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rooney

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Montag, 31. Januar 2011, 09:42

Allgemeine Fragen zum Thema Federn/Gewindefahrwerk

Hallo zusammen,

ich hab mal zwei allgemeine Fragen in Bezug auf den Einbau von Federn (bzw. einem kompletten Fahrwerk) inkl. Tieferlegung.

Die Federn müssen ja nach dem Einbau vom TÜV abgenommen werden und zusätzlich muss eine Achsvermessung durchgeführt werden.

Ich werde wahrscheinlich damit noch warten bis ich wieder die Sommerreifen aufgezogen hab, da diese ja 19" sind. Aber was passiert denn, wenn ich auf die Winterreifen wechsel oder andere Sommerfelgen, welche nicht den gleichen Maßen entsprechen, kaufe. Muss ich dann die neue Kombination auch nochmal vom TÜV abnehmen lassen?

Und meine zweite Frage bezieht sich auf die Einstellung der Xenonscheinwerfer. Wenn das Auto tiefer kommt durch Federn oder ein Fahrwerk, müssen dann die Scheinwerfer neu eingestellt werden, von der Standardeinstellung her oder reguliert es sich von alleine, wie bei schwerer Beladung z.B.? Wenn die Standardeinstellung bleibt, leuchten sie ja vermutlich ein bisschen kürzer als, wenn er höher liegt, oder seh ich das falsch?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten und sry, wenn meine Fragen zu banal sind, ich hab nur leider wenig Ahnung von sowas. :)

Btw: Hier können auch gerne andere Ihre Fragen stellen, zum o.g. Thema.

Gruß rooney
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rooney« (31. Januar 2011, 10:36)


mane/GR-20

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2

Montag, 31. Januar 2011, 10:34

alles was du neu an(ein)baust mußt du wieder eintragen lassen.

deine serien 19er inkl reifen darfst du ab werk fahren.andere reifen/felgen größen müssen wieder eingetragen werden.selbst wenn du eine andere 19er findest mit gleicher et usw,mußt sie wieder eintragen.anders bei den reifen,da kannst du alle hersteller in der gleichen größe fahren,da es keine markenbindung mehr gibt.

scheinwerfer u spur/sturz muß immer überprüft u auch vermessen werden ;)
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rooney

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Montag, 31. Januar 2011, 11:11

@mane, das andere felgengrößen etc eingetragen werden müssen ist mir schon klar. :)

mir geht es eigentlich darum, ob die federn/fahrwerk in kombination mit den reifen eingetragen werden, die zu dem zeitpunkt drauf sind (ich geh davon aus das die felgen schon eingetragen sind gegebenfalls).

z.b. sind meine winterreifen 18" original vw, die gleiche größe wie die serienbereifung. heisst das nun ich könnte mit den felgen die federn eintragen lassen und dann im sommer ohne probleme meine 19" serienbereifung aufziehen und es wäre alles legal und ohne probleme fahrbar?

ich dachte halt das bei der tüvprüfung geschaut wird, ob die tiefe usw. in kombination mit einer bestimmten bereifung/felgen passt und wenn man andere felgen draufmacht, die evtl auch schon eingetragen waren oder halt serie sind, dann aber nochmal in kombination mit den neuen federn geprüft werden müssten.


die sache mit den schweinwerfern, ist die bei einer "achsvermessung" mit dabei?
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Donnerstag, 10. Februar 2011, 17:47

Wenn du die Federn in dein Fahrzeug einbauen lässt, dann wird der TÜV die Federn in Kombination mit den Felgen abnehmen. Wenn du dann im Sommer auf andere Felgen wechselst, musst du auch diese in Kombination mit den Federn vom TÜV überprüfen bzw. abnehmen lassen.
Gruß Diana

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Donnerstag, 10. Februar 2011, 19:16

Mein Tüv stellt z.B. eine Ausnahme da, der hat nämlich gesagt, dass ich das Fahrwerk mit den Sommerfelgen eintragen soll und dann bei der Abnahme einfach wegen den Winterfelgen fragen soll, und die würden dann mit eingetragen werden, da die ja meist schmaler sind, klingt natürlich absurd (ist es auch), aber natürlich weniger Aufwand für mich ;)
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Donnerstag, 10. Februar 2011, 19:22

Als Beispiel:

Du fährst im Sommer 235/35 R19 (Talladega) mit den H&R Federn und lässt die Federn nun beim TÜV eintragen, möchtest aber im Winter eine kleinere Dimension (225/40 R18 - Detroit) fahren, sollte zum Beispiel folgendes Eingetragen werden:

VA H&R Federn Nr xxxx HA H&R Federn Nr xxxx in Verbindung mit 235/35 R19 auf Felge 8x19H2
AUCH GENEHMIGT IN VERBINDUNG MIT 225/40 R18 AUF FELGE 7,5 x 18H2

Tipp.

