Frage zu Ausfallzahlungen bei einem Verkehrsunfall

  • Hey zusammen!


    Habe gerade im Bekanntenkreis den Fall, das dem Bruder meines Schwagers das neue Auto kaputtgefahren wurde.
    Klassischer Auffahrunfall am Stauende und er wurde dann auf das davor stehende Auto geschoben.


    Also ist der neue CLA 250 erstmal vorne und hinten klump... :huh:


    Das Auto steht seit 4 Wochen beim Mercedes Händler und wartet auf Freigabe der gegnerischen Versicherung.


    Wird der Ausfall des Auto´s (angeblich 70€ am Tag? ?( ) ab dem Unfalltag gezählt? Oder bekommt er nur die Tage der eigentlichen Reparatur (Ich sage mal einfach 4 Arbeitstage) bezahlt?


    Wenn das ganze ab dem Unfalltag zählt, schießt die Versicherung sich nicht in den eigenen Fuß, wenn die sich so viel Zeit lässt? ?( Ich meine, der Gutachter hat sich das Auto vor knapp 3 Wochen bereits angeschaut...


    Ich weiß, hier ist kein Forum für eine verlässliche Rechtsberatung, aber ich bin auf eure Erfahrungen gespannt.


    Als mir beim Ausparken mal jemand in meinen alten Polo gefahren war, habe ich nur 1 Tag Ausfallgeld bekommen! Aber das Auto war auch nur einen Tag in der Werkstatt, da ich ja normal weiterfahren konnte... :rolleyes:

  • Warum nimmt dein Schwieger-Bruder sich nicht einfach einen Anwalt bevor ihr euch so einen Kopf macht bei einem Auto das schon 4 WOCHEN in der Werkstatt steht? Ich würde das als "Taktik" der Versicherung werten...erst einmal aussitzen und irgend wann einlenken wenn der Kunde sich ggf schon ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten besorgt hat.
    Da er nicht der Unfallverursacher ist, entstehen ihm durch den Anwalt sowieso keine Kosten, der Anwalt kennt die Rechtslage und kann die Schadensabwicklung ggf beschleunigen.


    VG
    Lars

    VCDS (Hex V2) Codierungen im Raum Köln/Bonn....

    VW Golf .:R - Rising Blue...byebye
    Audi A6 3.0 TDI Competition - Mythosschwarz

  • Anwalt ist natürlich eingeschaltet. Ohne den geht es in so einem Fall auch nicht, finde ich... :)


    Ich bin nur Außenstehender, darum stelle ich mir persönlich die Frage.


    Er rechnet quasi fest mit dem Geld und fährt freudestrahlend mit dem Fahrrad zur Arbeit, denn die Raten zahlen sich so so quasi von selber...
    Ich meinte nur zu Ihm, das ich das Geld nicht zu fest einplanen würde und er nachher vor einer Überraschung steht...


    Das Verhältnis ist jetzt auch nicht so, das ich Ihn fragen würde, was sein Anwalt da nun regelt. Ich wollte es einfach für mich wissen :whistling::whistling:

  • Ausfallgeld wird anhand des Gutachtens gezahlt (soundsoviele Tage Reparaturdauer). Es sei denn, das Auto wird bei Mercedes direkt repariert und es dauert tatsächlich länger (laut Rechnung). Ebenso meckert die Versicherung nicht, wenn die Reparaturkosten das Gutachten um bis zu 20% übersteigen, solange man das Auto beim Hersteller repariert.


    Wenn die Versicherung die Freigabe zu unrecht verweigert, hat man Anspruch auf jeden ausgefallenen Tag, jedoch nur, wenn man nachweisen kann, dass man für die Zeit ein Ersatzfahrzeug derselben Klasse hatte (durch Rechnung).

