Versicherung für Trackday, Nordschleife, Fahrtrainings / Sport-Perfektionstrainings - was muss wie bei der Versicherung stehen ?

  • Mahlzeit,


    einfach aus der Interesse heraus möchte ich mal eben die Frage in die Runde schmeissen,
    was an Veranstaltungen, wie im Titel stehend, ist versichert ?


    Ich habe bereits Google angeschmissen und bin dabei hier gelandet.
    Dort sind auch bekannte Namen wie @maody66 @Fox906bg @KKmurdock



    Bei meiner Versicherung (VHV) ist es wie folgt aufgeführt
    -
    A.1.5.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich
    genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung
    einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige
    Übungsfahrten.


    Hinweis:
    Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung
    nach D.1.1.4 dar.
    -


    Kann man dem Bild aus dem Trackday-Forum Thread trauen bzgl "Versichert - Nicht versichert" ?
    Und unter Übungsfahrten sind zB. Trainings die FÜR / VOR der Rennveranstaltung stattfinden gemeint ?


    Also beispielsweise,
    Sonntags ist Formel 1, aber bereits am Freitag werden Übungsfahrten (1.Training) abgehalten ?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    @Lermac
    Hier muss man grundsätzlich differenzieren.


    Trackdays werden im Allgemeinen als "Fahrsicherheitstrainings" ausgeschrieben, die -wie der Name schon sagt- zur Verbesserung der eigenen Fahrfähigkeiten und der Sicherheit im Umgang mit dem eigenen Kfz dienen sollen.
    Dabei -und das steht i.d.R. auch immer so in der Teilnahmeerklärung- wird explizit darauf hingewiesen, dass seitens des Veranstalters alles unterlassen wird, was so einem Training einen Renncharakter geben würde, wie z.B. eine Zeitmessung usw.


    Ebenfalls dürfen an solchen Veranstaltungen nur straßenzugelassene Fahrzeuge teilnehmen, was natürlich bereits einschließt, dass die Fahrzeuge zumindest über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
    Dabei geht es weniger um Schadensregulierungen bei Zusammenstößen mit anderen Teilnehmern, sondern vielmehr die deutlich höheren Kosten für Leitplanken, Sicherheitszäune und jegliches Streckenequipment im Falle eines Einschlags.


    D.h. ein Trackday, bei welchem ausschließlich straßenzugelassene Fahrzeuge erlaubt sind, hat in der Regel niemals Renncharakter und die Versicherung muss im Schadensfall auch einspringen.
    Allerdings muss man aufpassen, denn einige Versicherungen schließen explizit Fahrten auf Rennstrecken aus, egal aus welchem Grund bzw. im Rahmen welcher Veranstaltung.
    Da würden dann auch Trackdays für Straßenfahrzeuge, "Freies Fahren" etc. ausgeschlossen werden.



    Trainings, wie sie in richtigen Rennklassen wie der Formel 1, DTM etc. stattfinden, sind etwas völlig anderes.

  • Für diesen Thread besteht m. E. überhaupt keine Veranlassung.
    Das ist alles an anderer Stelle bereits hunderte Male durchgekaut.
    Abschließend!

    Golf 7.5 GTi TCR | Tornadorot | DSG | HGR St. 1 = 330 PS, 460 Nm | 1.410 Kg + Fahrer | Wiechers Clubsport Bügel | 2 x Recaro SPG XL | Schroth Profi 2 | KW Clubsport 3-fach (Abstimmung: Raeder Motorsport) | Bremse: TT-RS Sättel (8J) + Carbopad 370 x 34 + Endless MA46b (ME-22 hinten auf OEM) | ProTrack One 9.0 x 18 ET52 |Dunlop Direzza 03G [H] 245/40/18


    Immer aktuelle Nordschleifen-Onboards: Youtube/Maody66TV

  • Für diesen Thread besteht m. E. überhaupt keine Veranlassung.
    Das ist alles an anderer Stelle bereits hunderte Male durchgekaut.
    Abschließend!

    Bei einigen Versicherungen steht in der Tat mittlerweile jegliches Befahren von Rennstrecken ist nicht versichert :D Aber bei dem o.g. standard Satz ist die Sache klar, habs ja selbst gerade durch :D Nicht zu Erzielung von Höchstgeschwindigkeit......

  • Bei einigen Versicherungen steht in der Tat mittlerweile jegliches Befahren von Rennstrecken ist nicht versichert :D Aber bei dem o.g. standard Satz ist die Sache klar, habs ja selbst gerade durch :D Nicht zu Erzielung von Höchstgeschwindigkeit......

    Mit dem kompletten Ausschluss ist es doch noch klarer.
    Und ohne ... siehe oben. Einfacher geht es ja wohl wirklich nicht mehr...

