Frage zu Gutachten-Kombinationen

  • Hallo zusammen!
    Ich habe eine APR Abgasanlage ab Kat bei mir drin, welche eine ECE Betriebserlaubnis hat.
    Demnächst kommt eine VW-R600 Ansaugung in Kombination mit dem HG-Turboinlet dazu.
    Ein Kollege hat mir gesagt, es sei möglich, dass man die Sachen in Kombination nicht eingetragen bekommt..
    Jetzt meine Frage : Ich weiss, dass das bei manchen Sachen so ist, aber das spielt doch bei einer AGA mit EWG Erlaubnis keine Rolle oder?
    Gruß Felix 8)

  • Die APR Abgasanlage hat doch überhaupt kein Gutachten nur in Verbindung mit Software ?


    Verschiedene Komponenten die eine EWG oder ABE haben sind nur immer alleine zulässig. Entweder gibt es ein komplettes Gutachten für alles ,wie bei APR, oder Abnahme nach Sonderprüfung. Das ist dann immer der Spielraum oder die Kreativität des Prüfers gefragt. Er kann muss aber nicht. Jeder Entscheid anderes.


    Am besten vorher beim TÜV nachfragen und mit dem Hersteller Herr der die abnahmen macht reden. Manchmal geht das dann auch ziemlich unkompliziert.

  • So lange nix von deiner Mororisierung/Technische Daten bekannt gibst,kannst lange fragen...

    Elektroautos sind wie Durchfall!

    Man weiss nie,ob man es bis nach Hause schafft 8o


    Handschalter,

    Apr-Zeugs

    Fahrwerk,Räder




    MfG Bac.

  • Die APR Abgasanlage hat doch überhaupt kein Gutachten nur in Verbindung mit Software ?


    Verschiedene Komponenten die eine EWG oder ABE haben sind nur immer alleine zulässig. Entweder gibt es ein komplettes Gutachten für alles ,wie bei APR, oder Abnahme nach Sonderprüfung. Das ist dann immer der Spielraum oder die Kreativität des Prüfers gefragt. Er kann muss aber nicht. Jeder Entscheid anderes.


    Am besten vorher beim TÜV nachfragen und mit dem Hersteller Herr der die abnahmen macht reden. Manchmal geht das dann auch ziemlich unkompliziert.

    Upsi, tut mir leid. Ich habe mich vertan. Die APR-AGA bei meinem GTI-CS hat ECE, nicht EWG. so meine ich das.


    So lange nix von deiner Mororisierung/Technische Daten bekannt gibst,kannst lange fragen...

    Ja. Das glaube ich dir zwar, aber ich bin trotzdem lieber auf der legalen Seite unterwegs. :thumbup:

  • Im Gutachten der Ansaugung ist klar geregelt wann bzw. unter welchen Umständen diese eingebaut und eingetragen werden darf/kann.


    Im Zusammenhang mit einer Abgasanlage aus dem Zubehör (egal von welchem Hersteller) sind Ansaugungen auf dem normalen (legalen) Weg eigentlich nicht ein zu tragen. Geräuschentwicklung... Bla bla...


    Ich persönlich habe nie verstanden, warum sich die Leute für hunderte von Euro eine teuere Ansaugung ins Fahrzeug bauen da diese nur über den Leistungsprüftand (wenn überhaut) sichtbar gemacht werden kann. Im Fahrbetrieb merkt die KEINE Sau.
    Auch wenn die Hersteller 15-20PS versprechen und diese ggf. tatsächlich auch auf der Rolle rauskommen, 20PS mehr Leistung ist auf der Straße keine 0.1 Sekunden wert da eine Ansaugung meist erst im oberen Drehzahlbereich effektiv etwas bringt. Doch dieses effektiv ist derart gering, dass dies 5-6-700 Euro in meinen Augen nicht rechtfertigen.
    Doch was für mich persönlich sinnig oder unsinnig ist steht hier nicht zur debatte.
    Für mich stellt sich nur generell die Frage, muss ich mir mit einer teueren Ausaugung die Probleme freiwillig um den Hals hängen, wenn ich eh schon DP und AGA geändert habe!?..
    Bei 600PS wäre das etwas anderes, da ist nun mal eine solche Ansaugung technisch einfach fällig, doch ohne komplettes Gutachten auf die verbauten Komponenten (in Kombination) ist diese Leistung nicht in die Papiere zu bekommen. Dabei spielt die Leistung an sich keine Rolle ob es am Ende 400 oder 600PS.
    Darum lässt sich HGP und co seine 480PS Umbauten auch so teuer bezahlen!
    Die Materialkosten sind natürlich nicht zu verachten, doch die Eintragung der 480PS wird ganz sicher nicht für lau angeboten!