  • Also wird tatsächlich nur eine Pauschale pro Tag für die REPARATURDAUER bezahlt (Plus evtl. 20% durch überziehung) und nicht für die gesamte Ausfallzeit, die das Auto dort steht... :S


    Ersatzfahrzeugrechnung entfällt ja, da er sich das Auto seiner Freundin/Eltern leiht oder mit dem Fahrrad fährt.

  • Also wird tatsächlich nur eine Pauschale pro Tag für die REPARATURDAUER bezahlt (Plus evtl. 20% durch überziehung) und nicht für die gesamte Ausfallzeit, die das Auto dort steht... :S


    Ersatzfahrzeugrechnung entfällt ja, da er sich das Auto seiner Freundin/Eltern leiht oder mit dem Fahrrad fährt.

    So isses, pauschal nur für Reparaturdauer laut Gutachten.


    Bei solchen Mehrfach- oder Kettenunfällen ist aber - glaube ich - die Rechtslage
    insgesamt ziemlich komisch... Vielleicht steht das Auto deshalb schon so lange da?!


    Wenn Du als "mittlerer" Beteiligter (Front- und Heckschaden) nicht genau nachweisen
    kannst, was sich zugetragen hat und auch ein Gutachter das nicht rekonstruieren
    kann, bleibst Du oft auf Deinem Frontschaden sitzen und Deine Haftpflicht muss auch
    noch den Heckschaden des Autos vor Dir zahlen.


    Deshalb: gut, dass ein Anwalt eingeschaltet ist.

    Golf 7.5 GTi TCR | Tornadorot | DSG | HGR St. 1 = 330 PS, 460 Nm | 1.410 Kg + Fahrer | Wiechers Clubsport Bügel | 2 x Recaro SPG XL | Schroth Profi 2 | KW Clubsport 3-fach (Abstimmung: Raeder Motorsport) | Bremse: TT-RS Sättel (8J) + Carbopad 370 x 34 + Endless MA46b (ME-22 hinten auf OEM) | ProTrack One 9.0 x 18 ET52 |Dunlop Direzza 03G [H] 245/40/18


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    • Offizieller Beitrag

    Gut das seit neuestem in solchen Fällen die Dashcam ausgewertet werden darf. :rolleyes:
    Außerdem sollte doch nachweisbar sein das die elektrische Parkbremse angezogen war wenn man schon gestanden hat oder? Aber da braucht man sicher wieder einen Gutachter für etc... X/

  • Gut das seit neuestem in solchen Fällen die Dashcam ausgewertet werden darf. :rolleyes:
    Außerdem sollte doch nachweisbar sein das die elektrische Parkbremse angezogen war wenn man schon gestanden hat oder? Aber da braucht man sicher wieder einen Gutachter für etc... X/

    Dashcam = gut! :)


    Ansonsten braucht man halt einen Unfallsachverständigen. Aber bei vielen
    Versicherungsgesellschaften ist die Motivation gering, ein riesig teures Gut-
    achten in Auftrag zu geben, wenn doch im Falle der Verteilung der Schuld
    alle maximal profitieren können.


    Bis auf den ersten und den letzten in der Reihe werden alle in Haftpflicht und
    Voll-Kasko hochgestuft (sofern vorhanden). Wenn man dann noch Halbteilungs-
    abkommen hat ... perfekt!


    Wer Ironie findet, darf sie behalten...

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  • Wenn Du als "mittlerer" Beteiligter (Front- und Heckschaden) nicht genau nachweisen
    kannst, was sich zugetragen hat und auch ein Gutachter das nicht rekonstruieren
    kann, bleibst Du oft auf Deinem Frontschaden sitzen und Deine Haftpflicht muss auch
    noch den Heckschaden des Autos vor Dir zahlen.

    Grundsätzlich zahlt der Unfallverursacher. Bei den zitierten Fällen rechnen lediglich die Versicherer untereinander ab (also jeder trägt seinen eigenen Schaden). Die unschuldig Beteiligten bleiben nach meiner Kenntnis auch nicht auf ihren Kosten sitzen. Nenne mir bitte ein Urteil wonach so wie du es schilderst verfahren wird. Nur die Höchstrichterlichen sind interessant.


