Ich hatte das schon einmal gepostet..da es ja immer wieder zu Streitereien kommt (Tuner X sagt das,TunerY was anderes)
Das sind allgemeine Grundlagen..gerade in Punkte ECE -ABE, gilt diese zu 99 Prozent nur an kompletten Serienfhz,wenn man Dinge untereinander vermischt erlischt ein ECE-ABE..rein rechtlich!
Man kann natürlich versuchen per Einzelabnahme, unter Berücksichtigung der unten genannten Punkte, eine Eintragung über einen Sachverständigen zu bekommen.
BEISPIEL:
Im Rahmen der Essen -Motorshow wurden mal am Golf 7R /GTI/CLUBSPORT Mängelkarten geschrieben wenn man eine VW R 600 Ansaugung verbaut hatte in Kombination mit einer ECE-HJS Downpipe.., deswegen fragen wir auch immer nach Veränderungen am Fhz ,wenn ein Kunde eine ECE -HJS Downpipe von uns möchte und weisen dann darauf hin.
Nach der Rückrüstung auf Serienansaugung war das Fhz dann für den Tüv /Pol wieder legal..
Zum Thema :Eintragung...die meisten Tuner(wir auch) bieten keine Eintragung an weil der Kunde es nicht bezahlen möchte(ab 5000 Eur aufwärts) ,wenn es real ,nach den unten genannten Kriterien abläuft...auch HGP hat einen ganz bestimmten FHZ Zustand vorgeführt zum Gutachten und nur in diesem Fall ist das Gutachten gültig!!! Jede Veränderung und wenn es ein anderes Ladedruckrohr und schon ist alles illegal...
Alles andere fällt unter die Rubrik "Gefälligkeitseintragung" und das ist dann mit Sicherheit unseriös bzw Betrug...
Grundsätzlich teilt man in 3 versch. Gruppen ein:
- Leistungssteigerung bis 20%
- Leistungsteigerung von 21% bis 40%
- Leistungssteigerung von mehr als 40%
Im Folgenden liste ich kurz auf welche Prüfungen jeweils von nöten sind, bzw. über welche Dinge Nachweise gebracht werden müssen.
Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%
- Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
- Überprüfung des Geräuschverhaltens
- Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
- Höchstgeschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
- Fahrerprobung
- Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
- Weitere gesetzliche Kleinigkeiten
Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
- Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
- Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
- Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle
Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%
- Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
- Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
- Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
- Bremsverhalten bei Vmax
Prüfungen
Motorleistung: stationärer geeichter Prüfstand unter ganz bestimmten Temperaturbedingungen
zb Prüfstand Tüv Rheinland
Abgasgutachten:
Gutachten muss die Abgasnorm der Karosse oder besser nachweisen. Ein
Abgasgutachten ist nicht mit einer AU zu verwechseln. Ein Abgasgutachten
kostet je nach Abgasnorm zwischen 400€ und 5000€.
Geräuschmessung:
Wird von Technischen Prüfstellen auf speziellen Prüfgeländen
angefertigt. Dabei Messung im Stand und in der Vorbeifahrt. Die
Grenzwerte die zur Zeit der Homologation der Karosse gültig waren müssen
eingehalten werden. Kosten 200-300€
Ermittlung der
Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit nach dem Tuning muss
erfahren werden bzw. ein Gutachten darüber von einer Technischen
Prüfstelle vorliegen.
Nachweis der Bremsleistung: Bis 20%
Leistungssteigerung reicht ein Herstellernachweis über die
Leistungsfähigkeit der Bremsen. Bei mehr als 20% muss ein Gutachten
angefertigt werden. Dabei gilt immer dass die Bremsleistung den
damaligen Richtlinien entsprechen muss die gültig waren zum Zeitpunkt
der Erstzulassung.
Prüfung der Funkentstörung bzw. der
Elektromagnetischen Verträglichkeit: Gutachten eine Technischen
Prüfstelle, darauf haben sich einige wenige Technische Prüfstellen
spezialisiert. Adressen gibt es auf Anfrage.