    Ich habe hier beinahe wöchentlich Leute für die Eintragung verschiedener Umbauten. Meist Bremsanlagen..
    Da sind dann schon viele mit Ansaugung, DP, AGA usw. dabei.
    Bei einer sehr leisen AGA liegt die Eintragung der Ansaugung im Ermessen des Prüfers.
    Bei so Sachen wie F-Town, APR usw. sehr ich schwarz.

  • Hi, danke für die Antwort.
    Ich habe das schonmal geschrieben :
    Ich weiss, dass eine Ansaugung recht teuer ist und ohne Software-Optimierung nicht viel bringt. Dennoch möchte ich mir eine kaufen weil ich einfach Bock drauf habe. Es kann doch jeder machen was er für richtig hält oder?
    Wird hier dein Geld ausgegeben oder nicht? (anderes Thema)
    Ich habe einzig und alleine eine Frage gestellt die wieder nicht richtig beantwortet wurde und es ist mal wieder passiert, dass wieder in ein anderes Thema (Lohnt es sich oder lohnt es sich nicht / Gib nicht so viel Geld dafür aus!!!) hineininterpretiert wurde.
    Ich möchte einfach nur eine Sachliche Antwort haben auf eine ganz normale Frage die ich in den Raum geworfen habe.
    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest du aber auch auf die Tips hören und dein Auto fertig machen, alles eintragen lassen und dann die Ansaugung einbauen. Das wird sich zu 99% nicht in Kombination eintragen lassen. Dann musst du zwar hoffen das du bei einer Kontrolle an einen "dummen" Polizisten gerätst bist aber zu 80% konform und wenn das Abgas- und Lautstärkeverhalten "ok" ist wird dir da VERMUTLICH auch keiner einen Strick draus drehen.


    @toto99 mag mich da gerne korrigieren. Aber du solltest dir klar sein, solange es kein Kombinations-Gutachten gibt wie z.b. bei APR mit Ansaugung, Leistungund AGA wirst du das nie 100% legal eingetragen bekommen und ... dann kann man sich das meiner Meinung nach auch direkt sparen mit dem Eintragen weil "80% legal" gibt es halt nicht.

  • Dann solltest du aber auch auf die Tips hören und dein Auto fertig machen, alles eintragen lassen und dann die Ansaugung einbauen. Das wird sich zu 99% nicht in Kombination eintragen lassen. Dann musst du zwar hoffen das du bei einer Kontrolle an einen "dummen" Polizisten gerätst bist aber zu 80% konform und wenn das Abgas- und Lautstärkeverhalten "ok" ist wird dir da VERMUTLICH auch keiner einen Strick draus drehen.


    @toto99 mag mich da gerne korrigieren. Aber du solltest dir klar sein, solange es kein Kombinations-Gutachten gibt wie z.b. bei APR mit Ansaugung, Leistungund AGA wirst du das nie 100% legal eingetragen bekommen und ... dann kann man sich das meiner Meinung nach auch direkt sparen mit dem Eintragen weil "80% legal" gibt es halt nicht.

    Ja, aber ich will ja wissen ob es da einen Unterschied gibt, wenn die AGA ein Gutachten oder halt eine ECE-Zulassung(Eintragungsfrei!!!!) besitzt.
    In den "E13" Papieren der AGA steht nichts drinne von Kombinationen usw. bzw. wann sie erlischt

  • Das ist (meines Wissens) egal da du ECE Teile nicht kombinieren darfst weil ECE sagt, der Rest muss der Serie entsprechen?!


    Nicht ganz, ...der Rest muss der Serie entsprechen, oder in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sein.


    Zum Beispiel:
    habe ich eine DP mit 200 Zellen HJS Metallkat verbaut aber die wird nicht eingetragen, da E13 Homologation (bei der HU evtl. vorzulegen).


    Eintragungen in Teil 1 sind:


    Fahrwerk, Bremse, Anti-Lift-Kit, Ladeluftkühler, Stahlflex.


    Es gab mal Händler, die eine Eintragung einer Ansaugung zur Sport-Abgasanlage versprochen hatten.


