig ist.
    Einzig beim Eintragen von zwei Bauteilen, die das andere nicht "beeinflussen" könntest du ohne Einzelabnahme durchkommen.
    Beispielsweise ein deaktivierter Seitenairbag, hat nicht unbedingt viel mit einem anderen Felgensatz zu tun :)

    "Nicht, was wir erleben, sondern wie wir empfinden,
    was wir erleben, macht unser Schicksal aus"

    Marie von Ebner-Eschenbach

  • Grundsätzlich, brauchst du beim Ändern von mehreren Teilen immer eine Einzelabnahmen, da zb.: der Fahrwerkshersteller ja nicht wissen kann wie sein Fahrwerk mit zb.: 100 anderen Felgen "harmoniert".
    Wäre auch finanziell für den Fahrwerkshersteller gar nicht möglich, das es beinahme unendlich viele Kombinationsmöglichkeiten gibt, und bereits eine einzelne TÜV-Freigabe für den "Tuner" nicht gerade billig ist.
    Einzig beim Eintragen von zwei Bauteilen, die das andere nicht "beeinflussen" könntest du ohne Einzelabnahme durchkommen.
    Beispielsweise ein deaktivierter Seitenairbag, hat nicht unbedingt viel mit einem anderen Felgensatz zu tun :)


    Das leuchtet schon ein, aber womit wird das z.B. bei nem Chiptuning in Kombination mit ner Downpipe festgemacht? Wenn das Gutachten z.B. von 370 PS spricht, dann kommen durch die Downpipe natürlich ein bisschen mehr raus. Ist dann das Gutachten für das Chiptuning hinfällig?

    • Offizieller Beitrag

    So isses.
    Denn man kann ja vorher nicht sagen, ob diese Kombi nicht eine unzulässige Geräuschemission od. gar ein schlechteres Abgasverhalten zur Folge hat! ;)
    Ausserdem müssten dann die Hersteller alle möglichen AGA´s bzw. Teile davon mit allen möglichen Ansaugsystemen in Kombination testen.
    Und das macht wie schon erwähnt niemand, denn sowas würde jeglichen Kostenrahmen sprengen.

  • Das heißt, eine Kombination eine prinzipiell kein Problem, so lange diverse Richtwerte eingehalten werden. Es muss ne Einzelabnahme machen, die preislich "im Rahmen" liegt in der der Prüfer kontrolliert, ob alles so passt. Richtig?

  • Du bist auf dem richtigen Weg.


    AGA inkl. DP und offene Ansaugung gehen "eigentlich" ;) nicht; wenn dann nur mit einer Geräuschmessung die Du separat bezahlen musst. Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, alle Schritte VORHER mit meinem TÜV Menschen abzusprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Genau, wenn man alles vorher abklärt und den Prüfer vielleicht nicht vor "vollendete Tatsachen" stellt, kann man sich auch viel Ärger ersparen. :)
    Ich hab es bisher auch immer so gemacht und hatte eigentlich nie Probleme.


    Wichtig ist erstmal, dass alle Teile, die verbaut werden sollen, nach Möglichkeit ein Gutachten bzw. eine ABE besitzen.
    Das macht das Ganze auch für den Prüfer schonmal wesentlich einfacher, als wenn er da "irgendwas" eintragen muss, bei dem er nicht mal weiss, ob das Teil nicht etwa selbst gebaut wurde. ;)

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