TÜV Prüfer kleinerer Werkstätten haben meisten mehr Zeit und Muße sich solcher Dinge anzunehmen!
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Freitag, 11. Februar 2011, 15:24

achso ok, danke euch. :) hab ichs mir also doch richtig gedacht...

dann werd ich mal darauf achten, das er meine winterbereifung gleich mit einträgt... vlt kann ich auch einfach einen reifen davon in den kofferraum packen, damit er sich das ganze anschaun kann.
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Dienstag, 22. März 2011, 16:31

Hallo alle zusammen....

Da ich bis jetzt immer nur H&R Federn in meinen Autos verbaut hatte und nun in meinen R gern ein Gewindefahrwerk
einbauen möchte habe ich mal eine frage wie das fahrverhalten (Härte) mit dem normalem H&R Gewinde oder dem Bilstein B14 PSS
ist? vielleicht kann mir ja der eine oder andere mal erzählen wie es sich der Serie gegenüber verändert hat mit Gewindefahrwerk.
Ich möchte es gern noch etwas komfortabel aber auch sportlich... :)

Gruß Martin

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9

Dienstag, 31. Mai 2011, 07:55

H&W Federn oder doch Bilstein B16

Guten Morgen zusammen,

leider bin ich aus den vorherigen Themen nicht ganz schlau geworden, deshalb ein neues:

Stehe vor der Entscheidung ob H&W Federn oder doch ein Gewindefahrwerk (Bilstein B16). Wie nutze ich mein Fahrzeug?

Eigentlich fahre ich nur Stadt und Autobahn. Rennstrecke ist nicht geplant.

Was möchte ich erreichen? Ich möchte das mein Golf einwenig tiefer liegt und sich das Fahrgefühl etwas verbessert, z.B. leicht direktere Lenkung (dies möchte ich unter anderem durch wechsel von 19er auf 18er Felgen verstärken).

Preislich sind das natürlich Welten. Kann ich mit dem H&R die gewünschten Effekte erzielen oder muss es dann doch ein Gewindefahrwerk sein?

Besten Dank im voraus :thumbup:

MadMick

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10

Dienstag, 31. Mai 2011, 09:16

Wenn es nicht ums Geld geht, dann ganz klar das B16!
Die Härte ist einstellbar, die Federn und Dämpfer sind aufeinander abgestimmt und man kann z.B. im Winter wieder auf Serienhöhe hochschrauben.

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Dienstag, 31. Mai 2011, 11:46

(Ich habe das mal hier mit angehängt)


H&W Federn?

Ich kenne nur H&R Federn, sowie KW Federn.
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Dienstag, 31. Mai 2011, 21:21

Sorry meinte natürlich H&R :rolleyes:

Mein Tuner hat mir auch das Bilstein empfohlen, sicherlich nicht verkehrt!! Wer der die Wahl hat, der hat leider auch die Qual.

Danke, Thema hat sich für mich erledigt :thumbup:

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13

Montag, 6. Juni 2011, 15:43

Hallo Ihr,

bin zwar aus der GTI Fraktion, habe aber dennoch eine Frage an euch. Komme aus Österreich und kann deshalb nicht wirklich viel tieferlegen. Bin im Moment dabei mir 19er Talladegas zu holen. Jetzt meine Frage. Muss aufgrund der doch breiteren Reifen und Felgen irgendwas in Verbindung mit einer leichten Tieferlegung am Kotflügel gemacht werden ? Hab jetzt schon ein paar Mal gehört das die R´s schon bei geringer Tieferlegung mit den Talladegas streifen. Stimmt das ?

LG

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Dienstag, 7. Juni 2011, 07:36

Hallo Ihr,

bin zwar aus der GTI Fraktion, habe aber dennoch eine Frage an euch. Komme aus Österreich und kann deshalb nicht wirklich viel tieferlegen. Bin im Moment dabei mir 19er Talladegas zu holen. Jetzt meine Frage. Muss aufgrund der doch breiteren Reifen und Felgen irgendwas in Verbindung mit einer leichten Tieferlegung am Kotflügel gemacht werden ? Hab jetzt schon ein paar Mal gehört das die R´s schon bei geringer Tieferlegung mit den Talladegas streifen. Stimmt das ?