    Zum Beispiel: https://www.s-tec-turbo.de/de/…nsaugsystem-2-0-tfsi.html



    Heute scheint eine Messung des Geräuschverhalten nach Richtlinie 70/157/EWG i.d.F. 2007/34/EG nicht mehr auszureichen.
    Andere Messungen wie z.B.


    1. Abgasverhalten nach VO EG 715/2007*692/2008, 566/2011 usw. Stufe J, F und W (Euro 5 / 6)
    2. CO2-Emissionen nach VO EG 715/2007*136/2014
    3. Kraftstoffverbrauch nach VO EG 715/2007*136/2014
    4. Motorleistung in Anlehnung an die Richtlinie VO EG 692/2008*136/2014
    scheinen erforderlich zu sein.


    Die Firma SLS Tuning macht aber nach wie vor solche Eintragungen im Hause, zumindest für den TFSI mit Forge Ansaugung
    Für den TSI einfach mal nachfragen.
    https://www.slstuning.de/


    Luftansaugung VWR 600 und Sport-Abgasanlage zusammen mit TÜV wird angeboten. https://www.slstuning.de/f/vw/…83-2-0-tsi-206kw/stufe-4/

  • Alternativ und legal wäre,alles aus einer Hand/Händler zu kaufen.


    APR ist wohl nicht ganz günstig aber bei deren Leistungskits sind eigentlich die ganzen


    zusätzlichen Teile in deren Gutachten mit einbezogen-insofern es APR Teile sind.


    ZB.: LLK,Intake,DP,Ansaugung.


    Auch wenn Diese erst später nachgerüstet werden.

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    MfG Bac.


  • Ich wollte eigentlich auch erst bei APR bleiben, habe dann aber mal bei anderen geschaut und bin dann recht fix bei der R600 gelandet aufgrund des Preises und ein paar Vergleichstests (wie gesagt ja, bringt eh fast nix und somit auch nicht viel Unterschied). Bei der R600 ist jetzt halt das Problem mit dem Gutachten Zeugs....


    Hat irgendjemand Erfahrung Mit der APR Ansaugung? Wenn ja bitte ich um ein kurzes Fazit.


    In Verbindung mit der Ansaugung wollte ich ja noch das Turboinlet machen (am liebsten von HG).. muss ich da auf irgendwas achten in Sachen Gutachten-Kombis oder ist das Wumpe?
    Gruß Felix

  • Das Apr-Zeugs geht alles legal.


    Jedoch nur in Verbindung mit deren Leistungssteigerung,die in Verbindung DAMIT


    nen Tüvgutachten hat!


    "Log-In" Produkt halt....



    Alternativ suchst dir nen R600 Anbieter/Verkäufer,der darauf ne Tüvoption hat.

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    2 Mal editiert, zuletzt von bacardybreezer ()

    • Offizieller Beitrag

    Dann hat der TÜVer keine Ahnung Mut, die Ansaugung hat natürlich Einfluss auf den Verbrennungsvorgang bzw das Abgasverhalten und die Lautstärke. Aber gut, das muss jeder für sich entscheiden.

  • UPDATE :
    Ich habe mit dem TÜVer gesprochen und er sagte, dass das kein Problem ist, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Er hat mir versichert, dass ich es eingetragen bekomme.
    Danke für die Antworten und die Hilfe
    Gruß

    Das ist aber doch Super , es gibt immer noch Prüfer die Trauen sich etwas und nutzen Ihren Spielraum .

    Golf R MY 2016 , Limestone ,DSG ,4 Türig , Pano ,DCC , ACC , Kamera , Carbon Leder ,Discover Pro ,
    KW- DCC,H&R Dist. 8 MM VA. 10 MM HA.,TT-RS 370X32 Bremse inkl. Stahlflex V&H ,Sommerrad Rotor 8X19 ET 50

  • Bringt halt nix,wenns eigentlich illegal ist.


    Ausser,der Tüvler trägt alles "IN VERBINDUNG MIT ALLEN KOMPONENTEN" ein!

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  • Bringt halt nix,wenns eigentlich illegal ist.


    Ausser,der Tüvler trägt alles "IN VERBINDUNG MIT ALLEN KOMPONENTEN" ein!

    Dazu gibt es doch sogar extra eine Zeile in jeder Eintragung in der vorherige Eingetragene Änderungen mit Aktenzeichen vermerkt werden .Sonst hast Du recht dann macht es keinen Sinn.


    Vorangegangene Zulässige Änderung : ............ , hier sollte dann alles andere Aufgeführt sein .

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