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  • Kann man dem Bild aus dem Trackday-Forum Thread trauen bzgl "Versichert - Nicht versichert" ?

    Soweit ich nachgefragt habe, nein.
    In meinem Versicherungsschein steht drin:
    "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten
    motorsportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst-
    geschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."


    Und auch nach mehrmaliger Nachfrage bei meinem Berater und auch in der Zentrale von diesem,
    rät er mir ausdrücklich davon ab, an einem Trackday (oder sonstige Veranstaltung auf einer
    Rennstrecke) teil zu nehmen........ :(


    Ich bin allerdings noch nicht mit einem Anwalt angerückt oder hatte wirklich einen Schadensfall..



    Dennoch finde ich das Thema spannend :)

  • die Aussage hatte ich anfänglich auch. Ich habe mich direkt darüber beschwert, und gesagt die Antwort ist zu den Bedingungen in akzeptabel und ein Kündigungsgrund... Deren Antwort war zuerstNein, so ein Trackday gilt als Rennen. Nach Beschwerde hatte ich dann die Bestätigung, nun habe ich auch einen Schaden dort abgewickelt. Kein Problem gehabt.

  • Ja. Ist unkritisch. Vorher abklären und gut ist. Entweder wechseln oder nicht fahren.


    Hab damals einfach die Teilnahme Bedingungen vom pistenclub und School of Racing hingeschickt.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich nachgefragt habe, nein.In meinem Versicherungsschein steht drin:
    "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten
    motorsportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst-
    geschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."


    Genau das ist der Punkt, ein Trackday ist in der Regel KEINE motorsportliche Veranstaltung.
    Und es kommt auch nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an.


    Wenn dies so ausdrücklich in der Teilnahmeerklärung drin steht, dann passt das auch.


    Aber nochmal, manche Versicherungen schließen Fahrten auf einer Rennstrecke grundsätzlich aus, egal unter welchen Bedingungen.
    Daher im Zweifelsfall immer vorher abklären bzw. besser noch die Teilnahmeerklärung vorab hinschicken.


    Anbei ein Formular von ZK-Trackdays, so sollte das aussehen (unter "Fahrzeuge" und "Veranstaltungsart").

  • Dann hat Dein "Berater" absolut keine Ahnung. :thumbdown:


    Wie gesagt, das Thema ist in allen Foren dutzende Male durchgekaut und
    überall findest Du die richtigen Antworten. U. a. auch von Dir selbst zitiert
    im Trackday-Forum.


    Warum um alles in der Welt stellst Du die Frage hier nochmal, obwohl Du
    die Antwort schon kennst? Oder anders: was erscheint Dir an den hier auf
    Deine Frage vielleicht kommenden - identischen - Antworten glaubwürdiger
    als an denselben Antworten von u. U. sogar denselben Leuten in anderen
    Foren? Unverständlich...


    Das Thema sollte eher so wenig wie möglich irgendwo diskutiert werden,
    bevor dann irgendwann alle Gesellschaften anfangen jegliches Fahren auf
    jedweder Rundstrecke auszuschließen.


    Bitte macht doch hier zu, es kommt doch eh nichts Neues mehr und alt
    genug zum selber Lesen werden die user hier ja wohl sein. Immerhin haben
    alle die Führerscheinprüfung bestanden.

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    • Offizieller Beitrag

    Genau.
    Die Trackday-Veranstalter schreiben ihre Bedingungen nicht umsonst nach diesem Muster, damit im Schadensfall keine Unstimmigkeiten mit dem Versicherungsvertrag auftauchen.


    Bei vielen Anfragen zu solchen Dingen werden Versicherungen auf jeden Fall hellhörig und die Verträge irgendwann soweit ändern, dass man -überspitzt formuliert- nicht mal mehr neben einer Rennstrecke parken darf. ;)

  • So kann man auch die Aufmerksamkeit auf sich lenken!!! Wenn jeder fragt, werden die ganz schnell hellhörig und dann wird das ganz fix geändert!

    Ich seh das nicht so schlimm.
    Es ist doch was ganz Normales wenn man seine Vertragsbedingungen abklärt.


    Sicherlich kommt es auch darauf an wie man dies Fragt.
    Das die Versicherungen sich damit beschäftigen sieht man im Allgemeinen ja schon das jede in ihren Bedingungen sowas stehen hat.


    Die Versicherungen werden sicherlich nicht wegen der Anfragen angepasst, das ist denen Egal.
    Die werden erst angepasst wenn es hier öfter zu Schäden kommt die die Versicherung Regulieren muss.

  • Ist schon interessant wie viel Gedanken man sich hier um den Versicherungsschutz auf dem Ring macht. Manch einer müsste lieber mal nachfragen welche Auswirkungen nicht gemeldete Tuningmaßnahmen schon im Straßenverkehr auf den Versicherungsschutz haben.

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