ECE/EWG Genehmigung einsehen

  • Hi,


    weiß einer ob und wenn ja wo man anhand einer ECE/EWG Genehmigungsnummer den dazugehörigen Prüfbericht oder sonstige Unterlagen einsehen kann? Also für welches Fahrzeug diese Freigabe z.B. erteilt wurde. Das würde mich zum einen mal interessieren.


    Zum anderen würden mich Details der Prüfung interessieren.
    Bei den Narüstabgasanlagen mit EWG Genehmigung muss ja nichts Eingetragen werden, wenn nur dieses eine Teil geändert wurde. Heißt ja das die AGA nicht lauter ist, als im Fahrzeugschein steht. Das gleich sollte für eine EWG Downpipe gelten. Da darf die Serien AGA ja mit DP eigentlich auch nicht lauter sein als in den Papieren steht. Oder kann es sein das in der EWG Genehmigung steht, das das Fahrzeug mit dem geänderten Teil dann entsprechend etwas lauter sein darf?
    Die EGO-X hat ja für meinen Octavia RS TSI eine EWG Freigabe, sowie die verbaute HJS DP auch. In meinen Papieren steht jetzt 74 dB Standgeräusche. Ich messe jedoch mit einem Voltcraft SL-100 sowie mit dem iPhone 80-83 dB.


    Bei den Octavia Sondermodellen mit der lauteren AGA (VFL RS230 und vermutlich auch beim FL245) stehen wiederum 80 dB in den Papieren. Das heißt ja, wenn ich ein RS230 hätten wäre ich legal unterwegs und mit dem 220 PSer bin ich Illegal unterwegs. Bzw so das mich die Polizei bei einer ihrer Geräuschmessungen zu Fuß nach Hause schicken könnte. Außer wenn ich irgendeinen Wisch hätte, der besagt das das Fahrzeug entsprechend lauter sein darf.


    Deshalb nun die Fragen: Kann man das als Normalsterblicher einsehen?
    Oder hätte das der Prüfer bei einer Eintragung diese Anlage in meinem Fahrzeugschein ändern müssen, wenn er sehen würde das das Fahrzeug das in der EWG Genehmigung aufgeführt ist, lauter war als es in meinen Papieren steht?

  • Der Prüfer hätte vor Ort eine Geräuschmessung(Stand/Fahreräusch) vornehmen müssen,um zu prüfen ob die Kombination den Geräuschvorschriften entspricht.
    Das muss auch alles dokumentiert werden plus Fotos von der Anlage Rohrdurchmesser etc..so ist der aktuelle Stand...
    Es können teilweise selbst Serienanlagen mal zu laut sein ,der Alterungsprozeß kann auch zu höheren Werten führen...Fakt ist die Geräuschmessung muss zu jeder Zeit erfüllt werden 2-3 DB Toleranz werden da meist akzeptiert..seitens der Polizei...da das ja keine genaue Messung gemäß der jeweiligen Vorschriften ist...Im Zweifel entscheidet dann ein Geräuschgutachten im Gerichtsverfahren...

  • Wenn HG Motorsport mir mit dem 220 PS Motor und der leisen AGA die selbe Anlage verkauft wie demjenigen mit dem Sondermodell RS230 mit einer 6dB lauteren Anlage, dann kann ja da aber irgendwas nicht 100 % mit eingetragen Werten hinhauen? Entweder wäre sie beim RS230 dann leiser (was ok wäre) oder halt bei mir lauter als eingetragen.


    Gibt es denn die Möglichkeit die eingetragene Lautstärke zu erhöhen? Ich hatte mal gehört gesetzlich vorgeschrieben ist das Maximum 80 dB.

  • Was in der Praxis so alles geschieht ist nen anderes Thema,es gibt Fhz die wurden trotz eingetragener Anlagen bzw Leistung schon stillgesetzt..ist wie überall Legal ist solange Legal bis die Legalität der Eintragung überprüft wird...es gibt nicht mehr viele Prüfer die das riskieren wollen oder sich überhaupt damit beschäftigen wollen,viele Prüfstellen auch vom Tüv haben überhaupt keinen Prüfer mehr der Einzelabnahmen abnehmen darf und wenn es dann noch um Geräusch /Leistung /Emissionen geht wird die Luft ganz dünn.....,der eine hat noch nen ihm wohlgesonnenen Prüfer der andere halt nicht...

  • Bei solchen Themen würde ich lieber beim TÜV nachfragen :) und am besten nicht grad beim 0815 TÜV Prüfer vom Dorfe.


    Ich hatte bei der EG Prüfung der E-Exhaust Klappenanlage mit dem EG-Prüfer ein wenig geredet. Er meinte auch, dass leider viele Gerüchte, Halbwahrheiten und Interpretationen im Tuningbereich kursieren.

  • Die Hoffnung stirbt zuletzt.. Es wurde im Prinzip hier schon alles gesagt. Ich habe mich auch mal ein wenig mit den EWG Gutachten der Abgasanlagen beschäftigt und auch ein paar eingesehen. Es wird von "Technischen Einheiten" gesprochen. Das ist in diesem Fall die komplette Abgasanlage. Diese ist dann in der EWG Genehmigung auch festgehalten mit Kat "Serie". Die Kombinierbarkeit von DP und AGA ist im Rahmen der ECE/EWG so nicht mehr gegeben. Zumindest wenn es jemand genau nimmt, z.B. Kontrolle oder Schadensregulierung dann können dir die Hersteller/TÜVer sonst was erzählen. Das Schreiben von HJS hilft sofern weiter da dort genau das auch so steht:



    Zitat von hjs pdf

    "Weicht das Fahrzeug in einem oder mehreren Punkten von den Angaben imVerwendungsbereich der Genehmigung ab, ist ebenfalls eine Einzelabnahmenach § 19 (2) zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugnach § 21 StVZO erforderlich."

  • Eine Einzelabnahme gab es bei mir ja und es wurde eingetragen. Dabei hat der Prüfer aber nicht alles nötige geprüft. Es wurde z.B. keine Geräuschmessung durchgeführt und demzufolge auch keine Werte in den Papieren geändert.

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