Der deutsche Tüv und ausländische Fahrzeuge

  • War heute endlich mal zum Fahrwerk eintragen und da kam mir so in den Sinn wie das ist, wenn man mit einem nicht in Deutschland registriertem Auto im Deutschland in eine Polizeikontrolle kommt. Hintergrund ist: Deutschland ist ja bekannter Weise ein sehr strenges Land was Umbauten und die dementsprechenden Eintragungen betrifft. Wenn da was nicht stimmt, kann das in Deutschland schnell mal zu Problemen führen. Nun ist aber nicht jedes Land in Europa gleich was das betrifft. Ob EU Mitglied oder nicht ist erstmal egal. Hier in Norwegen ist es eben so das gewissen Sachen eingetragen werde müssen, gewisse gar nicht und gewisse nur bedingt.


    Konkrete Beispiele sind z.B. Reifen und Felgen. Hier kann man fast schon anbauen was man will, solange es nicht schleift oder verkehrsgefährdend ist. Reifen muss man nicht eintragen lassen, wenn der Abrollumfang +/-5% nicht überschreitet. Bei Felgen ist nur die ET wichtig. Hier kann man sich ohne Eintragung +/- 7,5mm pro Seite frei bewegen ohne was eintragen zu müssen. Breite und Durchmesser spielt dabei überhaupt keine Rolle. So Sachen wie Ansaugung, Spoiler, aber auch BBK's müssen überhaupt nicht eingetragen werden. Bei AGA kann man 10db mehr Lärm machen und die Abgaswerte spielen keine Rolle. Das Steuersystem ist hier auch anders. Das geht nicht nach Euro5 usw., hier bezahlt jeder umgerechnet ca. 300 Euro im Jahr für einen Benziner bis 3500kg. Ist egal ob VW up! oder Audi Q7.


    Konkretes Beispiel ist z.B. meine AGA. 3" ab Turbo. Downpipe von Milltek ohne Vorkat und 200Zellen HJS Hi-Flow Sport Cat und dann Sport cat-back bis hinten. Auf der Downpipe steht sogar "Motorsport use only" drauf. Musst da heute schmunzeln, als der Prüfer da unter dem Auto in Gang war und sich auch die AGA angesehen hat und sich nicht weiter zu geäußert hat, weil es eben so erlaubt ist, wie es ist.


    Wie ist das jetzt wenn man damit nach Deutschland fährt und angehalten wird? Können die da überhaupt irgendwas machen? Aus dem Bauch raus würde ich mal behaupten das verkehrsgefährdenden Sachen schon bemängelt werden können. Aber was wollen die bei Sachen machen, die hier nicht eintragungspflichtig sind wie Felgen, AGA, Ansaugung usw.?


    Hat da jemand Erfahrung? Betrifft ja mehr oder weniger viele Länder, die da nicht die gleichen Regeln wie Deutschland hat.

  • Es scheint so das die Deutsche Polizei sich auch Ausländische Fahrzeuge anschauen und bei Bedarf außer Betrieb nehmen darf .
    Bei den diesjährigen Kontrollen während der Essen Motor Show hat man einen Freund aus Österreich auch wegen der Tiefe seines RS6 rausgezogen und wollte ihn aus dem Verkehr ziehen . Erst nach langen Diskussionen durfte er dann weiterfahren.
    Denke dafür muss es sicher eine €U Rechtsgrundlage geben .



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    Golf R MY 2016 , Limestone ,DSG ,4 Türig , Pano ,DCC , ACC , Kamera , Carbon Leder ,Discover Pro ,
    KW- DCC,H&R Dist. 8 MM VA. 10 MM HA.,TT-RS 370X32 Bremse inkl. Stahlflex V&H ,Sommerrad Rotor 8X19 ET 50

  • Moin,


    wenn von dem Auto eine Gefährdung ausgeht, dürfen die Fahrzeuge auf jeden Fall aus dem Verkehr gezogen, bzw die Weiterfahrt untersagt werden.


    Ich denke da eher an Fahrwerk, Felgen/Reifen und Anbauteile rund um die Karosserie, weniger die AGA.

  • Bei "Gefahr im Verzug" können sie dir das Fahrzeug eigentlich überall abstellen.