    Beste Grüße

  • Nur ganz schnell gegoogelt

    Wer auffährt hat Schuld! Diese Weisheit kennt jeder Verkehrsteilnehmer. Gegen denjenigen, der auf das Heck eines Anderen auffährt, spricht der Anschein des Verschuldens. Doch was gilt, wenn mehrere Fahrzeuge nacheinander oder gleichzeitig aufgefahren sind. Gerade im dichten Berufsverkehr oder auf Autobahnen bleibt es häufig nicht dabei, dass ein Fahrzeug auf das andere auffährt. In kürzester Zeit kommt es zu Kettenkollisionen mehrerer Fahrzeuge. Danach herrscht häufig Streit. So behauptet regelmäßig der mittlere in einer Kette von 3 Fahrzeugen befindliche Verkehrsteilnehmer noch rechtzeitig zum Stehen gekommen und von dem Hintermann auf dem Vordermann aufgeschoben worden zu sein. Der Dritte wiederum behauptet, dass der Zweite zuerst auf den Ersten aufgefahren und so den eigenen Bremsweg verkürzt zu haben. Sehr häufig ist dann in einer solchen Konstellation nicht aufklärbar, was nun tatsächlich richtig ist. Es steht Aussage gegen Aussage. Was bedeutet eine solche unaufklärbare Situation jedoch rechtlich? Der Erste hat Glück. Er kann seinen Heckschaden vollumfänglich von dem Zweiten ersetzt verlangen. Mit dem Dritten steht ihm dabei sogar noch ein weiterer Gesamtschuldner zur Verfügung, den er auch in Anspruch nehmen kann. Er hat also die freie Wahl. Der Dritte hat Pech. Er bleibt auf seinen Frontschaden sitzen. Eine Bremswegverkürzung des Zweiten kann er nicht nachweisen, der Anschein spricht gegen ihn. Für den Zweiten ist die Situation zwiespältig. Den Heckschaden kann er vom Dritten ersetzt verlangen, den Frontschaden muss er allein zahlen. Ist der Frontschaden dabei schon so gravierend, dass allein aufgrund dessen ein Totalschaden eingetreten ist, kann er vom Dritten lediglich den um den Heckschaden verminderten Restwert seines Unfallautos ersetzt verlangen. Meist ist dies lediglich ein sehr geringer Betrag.

    Und weiter aus derselben Quelle


    Die Unaufklärbarkeit bei solchen Situationen beruht sehr häufig darauf, dass einem Sachverständigen, der den Unfall zu rekonstruieren beabsichtigt, häufig nicht ausreichend Anknüpfungstatsachen zu Verfügung stehen, um sichere Antworten geben zu können. Um ungerechte Ergebnisse aufgrund Unaufklärbarkeit zu vermeiden, sei darum angeraten, zunächst unmittelbar nach dem Unfall Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge anzufertigen. Gerade bei Kettenauffahrunfällen kommen dabei den jeweiligen Abständen der Fahrzeuge nach dem Unfall besondere Bedeutung zu. Genauso wichtig ist, dass ein Sachverständiger die Krafteinwirkung auf das jeweilige Fahrzeug feststellen kann. So wäre die Einlassung des Zweiten noch rechtzeitig zum Stehen gekommen zu sein, widerlegt, wenn nachgewiesen werden würde, dass die Krafteinwirkung auf seine Front größer war, als auf sein Heck. Darum sollte nach Möglichkeit auf einen Verkauf oder eine Reparatur verzichtet werden. Jedenfalls muss aber dafür gesorgt werden, dass aussagekräftige Fotos angefertigt werden. Leider reichen hier oft oberflächliche Fotos nicht aus, da gerade im Heckbereich relevante Beschädigten oberflächlich nur schwer zu erkennen sind. Ohne eine solche unmittelbare und umfangreiche Beweissicherung – für die sich übrigens die Polizei sehr häufig nicht zuständig fühlt – wird die Unaufklärbarkeit zu ungerechten Ergebnissen führen.

