"Verfall" Lenkerberechtigung LKW/BUS

  • Die Zeit läuft!


    Seit mittlerweile fast 4 Jahren, sind Besitzer der Lenkerberechtigung C, C1, und seit fast 5 Jahren Besitzer der Lenkerberechtigung D verpflichtet alle 5 Jahre an einer 35 Stündigen Weiterbildung teilzunehmen ansonsten verfällt die Lenkerberechtigung!!
    Ist diese Weiterbildung nicht bis spätestens Anfang September 2014 (C, C1), bzw. September 2013 (D), absolviert, ist die Lenkerberechtigung arg gefährdet, vorsichtig ausgedrückt.

    Wer genau betroffen ist, und wo man die Weiterbildung absolvieren kann, kann man bei der Wirtschaftkammer nachfragen.

    Ob die Regelung in unseren Nachbarländern ident mit der österreichischen ist, weiß ich allerdings nicht.

    "Nicht, was wir erleben, sondern wie wir empfinden,
    was wir erleben, macht unser Schicksal aus"

    Marie von Ebner-Eschenbach

  • Das die Lenkerberechtigung verfällt, wenn man nicht diesen Kursus (Schlüsselnummer 95) macht, ist so wie ich das geschrieben habe nicht ganz richtig.
    Grund: Die Lenkerberechtigung C und diese Berufskraftfahrerweiterbildung stehen in keinem direkten Zusammenhang, sondern ist eher als „Anhang“ zu sehen.
    Wenn man den September 2014 verstreichen lässt verfällt einem deswegen NICHT die Lenkerberechtigung.


    Allerdings, entschließt man sich nach September 2014 als Berufskraftfahrer seine Brötchen zu verdienen, muss dieser Kurs nachgeholt und im 5 Jahres Takt, auch wiederholt werden.
    Allerdings gibt es Ausnahmen, um auch nach September 2014 einen LKW zu lenken, ohne dass man diesen „Kursus 95“ hat.


    1. Wenn man den LKW Privat nutzt, zb.: wenn man sich einen LKW ausleiht um das eigene Baumaterial, oder die eigenen Möbel zu transportieren
    2. Wenn der LKW zwar einer Fima gehört, man aber nur das Material das man SELBST auf der Baustelle verarbeitet damit transportiert
    3. Und wenn der LKW oder eine als LKW angemeldete Zugmaschine im Rahmen einer Land und Forstwirtschaft bewegt wird


    Kurz und bündig gesagt, fährt man derzeit und auch in absehbarer Zeit mit keinem LKW, ist diese neue Verordnung vorerst belanglos :)


    "Nicht, was wir erleben, sondern wie wir empfinden,
    was wir erleben, macht unser Schicksal aus"

    Marie von Ebner-Eschenbach

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!