    Aber in so einem Fall wäre man doch auch schon nicht durch den heimischen TÜV gekommen.
    Die Verkehrssicherheit muss immer gegeben sein, egal wie lasch manche Länder bei Eintragungen sind.

    Das ein Fahrzeug natürlich verkehrssicher sein muss sehe ich auch 100% so. Wenn ich man total abgefahrene Reifen oder Bremsen hat, oder das Fahrzeug so tief ist das es permanent schleift oder ähnliche Sachen, dann ist es natürlich richtig da was gegen zu unternehmen.


    Anderseits ist das natürlich eine riesige Grauzone, wenn in verschiedenen Ländern verschiedene Gegebenheiten herrschen, was das Eintragen von Tuningteilen betrifft. Das hat nicht unbedingt was mit lasch zu tun. Ich denke wenn ich nächstes Mal in Deutschland bin, werde ich beim TÜV mal vorbeischauen und fragen wie das bei ausländischen Fahrzeugen ist. Für mich hört sich das irgendwie komisch an. Wenn ich es hier nicht eintragen muss und es aus diesem Anlass auch nich eingetragen bekomme, wie wollen die einen dann belangen, solange es verkehrssicher ist? Wir bewegen uns ja innerhalb der EU/Schenken, da muss es ja eine klare Reglung geben.+. Bei Sachen aus den USA oder Asien wäre das vielleicht noch was anders.

  • Das ein Fahrzeug natürlich verkehrssicher sein muss sehe ich auch 100% so. Wenn ich man total abgefahrene Reifen oder Bremsen hat, oder das Fahrzeug so tief ist das es permanent schleift oder ähnliche Sachen, dann ist es natürlich richtig da was gegen zu unternehmen.
    Anderseits ist das natürlich eine riesige Grauzone, wenn in verschiedenen Ländern verschiedene Gegebenheiten herrschen, was das Eintragen von Tuningteilen betrifft. Das hat nicht unbedingt was mit lasch zu tun. Ich denke wenn ich nächstes Mal in Deutschland bin, werde ich beim TÜV mal vorbeischauen und fragen wie das bei ausländischen Fahrzeugen ist. Für mich hört sich das irgendwie komisch an. Wenn ich es hier nicht eintragen muss und es aus diesem Anlass auch nich eingetragen bekomme, wie wollen die einen dann belangen, solange es verkehrssicher ist? Wir bewegen uns ja innerhalb der EU/Schenken, da muss es ja eine klare Reglung geben.+. Bei Sachen aus den USA oder Asien wäre das vielleicht noch was anders.

    „Gefahr im Verzug“ ist die Zauberformel. Falls ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug „nur“ zu laut ist, getönte Scheiben auch vorne, oder beispielsweise etwas rausstehende Reifenlaufflächen (die jedoch keine Schleifspuren aufweisen) hat, wird es in Deutschland kaum stillgelegt. Insbesondere, wenn der Fahrer ebenfalls aus dem Land kommt, in dem das Fahrzeug angemeldet ist und sich vorzugsweise nur auf der Durchfahrt (Transit) durch Deutschland befindet. Oder meinetwegen Urlaub in der Eifel macht.


    Bei Gefahr für Leib und Leben der Insassen, oder anderer Verkehrsteilnehmer, wird (und das ist auch richtig so) jedes Fahrzeug, mit jeglicher Zulassung eingezogen.

  • Ja das ist eben das was ich meine. Wenn ich hier angehalten werde mit verkehrsgefährdenden Umbauten/Änderungen, passiert genau das gleiche wie in Deutschland. Dazu zählen eben auch zu breite Felgen oder getönte Scheiben bis vorne. Anderseits gibt es jedoch z.B. keine rechtliche Grundlage Felgen oder Reifen einzutragen. Ich j´kann mir bei sowas nicht vorstellen, dass die Polizei da was macht.

  • Ja das ist eben das was ich meine. Wenn ich hier angehalten werde mit verkehrsgefährdenden Umbauten/Änderungen, passiert genau das gleiche wie in Deutschland. Dazu zählen eben auch zu breite Felgen oder getönte Scheiben bis vorne. Anderseits gibt es jedoch z.B. keine rechtliche Grundlage Felgen oder Reifen einzutragen. Ich j´kann mir bei sowas nicht vorstellen, dass die Polizei da was macht.

