Hallo zusammen,
ich habe gestern von der Polizei eine Mängelkarte bezüglich meines Fahrwerks erhalten. Das Fahrwerk wurde per Sonderabnahme direkt nach dem Einbau und hat sich 1 cm rundherum gesetzt. Das wurde dann auch festgestellt, so weit so gut.. Mein Fehler.
Auf die Frage was auf mich zukommt kam: 90 Euro und ein Punkt. Soweit so gut, habe ich so hingenommen.
Habe mich dann aber heute mal belesen und festgestellt, dass 90 Euro und ein Punkt nur bei Gefährdung des Straßenverkehrs fällig wird. Wir reden hier von RMK 325 wie es festgestellt wurde, Bodenfreiheit war weit über der Mindestanforderung.
Wird das dann schon grundsätzlich als Gefährdung des Straßenverkehrs gesehen?