Eignung der Reifen: s.o.
Fahrerprobung:
Das Fahrzeug muss entweder im Slalom bzw. bei Kreisfahrt im
Grenzbereich auf Lastwechselreaktionen überprüft werden. Ebenso der
Geradeauslauf bei Höchstgeschwindigkeit nach Lastwechselreaktionen.
Kosten dafür, werden nach Zeit gerechnet (grob 120€ pro Stunde) und ein
entsprechendes Testgelände muss angemietet werden.
Nachweis des Tachos: Er muss mindestens VMAX des getunten Fahrzeuges anzeigen.(Clubsport GTI hört bei 280 km/h zb auf...)
div. Kleinigkeiten wie z.B. Anhängelast (kein Witz), Erschwerung von Manipulation …
zusätzlich dazu bei Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
Überwachung der Getriebeöltemperatur: Ein einfaches Instrument tut da not.
Schutzmaßnahmen
gegen Abreißen der Kardanwellen: Z.B. durch verstärkte Kardanwelle oder
Lager. Ebenso ist eine Einrichtung erforderlich die verhindert das die
Kardanwelle beim Abreißen „abfällt“ bzw. Kontakt mit der Straße hat.
Prüfung
der Bremse: Bremsleistung muss nach ECE R13 nachgewiesen werden. Sprich
Bremsprüfung im Fahrversuch. Sieht grob so aus. Maximales Gewicht.
Beschleunigen bis VMax, max. Verzögerung bis 20km/h dann wieder volle
Beschleunigung bis VMax … etc.etc.
zusätzlich dazu bei Leistungssteigerung von mehr als 40%
Nachweis
der Dauerhaltbarkeit: Fahrzeug muss nach der Testdistanz noch
uneingeschränkt betriebs- und verkehrssicher sein. Die Fahrerprobung
findet bevorzugt auf folgenden Kursen statt. Nürburgring Nordschleife
(2000km), Hockenheim Kurzanbindung (2000km) und Lausitzring (Testoval,
2000km). Natürlich können auch alternative Strecken gewählt werden so
lange ein Nachweis über die höhere Belastung erfolgt.
Betriebsfestigkeit
auf Basis des Serienfahrzeuges: Auf den oben genannten Part kann
verzichtet werden wenn der Hersteller für diese Karosse für die
entsprechende Leistung/Drehmomente frei gibt.
Bremsprüfung: s.o.
Hinweis:
Was bei allen
Leistungssteigerungen und Motorumbauten im Auge behalten werden muss
sind natürlich zu zulässigen Achslasten.
Dokumentation
Von
vielen vernachlässigt aber genauso wichtig. Für eine ordentliche
Eintragung benötigt es eine gute Dokumentation. Es sollen alle Teile
dokumentiert werden die verändert wurden und wie sie verändert wurden.
Relevante Teile sind spezielle zu markieren mit Nummerierung o.ä. Bei
Überspielung der Steuergeräte Software sollte eine Kopie auf zb CD/DVD der
neuen Version beigelegt werden. Bei Steuergeräten der Schaltplan etc.
Kosten:
Wie
ihr ja grob überschlagen könnte kommt da ordentlich was zusammen, nicht
ohne Grund sind deswegen die Motorumbauten von großen Tunern so teuer.
Diese müssen alle diese Nachweise erfüllen und noch mehr (Produktion von
Serienteilen etc.). Sprich da sind mal ganz schnell mehrere 10.000€ weg
um einen Umbau legal zu kriegen. Ein Beispiel Gutachten umfassen ca. 30
Seiten :-).
Dabei zu beachten ,selbst kleinste Veränderungen wie zb Reifenbreite
führen zum Erlöschen der Eintragung ..ausser sie werden mitgetestet..zb
beim Abgasgutachten...
Also alles ganz einfach