    Anscheinend machen die bei Dir dort dasselbe, nur mit deutlich weniger Bürokratie. Wahrscheinlich ausgehend davon, dass der mündige Bürger selbst mehr als genug um sein leibliches Wohl (und das anderer Verkehrsteilnehmer) besorgt ist.


    Vergiss nicht - Deutschland ist DAS Land der Bürokratie schlechthin. Denke mal an die dritte Bremsleuchte. Ich hatte dafür sogar mal einen Punkt kassiert und musste sie an Ort und Stelle abbauen. Einige Jahre später wurden sie geduldet. Jetzt bekommt kein Auto eine Straßenzulassung, ohne sie...


    In den USA, beispielsweise, hatten sie schon vor Ewigkeiten das Voreinander-Abbiegen (was sehr viel sinnvoller ist, als andersherum). Ebenso hast Du dort keine pauschalen Tempo-30-Schilder vor Schulen. Dort gibt es zwar Tempolimits, steht aber deutlich drunter: Only when you see children.


    Andererseits darfst Du in den USA Diesel-Monster fahren, deren Auspuffe mehr schwarzen Rauch ausblasen, als eine Dampflok des frühen 19. Jahrhunderts, ein Skyline GT-R 34 bekommt dort jedoch keine Zulassung, da Emissionswerte nicht eingehalten werden. Ick glaub, ick geh verruckt hier...

  • Das hast du richtig erkannt. So wie ich es im ersten Beitrag schrieb, wird es gehandhabt. Es ist halt generell alles etwas lockerer und man ist selbst verantwortlich für das was man macht. Übertreibt man es, wird man natürlich dementsprechend zur Rechenschaft gezogen und das kann teuer werden. Das geht schon beim zu schnell fahren los. In 2013 bin ich z.B. auf einer 2 spurige Schnellstraße > 80km/h erlaubt > 102km/h gefahren > von der Polizei angehalten wurden. 500 Euro Bußgeld und 3 Punkte. Sowas sitzt natürlich und man überlegt sich gut wie weit man beim Tuning geht.

  • Das hast du richtig erkannt. So wie ich es im ersten Beitrag schrieb, wird es gehandhabt. Es ist halt generell alles etwas lockerer und man ist selbst verantwortlich für das was man macht. Übertreibt man es, wird man natürlich dementsprechend zur Rechenschaft gezogen und das kann teuer werden. Das geht schon beim zu schnell fahren los. In 2013 bin ich z.B. auf einer 2 spurige Schnellstraße > 80km/h erlaubt > 102km/h gefahren > von der Polizei angehalten wurden. 500 Euro Bußgeld und 3 Punkte. Sowas sitzt natürlich und man überlegt sich gut wie weit man beim Tuning geht.

    In Finnland, beispielsweise, hängt die Strafe für Verkehrsverstöße direkt vom Einkommen ab. Du begehst einen Verlehrsverstoß, die Polizei sieht es und hält Dich an. Sie schickt eine SMS an dem Zentralrechner, mit dem Code für den Verstoß, beispielsweise 01 für Geschwindigkeitsüberschreitung, dazu den Wert, um wieviel Du überschritten hast, dazu Deine Sozialversicherungsnummer. Innerhalb von zwei Minuten kommt die Antwort mit der Höhe der Strafe. In der Regel kommt die Antwort innerhalb von wenigen Sekunden. Da musste einer wohl mal fast 200.000,-€ zahlen, für einen deutlichen Geschwindigkeitsverstoß...

  • Um das Thema hier nochmal etwas auszuweiten. Ich lebe selbst seit vielen Jahren im europ. Ausland in einem nicht EU Land. Ich bin hier fest gemeldet samt angemeldetem Auto. In Deutschland habe ich nichts mehr.