    Theorie ist immer eine sehr schöne Sache, wie mit der Garantie von ABT.
    Dasselbe gilt für "grundsätzlich"... Frag mal Leute, die in einer solchen Situation waren


    Und natürlich bleibt (VK vorasusgesetzt) keiner auf seinen Kosten sitzen. Aber die
    Hochstufung in VK + HV ist halt auch eine Belastung

    Golf 7.5 GTi TCR | Tornadorot | DSG | HGR St. 1 = 330 PS, 460 Nm | 1.410 Kg + Fahrer | Wiechers Clubsport Bügel | 2 x Recaro SPG XL | Schroth Profi 2 | KW Clubsport 3-fach (Abstimmung: Raeder Motorsport) | Bremse: TT-RS Sättel (8J) + Carbopad 370 x 34 + Endless MA46b (ME-22 hinten auf OEM) | ProTrack One 9.0 x 18 ET52 |Dunlop Direzza 03G [H] 245/40/18


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  • Deine Beschreibung ist ja zutreffend. Ich denke, ich habe nichts anderes gesagt. Ist die Schuldfrage nicht zu klären, weil eine Schadensregulierung gegeneinander oft unmöglich erscheint, regulieren die Versicherer nach einem Stufenmodell untereinander bzw. einer allein stellvertretend für alle


    https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Massenunfall01.php


    Und ja, die VK führt ggf. zur Höherstufung, gleichwohl bleibt die Haftpflicht unberührt.


    Ausnahmen bestätigen natürlich immer die Regel :) , nur dann muss ich halt den Rechtsweg einschlagen.



    Viele Grüße

  • Natürlich wird die Haftpflicht auch hochgestuft, wenn Du den Schaden Deines Vordermannes zahlen musst.
    Und zum Gerichtsverfahren: Das mach mal bei unklarer Beweislage, ich weiß wovon ich rede. Da hat keineR
    ein Interesse dran, Sachaufklärung zu betreiben. Insbesondere wenn Versicherungen an den verschiedenen
    Tischen sitzen, die miteinander Halbteilungsabkommen geschlossen haben...


    Nicht nur mich selbst hat das schon mal getroffen, ich kenne auch Leute (aus engerem Bekanntenkreis), die
    in solcher Lage waren. Sehr frustrierend...


    Und selbstverständlich muss der Verursacher alles zahlen, wenn er klar als Verursacher festgestellt werden
    kann. Das ist aber nur in der Theorie so einfach, wie man denkt. Und genau darauf deutet das lange Stehen
    des Autos ohne Freigabe durch die Versicherungs-Gesellschaft hin.


    P.S.: Achtung, die Regelung in Deinem Link (sog. vereinfachtes Verfahren) gilt nur für sog. Massen-Karambolagen.
    Dafür sind mehr als 50 Fahrzeuge nötig!

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  • Ich bin mal gespannt was nun im endeffekt bei dem Fall rauskommt. Ich denke er hat sich das etwas einfacher vorgestellt und meint, er bekommt jetzt die dicke Kohle weil die Karre mehrere Wochen steht... :huh:


    Ich werde euch auf dem Laufenenden halten, wenn ich was neues höre.


    Vielen Dank erstmal für die vielen hilfreichen Antworten! :love:

  • Dafür sind mehr als 50 Fahrzeuge nötig!

    Das stimmt leider nicht. Die Praxis wird bereits ab 20 Fahrzeuge angewendet. Ich beziehe mich auf diese Regelung und keine Andere und somit auch keine Höherstufung in der Haftpflicht. Buhr hatte auch keine Anzahl von Fahrzeugen genannt. Und, wie schon gesagt, muss im Einzelfall der Rechtsweg gewählt werden.


    Auch das ist nichts Neues :)


    Viele Grüße

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