LG

da gehen die meinungen leider auseinander, beim einen schleifts, beim anderen ist ruhe! :)
ich würd die felgen einfach mal draufstecken und sehen, was passiert.
normalerweise ergeben sich aber mit der dezenten tieferlegung keine probleme.
zur not kannst du noch immer die kanten umlegen. ;)
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Dienstag, 14. Juni 2011, 18:48

ich habe h&r federn eingebaut und ich habe kein problem mit dem streifen. dürftest also kein problem bekommen

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Dienstag, 14. Juni 2011, 19:37

H&R Federn sind bei mir im August auf dem Plan, hoffe das die mit dern 19" Bereifung passen :-))

wie sieht es eigt mit Garantie aus? Stoßdämper fahrwerkstechnisch? Die erlischt nach dem Umbau oder?
MfG Daniel

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17

Dienstag, 1. November 2011, 10:28

sodele, nun muss ich nochmal nachfragen bezüglich der eintragung entsprechender räder in kombination mit federn.

eingetragen sind bei mir momentan die 19" serienbereifung (talledega) und die 19" bbs chr-r, beides in kombination mit 20mm KW-Federn.

so nun habe ich ja die winterräder aufgezogen. original volkswagen, exakt die gleiche größe wie die 18" tallaedega serienbereifung. daher habe ich auch keinerlei dokumente zu den felgen dazu bekommen, da man die ohne jegliche eintragung fahren kann.

wie sieht es denn nun aus? muss ich die vw motorsportfelgen auch noch mal, in kombination mit den federn, eintragen lassen oder kann ich diese legal fahren, aufgrund da sie ja kleiner sind als meine beiden eingetragenen varianten (und somit nicht schleifen werden o.ä.)?

@daniel: ja vermutlich dürfte die garantie für die entsprechenden fahrwerksteile erloschen sein.

gruß ronny
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18

Dienstag, 1. November 2011, 14:49

Also ich würde sagen, du mußt sie noch nachtragen lassen. Es steht ja im Fahrzeugschein nur die erlaubte Größe und nicht von...bis. Und so wie ich dich jetzt verstanden hab, stehen da nur die orig. 19" und die 19" von BBS drin.
Um das mal mit den Worten der Rennleitung auszudrücken: "Das, wofür sie keine Genehmigung haben, dürfen Sie auch nicht fahren".

PS: Kannst du mir mal einen Gefallen tun und mir die Achslasten von deinem R per PN mitteilen. Will mich schon um meine Reifenfreigabe kümmern, nur krieg meinen R doch erst noch...Danke.
Immer schön auf die Rennleitung achten. :police:

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Dienstag, 1. November 2011, 16:13

sodele, nun muss ich nochmal nachfragen bezüglich der eintragung entsprechender räder in kombination mit federn.

eingetragen sind bei mir momentan die 19" serienbereifung (talledega) und die 19" bbs chr-r, beides in kombination mit 20mm KW-Federn.

so nun habe ich ja die winterräder aufgezogen. original volkswagen, exakt die gleiche größe wie die 18" tallaedega serienbereifung. daher habe ich auch keinerlei dokumente zu den felgen dazu bekommen, da man die ohne jegliche eintragung fahren kann.

wie sieht es denn nun aus? muss ich die vw motorsportfelgen auch noch mal, in kombination mit den federn, eintragen lassen oder kann ich diese legal fahren, aufgrund da sie ja kleiner sind als meine beiden eingetragenen varianten (und somit nicht schleifen werden o.ä.)?

@daniel: ja vermutlich dürfte die garantie für die entsprechenden fahrwerksteile erloschen sein.

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die auflagen besagen, dass eine techische abnahme erforderlich ist, sobald etwas an fahrwerk, bremse o.ä. verändert wird.
hast du deine felgen eigentlich direkt vom freundlichen?
der müsste dir nämlich eine ABE mitgegeben haben! (habs mal eingescannt)

ebenso sind bei mir im zulassungsschein auch die 18"-Talladegas eingetragen (ebenfalls eingescannt, im zulassungsschein ganz unten), obwohl der wagen mit dem 19"-paket ausgeliefert wurde.
aber gut, da mögen sich je nach land wohl unterschiede ergeben.
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20

Dienstag, 1. November 2011, 16:27

Die Achslasten stehen im Konfigurator...

Gewichte Schalter:
Zul. Achslast vorn/hinten 1.090 kg / 970 kg
Leer: 1521 Kg
Zuladung: 564 Kg
Gesamt: 2010 Kg

Gewichte DSG:
Zul. Achslast vorn/hinten 1.110 kg / 970 kg
Leer: 1541 KG
Zuladung: 564 Kg
Gesamt: 2030 Kg


Im Fahrzeugschein wird lediglich die kleinste fahrbare Größe angegeben... (205/50 R17)
Die Radgröße des ausgelieferten Fahrzeugs ist in der ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) hinterlegt (zur Einsicht von TÜV und Polizei).

Abweichende Räder/Reifen müssen separat abgenommen und eintragen werden (sofern keine ABE oder EG Bescheinigung für das betreffende Fahrzeug vorhanden ist).
Bei abweichenden Rädern/Reifen kommt es insbesondere auf die Traglasten der Felgen/Reifen, dem Geschwindigkeitsindex der Reifen, des Abrollumfangs der Reifen und der Einpresstiefe der Felgen an (Stichwort Radabdeckung). Ebenfalls zu beachten sind die Aufnahmen der Felge auf die Nabe.

EDIT:
...da war der Stefan mal wieder schneller.
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