    Hier sind viele Sachen nicht eintragungspflichtig. In Deutschland sind die Sachen eintragungspflichtig. Wie verhält sich sowas bei einer Kontrolle in Deutschland? Setzt man hier den Focus lediglich auf die Verkehrssicherheit oder auch auf das Fehlen der Eintragung? Punkt 2 wäre ja eigentlich ein Widerspruch. Wenn man in dem Land wo das Fahrzeug zugelassen ist die Änderung nicht eintragen muss und dementsprechend auch nicht kann, würde es ja ein Konflikt geben, wenn man ins Ausland fährt. Es gibt mehrere Länder in Europa, wo die Regeln für Änderungen am Fahrzeug doch recht verschieden sind.


    Gibt es hier ein europäische Rechtsgrundlage, auf die man sich berufen kann? Das ein Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher sein muss ist absolut richtig und auch wichtig. Aber was ist mit einer Eintragung, die auf Grund der Rechtsgrundlage in dem Land wo das Fahrzeug zugelassen ist bei einer Kontrolle in Deutschland fehlt? Was können die Folgen sein oder geht es tatsächlich nur um die Betriebs- und Verkehrssicherheit?


    Welche Behörden sind für sowas zuständig? man direkt bei der Polizei in DE anfragen? Wir wollen nächstes Jahr zum Wörthersee fahren. Da will ich auf jeden Fall kein Stress haben.

  • Ich kenn das Problem, aber bei uns ist das STVA deutlich härter als in Deutschland.Ich kenn die Sachlage nur von Fahrzeugen aus dem Balkan, wenn die Polizei sie als nicht Verkehrssicher einstuft, wird das Fahrzeug stillgelegt. Dann gehts entweder zum TüV oder aufem Hänger nach Hause.

    Golf 6 R in british racing green

                                                                                                                                                                                                                                                                             


    Ein Auto nicht zu tunen, um es besser verkaufen zu können, ist wie keinen Sex mit der Freundin zu haben, damit sie frisch für den nächsten ist.

  • Das Auto muss verkehrssicher sein. Ein viel zu lautes Auto stoert die Umgebung, das aufgrund dessen jemand zu Schaden kommt ist aber eher unwahrscheinlich. Ein viel zu tiefes Auto stoert die Umgebung nicht, dass aber die Oelwanne reisst und jemand zu Schaden kommt, ist durchaus moeglich.

  • Diese Woche habe ich einfach mal direkt mit der Polizei in Deutschland kontakt per Mail aufgenommen. Die hatten da so eine schöne Mail Adresse auf ihrer Seite. Das ganze wurde dann auch unmittelbar von der richtigen Abteilung beantwortet. Für ne deutsche Behörde war das mal richtig schnell und kompetent.


    Zusammengefasst aus den Mails:


    Gemäß § 20 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Sie mit ihrem in Norwegen zugelassenen Fahrzeug vorübergehend in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen.


    - Es muss eine norwegischen Zulassungsbescheinigung ausgestellt sein.
    - Sie müssen die norwegische Zulassungsbescheinigung mitführen.
    - Das Fahrzeug muss betriebs- und verkehrssicher sein.


    Für Veränderungen gilt das norwegische Zulassungsrecht. Insofern kein Problem. Sollte Sie tatsächlich in eine intensive technische Kontrolle geraten, ist es natürlich zielführend, wenn sie das Gutachten für die Umbauten mitführen.


    Umbauten am Fahrzeug sind zulässig, wenn man vorübergehend in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, solange die Umbauten bei einer Kontrolle für einen fachkundigen Kontrolleur betriebs- und verkehrssicher sind und keine Gefahr für den gesamten Verkehr darstellen, da wie geschrieben das norwegische Zulassungsrecht gilt.


    Die Mails werde ich mir mal schön ausdrucken und samt den Gutachten ins Handschuhfach legen :D

  • In Hamburg bin ich ja gerne mal =O


    Wenn ich mich recht entsinne ergab die letzte Messung bei 3800U/Min 85db. Im Leerlauf und beim normalen fahren kommt da nicht mehr, als original. Nur über 3000U/min Vollgas geht die Klappe auf und dann kommt etwas mehr Sound. Meine Milltek AGA ist ab Downpipe komplett mit EC Type Approval Certificate. Nur die Downpipe ist etwas im Grenzgebiet. Hier aber kein Problem, da die Abgaswerte in der Norm liegen.

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