Die Zeit läuft!
Seit mittlerweile fast 4 Jahren, sind Besitzer der Lenkerberechtigung C, C1, und seit fast 5 Jahren Besitzer der Lenkerberechtigung D verpflichtet alle 5 Jahre an einer 35 Stündigen Weiterbildung teilzunehmen ansonsten verfällt die Lenkerberechtigung!!
Ist diese Weiterbildung nicht bis spätestens Anfang September 2014 (C, C1), bzw. September 2013 (D), absolviert, ist die Lenkerberechtigung arg gefährdet, vorsichtig ausgedrückt.
Wer genau betroffen ist, und wo man die Weiterbildung absolvieren kann, kann man bei der Wirtschaftkammer nachfragen.
Ob die Regelung in unseren Nachbarländern ident mit der österreichischen ist, weiß ich allerdings nicht.